Rechtsprechung
   KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12 - 141 AR 536/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37328
KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12 - 141 AR 536/12 (https://dejure.org/2012,37328)
KG, Entscheidung vom 22.10.2012 - 2 Ws 469/12 - 141 AR 536/12 (https://dejure.org/2012,37328)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 - 141 AR 536/12 (https://dejure.org/2012,37328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderruf, Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Strafaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67g Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    dem Widerruf ihrer Aussetzung erhöhte Anforderungen an die Sachaufklärung zu stellen (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 61).

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Bewährungswiderruf ist indes keine Strafe für den Weisungsverstoß (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 338 ; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 2 Ws 644/08 -).
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
  • OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10

    Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Verstoß als solcher muss Anlass zu der Besorgnis geben, dass der Verurteilte gerade aufgrund des Weisungsverstoßes erneut Straftaten begehen wird, die dem Gewicht der Maßregel entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 2 Ws 264/10 -).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 2 Ws 644/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe bei im Ausland

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Bewährungswiderruf ist indes keine Strafe für den Weisungsverstoß (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 338 ; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 2 Ws 644/08 -).
  • OLG Köln, 16.04.2010 - 2 Ws 233/10

    Versagung der Strafrestaussetzung wegen ungünstiger Sozialprognose

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Übertragen auf die Vorschrift des § 67 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung voraus, dass die Weisungsverstöße dem Gewicht der Maßregel entsprechend symptomatisch für den Hang zur Begehung erheblicher rechtswidriger Taten sind (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1980, 71; Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - 2 Ws 233/10 -, 4. Februar 2009 - 2 Ws 30/09 - und 7. November 2007 - 2 Ws 414/07 - Fischer, StGB 59. Aufl., § 67 g Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 Ws 273/11

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen verschiedener Banküberfälle:

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Er dient nicht der Ahndung von Verfehlungen in der Bewährungszeit, sondern allein der Berichtigung der ursprünglichen Prognose (vgl. Senat, Beschluss vom 12. August 2011 - 2 Ws 273/11- m.w.N. sowie KG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 4 Ws 65/09 -).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 1 Ws 468/86
    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
  • OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ws 586/80
    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12
    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

    Das Widerrufsgericht hat eine erneute Prognose zu stellen, wobei konkrete und objektivierbare Anhaltspunkte dafür dargelegt werden müssen, dass und warum der Weisungsverstoß Anlass zu der Besorgnis gibt, der Beschwerdeführer werde weitere Straftaten begehen (KG Berlin StRR 2013, 155 mwN).
  • KG, 26.09.2018 - 5 Ws 148/18

    Anforderungen an Widerruf der Aussetzung der bereits langjährig vollzogenen

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung setzt danach voraus, dass die Weisungsverstöße dem Gewicht der Maßregel entsprechend symptomatisch für den Hang zur Begehung erheblicher rechtswidriger Taten sind (KG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 -, juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

    Die im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung nach § 63 StGB zu stellenden erhöhten Anforderungen an die Sachaufklärung gelten auch bei der Entscheidung über den Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 12; KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 - juris Rdn. 17 und vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - juris Rdn. 29).
  • KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19
    Die im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung nach § 63 StGB zu stellenden erhöhten Anforderungen an die Sachaufklärung gelten auch bei der Entscheidung über den Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 12; KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 - juris Rdn. 17 und vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - juris Rdn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht