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   KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13   

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https://dejure.org/2013,39972
KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 (https://dejure.org/2013,39972)
KG, Entscheidung vom 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 (https://dejure.org/2013,39972)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 (https://dejure.org/2013,39972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewährungswiderruf nach gewichtiger Fahrlässigkeitstat

  • Wolters Kluwer

    Bewährungswiderruf nach gewichtiger Fahrlässigkeitstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.06.2005 - 5 Ws 285/05

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Nur mit Geldstrafe geahndete Tat als

    Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 10.10.2008 - 2 Ws 494/08
    Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

    Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
    Sie wären nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nur dann eine angemessene Reaktion auf das erneute Versagen des Verurteilten, wenn objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, dass dieser künftig ein straffreies Leben führen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - juris).
  • KG, 19.11.2014 - 2 Ws 362/14

    Bewährungswiderruf trotz gegenteiligen gerichtlichen Hinweises

    Zu berücksichtigen sind grundsätzlich alle Straftaten, einschlägige ebenso wie nicht einschlägige (bei letztgenannten muss es sich indes um eine Straftat von einigem Gewicht handeln, vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 405/13 - mit weit. Nachweisen), vorsätzliche und fahrlässige (vgl. Senat, StRR 2014, 353), lediglich mit Geldstrafe geahndete (vgl. Senat, StRR 2014, 192) wie auch im Ausland begangene Taten (vgl. Senat StraFo 2014, 431 mit weit.
  • KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21

    Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung

    Zu berücksichtigen sind grundsätzlich alle Straftaten, einschlägige ebenso wie nicht einschlägige (bei letztgenannten muss es sich indes um eine Straftat von einigem Gewicht handeln, vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 405/13 - mwN), vorsätzliche und fahrlässige (vgl. Senat, StRR 2014, 353), lediglich mit Geldstrafe geahndete (vgl. Senat, StRR 2014, 192) wie auch im Ausland begangene Taten (vgl. Senat StraFo 2014, 431 mwN).
  • KG, 16.02.2023 - 2 Ws 1/23

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung

    Jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht rechtfertigt, unabhängig davon, ob sie einschlägig oder nicht einschlägig ist, den Widerruf der Bewährungsentscheidung (std. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 2 Ws 192/22 -, vom 14. April 2014 - 2 Ws 116/14 - und vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494-495/13 -, juris; alle m.w.N.).
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