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AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichszahlungen gegen eine Fluggesellschaft wegen der Annullierung eines Fluges auf Grund eines Streiks
- reise-recht-wiki.de
Pilotenstreik ist kein außergewöhnlicher Umstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10
- LG Köln, 27.10.2011 - 6 S 282/10
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 31 C 2820/05
Verordnung (EG) Nr.261/2004 / Außerordentliche Umstände / Streik des Personals …
Auszug aus AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10
Dabei ist für die Frage der Zumutbarkeit gerade im konkreten Streikfall auch von Bedeutung welchen Vorlauf die Beklagte hatte, um sich auf den Streik und seine voraussichtlichen Auswirkungen einzustellen ( vgl. AG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1559 ff). - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10
Nach dem Urteil vom 22.11.2008 (RRa 2009, 35) sind aussergewöhnliche Umstände nur Risiken, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.
- LG Köln, 27.10.2011 - 6 S 282/10
Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses i.S.v. Art. 5 Abs.3 VO (EG) …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.10.2010 - 142 C 153/10 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.10.2011 - 142 C 153/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.