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   EuGH, 03.03.1982 - 14/81   

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https://dejure.org/1982,254
EuGH, 03.03.1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Alpha Steel / Kommission

    System von Erzeugungsquoten für Stahl

  • EU-Kommission

    Alpha Steel / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung der ursprünglichen Anträge und des ursprünglichen Vorbringens im EuGH-Verfahren; Rücknahme europarechtswidriger Rechtsakte; Erlass einer neuen Entscheidung während der Rechtshängigkeit der alten Entscheidung; Begleitende Maßnahmen für Einfuhren aus ...

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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    Die Kommission brauchte jedoch nicht alle nur denkbaren Einwände zu erörtern, die gegen die Entscheidung hätten erhoben werden können (Urteil vom 20.3. 1957 in der Rechtssache 2/56, Geitling/Hohe Behörde, Slg. S. 9).
  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    is Was die Begründung der Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS anbelangt, so hatte die Kommission in knapper Form, aber so klar und schlüssig wie möglich, die wichtigsten rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen darzulegen, auf denen ihre Entscheidung beruht und die für das Verständnis der Gedankengänge erforderlich sind, die sie zu ihrem Handeln geführt haben (Urteil vom 4.7. 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik Deutschland/ Kommission, Slg. S. 141).
  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Dies ergebe sich aus dem Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749).

    Das Urteil Alpha Steel/Kommission, auf das sich die Rechtsmittelführerin berufen hat, ist für die hier in Rede stehende Situation nicht relevant.

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
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   LG Hamburg, 01.10.1981 - 14/81   

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LG Hamburg, 01.10.1981 - 14/81 (https://dejure.org/1981,34464)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.10.1981 - 14/81 (https://dejure.org/1981,34464)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - 14/81 (https://dejure.org/1981,34464)
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 14/81   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.10.1981 - 14/81 (https://dejure.org/1981,16112)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 14/81 (https://dejure.org/1981,16112)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alpha Steel Ltd. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    System von Erzeugungsquoten für Stahl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 14/81
    Die von der Klägerin herangezogenen Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57 - Firma I. Nold KG gegen Hohe Behörde der EGKS - (Sig. 1958-1959, 89) und vom 15. Juli 1960 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37, 38 und 40/59 - "Präsident" ii.
  • EuGH, 11.02.1955 - 4/54

    Industrie Siderurgiche Associate (ISA) gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 14/81
    Insofern sind auch die von der Beklagten herangezogenen Urteile des Gerichtshofes vom 11. Februar 1955 in der Rechtssache 4/54 - Industrie Siderurgiche Associate (ISA) gegen Hohe Behörde der EGKS - (Sig. 1954-1955, 188) und vom 1. Juni 1961 in den verbundenen Rechtssachen 5, 7 und 8/60 - Meroni e C. u. a, gegen Hohe Behörde der EGKS - (Sig. 1961, 217), in denen der Gerichtshof die entsprechenden Klagen wegen fehlender Beschwer für erledigt erklärt hat, nicht einschlägig.
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 14/81
    Die Rücknahme eines fehlerhaften, subjektive Rechte verleihenden Verwaltungsaktes ist aber, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1957 zu den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 - Fräulein Dineke Algera und 4 andere Kläger gegen Gemeinsame Versammlung der EGKS - (Sig. 1957, 83) festgestellt hat, nach dem Recht aller Mitgliedstaaten und somit auch nach Gemeinschaftsrecht zulässig, da "der Mangel einer objektiven gesetzlichen Grundlage des Verwaltungsaktes .
  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 14/81
    Einschlägig sind dagegen das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache "ISA" und das Urteil vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/56 - "Geitling" gegen Hohe Behörde der EGKS - (Sig. 1957, 9), aus denen klar hervorgeht, daß nur die Gründe anzugeben sind, die die Kommission zum Erlaß der in Frage stehenden Rechtsnorm veranlaßt haben.
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