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KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 (https://dejure.org/2013,39972)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13 (https://dejure.org/2013,39972)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Widerruf, Strafausetzung, Fahrlässigkeitstat
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 56f Abs 2 StGB
Widerruf einer Strafrestaussetzung: Fahrlässigkeitstat innerhalb der Bewährungszeit als Widerrufsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewährungswiderruf nach gewichtiger Fahrlässigkeitstat
- Wolters Kluwer
Bewährungswiderruf nach gewichtiger Fahrlässigkeitstat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Widerruf von Strafaussetzung wegen Fahrlässigkeitstat, geht das?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.08.2013 - 598 StVK 269/09
- KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494-495/13 - 141 AR 544-545/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 15.06.2005 - 5 Ws 285/05
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Nur mit Geldstrafe geahndete Tat als …
Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen). - KG, 10.10.2008 - 2 Ws 494/08
Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen). - KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06
Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer …
Auszug aus KG, 14.10.2013 - 2 Ws 494/13
Sie wären nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nur dann eine angemessene Reaktion auf das erneute Versagen des Verurteilten, wenn objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, dass dieser künftig ein straffreies Leben führen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - juris).
- KG, 19.11.2014 - 2 Ws 362/14
Bewährungswiderruf trotz gegenteiligen gerichtlichen Hinweises
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich alle Straftaten, einschlägige ebenso wie nicht einschlägige (bei letztgenannten muss es sich indes um eine Straftat von einigem Gewicht handeln, vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 405/13 - mit weit. Nachweisen), vorsätzliche und fahrlässige (vgl. Senat, StRR 2014, 353), lediglich mit Geldstrafe geahndete (vgl. Senat, StRR 2014, 192) wie auch im Ausland begangene Taten (vgl. Senat StraFo 2014, 431 mit weit. - KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21
Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich alle Straftaten, einschlägige ebenso wie nicht einschlägige (bei letztgenannten muss es sich indes um eine Straftat von einigem Gewicht handeln, vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 405/13 - mwN), vorsätzliche und fahrlässige (vgl. Senat, StRR 2014, 353), lediglich mit Geldstrafe geahndete (vgl. Senat, StRR 2014, 192) wie auch im Ausland begangene Taten (vgl. Senat StraFo 2014, 431 mwN). - KG, 16.02.2023 - 2 Ws 1/23
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
Jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht rechtfertigt, unabhängig davon, ob sie einschlägig oder nicht einschlägig ist, den Widerruf der Bewährungsentscheidung (std. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 2 Ws 192/22 -, vom 14. April 2014 - 2 Ws 116/14 - und vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494-495/13 -, juris; alle m.w.N.).