Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1978 - 142/77   

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EuGH, 29.06.1978 - 142/77 (https://dejure.org/1978,930)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1978 - 142/77 (https://dejure.org/1978,930)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1978 - 142/77 (https://dejure.org/1978,930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Statens Kontrol

    1 . AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ABGABE FÜR DIE BEHÖRDLICHE AUFSICHT ÜBER ARBEITEN AUS EDELMETALL - EINORDNUNG

  • EU-Kommission

    Statens Kontrol

  • Judicialis
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    1. AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ABGABE FÜR DIE BEHÖRDLICHE AUFSICHT ÜBER ARBEITEN AUS EDELMETALL - EINORDNUNG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 16]

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

    Auszug aus EuGH, 29.06.1978 - 142/77
    Und schließlich verstoße es nicht gegen den Vertrag, daß eine Ware, die exportiert wird, zweimal besteuert werde; dies habe der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/73 (Demag, Slg. 1974, 1037) entschieden.
  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 29.06.1978 - 142/77
    Es ist deshalb festzustellen, daß - wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 23. Januar 1975 (van der Hulst, 51/74 - Slg. 1975, 79, Randziffer 34 der Entscheidungsgründe) angedeutet hat - Artikel 95 EWG-Vertrag in Verbindung mit den übrigen, steuerlichen Vorschriften des Vertrages dahin auszulegen ist, daß er auch jede steuerliche Diskriminierung gegenüber Waren untersagt, die zur Ausfuhr nach anderen Mitgliedstaaten bestimmt sind.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Die Kommission zählt sodann im Lichte der vorstehenden Bemerkungen drei Fallgruppen auf, in denen ein Verstoß gegen Artikel 95 bejaht worden sei, wo es aber in hohem Maße zweifelhaft sein müsse, ob sie auch unter das Diskriminierungsverbot der EFTA-Abkommen fallen würden: diejenigen Fälle, in denen die Feststellung des Verbringens eines gleichartigen Erzeugnisses im Hinblick auf die vom Gerichtshof verwendeten materiellen Unterscheidungskriterien in der Praxis sehr große Schwierigkeiten bereite; die Fälle, in denen eine Verletzung von Artikel 95 Absatz 1 angenommen worden sei, weil das staatliche Besteuerungssystem den einheimischen Erzeugnissen in bestimmten Fällen Vergünstigungen einräume, in deren Genuß das eingeführte Erzeugnis nicht gelange; den Fall in der Rechtssache 142/77, Statens Kontrol med aedle Metaller/Larsen (Urteil vom 29. Juni 1978, Slg. S. 1543), wo der Gerichtshof Artikel 95 im Wege der Analogie auf steuerliche Diskriminierungen in bezug auf Waren, die zur Ausfuhr in andere Mitgliedstaaten vorgesehen seien, erstreckt habe.
  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot

    Was Artikel 95 des Vertrages angeht, ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift dahin ausgelegt werden muss, dass sie auch alle steuerlichen Diskriminierungen gegenüber Erzeugnissen verbietet, die zur Ausfuhr in andere Mitgliedstaaten bestimmt sind (siehe Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77, Larsen und Kjerulff, Slg. 1978, 1543, Randnr. 27, und Urteil Nygård, Randnr. 41).

    Daraus folgt, dass Artikel 95 des Vertrages im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist (siehe in diesem Sinne Urteil Larsen und Kjerulff, Randnr. 24).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

    Wenn die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Interesse des freien Warenverkehrs auch wünschenswert erscheint, lässt sie sich doch nur mittels einer Harmonisierung der nationalen Systeme erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77, Larsen und Kjerulff, Slg. 1978, 1543, Randnrn.

    Für die Qualifizierung einer Abgabe auf ausgeführte Erzeugnisse im Hinblick auf Artikel 95 EG-Vertrag ist vorab daran zu erinnern, dass dieser Artikel nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch jede steuerliche Diskriminierung von Waren untersagt, die zur Ausfuhr nach anderen Mitgliedstaaten bestimmt sind (vgl. Urteil Larsen und Kjerulff, Randnr. 27).

  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

    Die Regierung vertritt unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Statens Kontrol, Slg. 1978, 1541) die Ansicht, die Antwort müsse lauten, daß es - vorbehaltlich des Diskriminierungsverbots - grundsätzlich mit dem Vertrag vereinbar sei, wenn das Inverkehrbringen der in Rede stehenden Erzeugnisse von der Zahlung einer inländischen Abgabe im Sinne von Artikel 95 des Vertrages abhängig gemacht werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen

    (35) - Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Larsen, Slg. 1978, 1543, Randnrn. 32 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1989 - 70/87

    Fédération de l'industrie de l'huilerie de la CEE (Fediol) gegen Kommission der

    23 - Sie verweist dabei auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77, Statens Kontrol, Slg. 1978, 1543.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99

    Nygård

    2: - Urteile vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79, Randnrn. 34 und 35), vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76 (Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnr. 25) und vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Statens Kontrol, Slg. 1978, 1543, Randnrn. 20 bis 27).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

    Diese Art der Behinderung sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Statens Kontrol med ædle Metaller, Slg. 1978, 1543) beanstandet worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1980 - 32/80

    Strafverfahren gegen J.A.W.M.J. Kortmann. - Pharmazeutische Erzeugnisse -

    Der Gerichtshof hat diesen Grundsatz wiederholt bestätigt; ich erinnere an das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex, Slg. 1972, 1309, insbesondere Randnr. 7 der Entscheidungsgründe), die bereits erwähnten Urteile vom 11. Oktober 1973 (Rewe) und vom 25. Januar 1977 (Bauhuis), und an die Urteile vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Statens Kontrol med aedle Metaller/Preben Larsen, Slg. 1978, 1543) und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit, Slg. 1979, 3369, insbesondere Randnr. 30 der Entscheidungsgründe).
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   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1978 - 142/77   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Statens Kontrol med ædle Metaller gegen Preben Larsen ; Flemming Kjerulff gegen Statens Kontrol med ædle Metaller.

    Abgabe für die Aufsicht über Arbeiten aus Edelmetall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1978 - 142/77
    Das Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76 (Bauhuis, Slg. 1977, 6), das sich mit Gebühren beschäftigt, die bei der Ausfuhr im Zusammenhang mit nach einer Gemeinschaftslinie durchgeführten Gesundheitskontrollen erhoben werden, hat festgestellt, daß diese Gebühren, "wenn sie sowohl bei der Vermarktung im Inland als auch bei der Ausfuhr verlangt werden, Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung [sind] und ... keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Ausfuhrzölle dar[stellen], sondern ... dem in Artikel 95 enthaltenen Diskriminierungsverbot [unterliegen]" (Randziffer 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1978 - 142/77
    Im Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van de Hulst, Slg. 1975, 80) hat der Gerichtshof inländische Abgaben sowohl unter dem Gesichtspunkt des Artikels 95 als auch unter dem des Artikels 40 Absatz 3 zweiter Unterabsatz (Verbot der Diskriminierung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern innerhalb der Gemeinschaft) geprüft und festgestellt, daß die nationale Regelung "gegen Verbote [verstößt], die sich - sei es auch nur analog - aus diesen Bestimmungen ergeben, wenn die ausgeführten Waren stärker belastet werden als die auf dem inländischen Markt abgesetzten" (Randziffer 35 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1978 - 142/77
    diskriminierend, mit Artikel 95 unvereinbar, so kann sich das innerstaatliche Gericht jederzeit darauf beschränken, sie für insoweit unanwendbar zu erklären, als ihre Anwendung eine Verletzung des Artikels 95 darstellen würde; ich erinnere insoweit an die Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 1968 in der Rechtssache 34/67 (Gebrüder Lück, Slg. 1968, 363) und vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Jannelli, Slg. 1977, 577).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1978 - 148/77

    H. Hansen jun. & O. C. Balle GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Flensburg. -

    Hierzu ist anzumerken, daß die Überlegung, eine Steuervorschrift vermittels Artikel 37 unter die auf die französischen Departements anwendbaren Vorschriften zu rechnen, auf den ersten Blick gegen die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes verfolgte Linie zu verstoßen scheint, wonach die in Artikel 95 geregelten Fälle grundsätzlich nicht gleichzeitig unter die Regelung des freien Warenverkehrs fallen können (insoweit darf ich auf meine Schlußanträge vom 6.6. 1978 in der Rechtssache 142/77, Larsen, verweisen).
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