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   AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15   

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https://dejure.org/2016,22707
AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15 (https://dejure.org/2016,22707)
AG Köln, Entscheidung vom 23.05.2016 - 142 C 566/15 (https://dejure.org/2016,22707)
AG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 142 C 566/15 (https://dejure.org/2016,22707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de

    Klebebänder sind mit Angabe des Grundpreises anzubieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen § 2 PAngV im Hinblick auf fehlende Angaben zum Grundpreis von Klebebändern; Beurteilung von Umfang und Konsequenzen eines Unterlassungsvertrags i.R. einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

  • online-und-recht.de

    Fehlende Grundpreis-Angabe von Klebebändern bei Online-Angeboten

  • kanzlei.biz

    Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Klebebänder sind mit Angabe des Grundpreises anzubieten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Verkauf von Klebeband muss der Grundpreis angegeben werden - Verstoß gegen Preisangabenverordnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angabe des Grundpreises bei Klebeband

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Verstoß gegen § 2 PAngV wegen fehlender Angaben zum Grundpreis von Klebebändern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundpreis-Angabe gilt auch bei Online-Angeboten von Klebebändern

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundpreise sind auch beim Verkauf von Klebeband anzugeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Massgeblich ist damit der Wortlaut und der der dem Vertrag zu entnehmende objektive Parteiwille (BGH, NJW 2014, 2180-2183).

    Dabei ist auf die Schwere und das Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers sowie auf Art und Größe des Unternehmens des Schuldners abzustellen (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12- zitiert nach juris).

    Zwar meint das OLG Oldenburg in einer jüngeren Entscheidung, dass "im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe zwischen 2.500 Euro bis 10.000 Euro zu bemessen ist; Beträge bis 2.000 EUR reichen insoweit nicht aus" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. August 2009 - 1 W 37/09 zitiert nach juris); eine solche Pauschalierung steht aber nicht nur in Widerspruch zu der vom BGH vorgegeben Einzelfallbetrachtung (BGH Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12- zitiert nach juris), sondern würde vorliegend auch zur wirtschaftlichen Vernichtung der Beklagten führen, denn der von dem Kläger eingeforderte und unter Ansehung der zitierten Rechtsprechung des OLG Oldenburg niedrige Betrag von 2.000 Euro entspricht in etwa demjenigen, was die Beklagte in 3 Monaten an Gewinn erwirtschaftet.

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14- zitiert nach juris) erachtete in einem Fall von 7 Verstößen der hier in Rede stehenden Art bei einem Unternehmen, das 160 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftete, eine Vertragsstrafe von insgesamt 28.000 Euro für noch billig, nachdem die Vorinstanz für 5 Verstöße 2.100 Euro gewährt hatte (LG Freiburg, Urteil vom 03. November 2014 - 12 O 16/14 - zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 12.08.2009 - 1 W 37/09

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe in einer strafbewehrten

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Zwar meint das OLG Oldenburg in einer jüngeren Entscheidung, dass "im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe zwischen 2.500 Euro bis 10.000 Euro zu bemessen ist; Beträge bis 2.000 EUR reichen insoweit nicht aus" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. August 2009 - 1 W 37/09 zitiert nach juris); eine solche Pauschalierung steht aber nicht nur in Widerspruch zu der vom BGH vorgegeben Einzelfallbetrachtung (BGH Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12- zitiert nach juris), sondern würde vorliegend auch zur wirtschaftlichen Vernichtung der Beklagten führen, denn der von dem Kläger eingeforderte und unter Ansehung der zitierten Rechtsprechung des OLG Oldenburg niedrige Betrag von 2.000 Euro entspricht in etwa demjenigen, was die Beklagte in 3 Monaten an Gewinn erwirtschaftet.
  • LG Freiburg, 03.11.2014 - 12 O 16/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verstoß gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe;

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14- zitiert nach juris) erachtete in einem Fall von 7 Verstößen der hier in Rede stehenden Art bei einem Unternehmen, das 160 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftete, eine Vertragsstrafe von insgesamt 28.000 Euro für noch billig, nachdem die Vorinstanz für 5 Verstöße 2.100 Euro gewährt hatte (LG Freiburg, Urteil vom 03. November 2014 - 12 O 16/14 - zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2015 - 12 O 465/14

    Kaffeekapseln oder -pads dürfen nur unter Angabe eines Grundpreises angeboten

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Bei den genannten Beispielen dient die Größenangabe jeweils der Auswahl des Produktes als für den Verbraucher passend (LG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.2015 - 12 O 465/14 zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.06.1986 - 6 U 56/86

    Unterlassungsanspruch; Besorgnis der Nichterfüllung; Anwendbarkeit von § 259 ZPO

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Zudem macht der Kläger vorliegend einen vertraglichen Anspruch und keinen gesetzlichen auf das UWG gestützten Anspruch geltend, so dass es auf die Frage der Klagebefugnis im Rahmen des UWG nicht ankommt (OLG Köln, NJW-RR 1987, 360).
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Aber selbst wenn man dies anders sehen würde wäre hier eine spürbare Beeinträchtigung zu bejahen (OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 2015 - 6 U 183/14 -, zitiert nach juris für den Fall einer fehlenden Grundpreisangabe bei zwei Angeboten).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 327 O 196/11

    Bei ebay-Verkäufen muss der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Wenn ebay es einem Anbieter nicht ermöglichen kann, sich rechtmäßig, insbesondere wettbewerbskonform zu verhalten, dann ist es an der Beklagten, entweder ebay zu Systemveränderungen zu bewegen oder aber sich ebay als Verkaufsplattform nicht mehr zu bedienen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 24. November 2011 - 327 O 196/11 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06

    Wirksame Unterlassungserklärung ohne Hinweis auf Verschulden - Einstandpflicht

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Eine Unterwerfungserklärung, die das Verschulden nicht erwähnt, sondern nur "für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe" bestimmt, ist so zu verstehen, dass nur eine schuldhafte Zuwiderhandlung die Verwirkung der Vertragsstrafe auslöst (so ausdrücklich OLG Köln, Urteil vom 30. März 2007 - 6 U 207/06 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
    Die Angebote unterfallen weiter dem Begriff der Werbung unter Ziffer 2, da Werbung nur ein "Minus" zu Angebot ist (BGH, MDR 2009, 1294 f.) Bei den Klebebändern handelt es sich sodann um Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (§ 2 Abs. 1 PAngV iVm. § 33 FertigpackungsV, vgl. zur Maßgeblichkeit der FPV Köhler/Bornkamm, UWG, 3 § PAngV Rn. 2), da § 33 FPV ausdrücklich "Bänder" sowie "Geflechte und Gewebe jeder Art" erfasst.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

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