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   KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15   

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https://dejure.org/2015,24223
KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15 (https://dejure.org/2015,24223)
KG, Entscheidung vom 11.06.2015 - 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15 (https://dejure.org/2015,24223)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15 (https://dejure.org/2015,24223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer einem Fernfahrer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung, den Wohn- und Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle zu verlassen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 4
    Zulässigkeit einer einem Fernfahrer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung, den Wohn- und Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle zu verlassen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Der Verurteilte soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass er den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, verlässt (Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Grundsätzlich ist es im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB möglich, dem Verurteilten - wie hier geschehen - jegliches Verlassen, also auch ein nur kurzfristiges Verlassen eines Gebietes zu untersagen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Grundsätzlich ist es im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB möglich, dem Verurteilten - wie hier geschehen - jegliches Verlassen, also auch ein nur kurzfristiges Verlassen eines Gebietes zu untersagen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren allein verzögern würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris], vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris] mit weit. Nachweisen; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Vorliegend rechtfertigt der in der angefochtenen Entscheidung genannten Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten des Verurteilten den Eingriff (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. August 2009 - 2 Ws 207/09 -).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf der Stufe der Berufsausübung ist verfassungsrechtlich bereits dann gerechtfertigt, wenn er durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls legitimiert ist (BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - [juris]).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93

    Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

    Auszug aus KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).
  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 3 Ws 1208/10

    Tätigkeitsverbote im Rahmen des § 68 b I 1 Nr. 4 StGB

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Denn nach dem derzeitigen Wortlaut der Weisung müsste der Verurteilte für jede beabsichtigte Übertretung der Landesgrenze ein Genehmigungsverfahren bei der Führungsaufsichtsstelle in Gang setzen, um sicher einer Strafbarkeit nach § 145a StGB zu entgehen (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 15 und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 8).
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Diese strengen Voraussetzungen gelten auch bei der Ausgestaltung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris Rn. 8 [keine Beiordnung bei Standortermittlung über eine elektronische Fußfessel nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB]; KG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 2 Ws 248/16 - juris Rn. 9 f. [keine Beiordnung bei Weisungen nach § 68b Abs. 1 Nr. 1 und 4 StGB] und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 11 [keine Beiordnung bei Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB]; Senat, Beschluss vom 29. November 2019 - 5 Ws 195/19 - [keine Beiordnung bei Weisung zur Duldung von Hausbesuchen durch Beamte des LKA]).
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