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   KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15   

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https://dejure.org/2015,25210
KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Weisung i.R.d. Führungsaufsicht keine Fahrzeuge zu führen

  • blutalkohol PDF, S. 54
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6; StGB § 69
    Zulässigkeit der Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht keine Fahrzeuge zu führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - durch die Hintertür?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht zwei unterschiedliche Zwecke verfolgt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42): Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, weil er der besonderen Hilfe regelmäßig bedarf (vgl. Fischer, StGB 62. Aufl., Vor § 68 Rdn. 2); andererseits indiziert die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Freiheitsstrafe die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters.

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Aus diesem Grund handelt es sich auch nicht um eine verfassungswidrige Doppelbestrafung (vgl. BVerfGE 55, 28).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Entgegen der von Teilen des Schrifttums und der früher vom Kammergericht vertretenen Ansicht hat u.a. das OLG Frankfurt/M. die Auffassung vertreten, dass es weder verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen sei, auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch solche Verbote zu stützen, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 - Rdn. 9 [juris]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl. § 68b Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 319/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • KG, 05.06.2001 - 5 Ws 282/01
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • KG, 21.12.1998 - 5 Ws 677/98
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Die Führungsaufsicht dient aber nicht nur der Überwachung des Verurteilten; sie bezweckt auch, ihn nach seiner Entlassung in seiner Lebensgestaltung über kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen (vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 5 Ws 677/98 -).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Auch das Kammergericht hat diesbezüglich in der Vergangenheit besorgt, eine solche allgemeine Weisung komme der Entziehung der Fahrerlaubnis gleich und unterlaufe damit die Regelung des § 69 StGB (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - [juris]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 196/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 388/14), 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14), 21. April 2015 (2 Ws 136/15) und 21. August 2015 (2 Ws 353/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).

    Zwar vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnr. 20 ff. mit Darstellung des obergerichtlichen Streitstandes; ebenso Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 a. a. O. m. w. Nachw.) die Auffassung, dass auch das Verbot des Führens jeglicher Kraftfahrzeuge keine Umgehung der gesetzlichen Sonderregelung des § 69 StGB darstellt.

  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    cc) Soweit in Literatur und Rechtsprechung ferner umstritten ist, ob eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch dann zulässig ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder keine Sperrfrist nach § 69a StGB angeordnet wurde, und welche Fahrzeuge in so gelagerten Fällen von der Weisung erfasst sein dürfen (zum Meinungsstreit vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - juris Rn. 11 ff. und 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 - juris Rn. 20 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018, a.a.O. juris Rn. 19; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 59; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 68b Rn. 14; Schneider, a.a.O. Rn. 29; Heger, a.a.O. § 68b Rn. 2; jeweils m.w.N.), bedarf diese Frage hier keiner Erörterung.
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    aa) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    a) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
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