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   EuGH, 11.10.1979 - 142/78   

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EuGH, 11.10.1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,1168)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,1168)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,1168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Berghmans / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - FAMILIENZULAGEN - HAUSHALTSZULAGE - ANTIKUMULIERUNGSBESTIMMUNG - VORAUSSETZUNGEN IHRER ANWENDUNG

  • EU-Kommission

    Berghmans / Kommission

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 1 Abs. 3 des Anhangs VII; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 1 Abs. 4 des Anhangs VII; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - FAMILIENZULAGEN - HAUSHALTSZULAGE - ANTIKUMULIERUNGSBESTIMMUNG - VORAUSSETZUNGEN IHRER ANWENDUNG - [BEAMTENSTATUT , ART. 67 ABS. 2 UND ANHANG VII , ART. 1 ABS. 3]

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 15.06.1976 - 1/76

    Wack / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Sie zitiert in diesem Zusammenhang die Urteile in den Rechtssachen Wack (1/76, Slg. 1976, 1017) und Kortner-Schots u.a. (Rechtssachen 15 bis 33,.

    Die Kommission stützt sich insoweit auf die Urteile in den Rechtssachen Goeth-Van der Schueren (56/72, Slg. 1973, 181), Gunnelia (33/72, Slg. 1973, 475) und Wack (1/76, Slg. 1976, 1017).

  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Sie erinnert weiter daran, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen Gelders-Deboeck (106/76, Slg. 1977, 1623) und Emer-Van den Branden (14/77, Slg. 1977, 1683) ausgeführt hat, daß "das Ziel des Absatzes 2 [des Artikels 67] offensichtlich darin besteht, zu verhindern, daß ein Ehepaar zweimal Familienzulagen für dieselben Kinder erhält ...".
  • EuGH, 18.03.1975 - 44/74

    Acton u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Im übrigen habe der Gerichtshof in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen Acton u. a. (44, 46 und 49/74, Slg. 1975, 383) "die Anwendung des Artikels 85 des Statuts gegenüber den mehr als 500 Klägern aller Besoldungsgruppen und Laufbahngruppen bejaht, ohne auf ihr Tätigkeitsniveau abzustellen".
  • EuGH, 30.05.1973 - 36/72

    Meganck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    In diesem Zusammenhang zitiert die Beklagte die in der vorgenannten Rechtssache Kühl sowie der Rechtssache Meganck (36/72, Slg. 1973, 527) entwickelte Rechtsprechung, im Rahmen deren der Gerichtshof entschieden habe, daß Beamte, die Änderungen ihrer familiären Verhältnisse vier Monate lang nicht angezeigt hätten, selbst für die Regelwidrigkeit der Zahlungen verantwortlich seien und daß folglich diese Regelwidrigkeit so offensichtlich gewesen sei, daß sie sich nicht auf ihre Unkenntnis berufen könnten.
  • EuGH, 27.06.1973 - 71/72

    Kuhl / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Die Kommission erinnert daran, daß nach dem Urteil in der Rechtssache Kuhl (71/72, Slg. 1973, 705) der zuviel gezahlte Betrag herauszugeben ist, wenn eine der beiden von der Klägerin genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Sie erinnert weiter daran, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen Gelders-Deboeck (106/76, Slg. 1977, 1623) und Emer-Van den Branden (14/77, Slg. 1977, 1683) ausgeführt hat, daß "das Ziel des Absatzes 2 [des Artikels 67] offensichtlich darin besteht, zu verhindern, daß ein Ehepaar zweimal Familienzulagen für dieselben Kinder erhält ...".
  • EuGH, 17.02.1977 - 48/76

    Reinarz / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Die Kommission "wendet sich nachdrücklich" gegen die Anwendung in der Rechtssache Wüllerstorf und Urbair entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall, in der eingeräumt worden sei, daß die vorherige Beschwerde "dann keinen Sinn [hat], wenn die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses in einem Auswahlverfahren gerügt werden, da die Anstellungsbehörde nicht befugt ist, diese Entscheidungen abzuändern"; die die Kommission besteht darauf, daß die vorherige Einreichung einer Beschwerde eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstelle, was der Gerichtshof in den Rechtssachen De Lacroix (91/76, Slg. 1977, 225) und Reinarz (48/76, Slg. 1977, 291) bekräftigt habe.
  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Slg. 1978, 769) sowie 47/71 und 37/72 (Marcato/Kommission - Slg. 1972, 427 und 1973, 361) entwickelten Rechtsprechung.
  • EuGH, 12.03.1975 - 23/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Gegenüber dem Argument, der genannte Beschwerdepunkt sei implizit in der Beschwerde enthalten, erinnert die Beklagte zunächst daran, die Schreiben der Klägerin gestatteten "in keiner Weise" die Annahme, daß sie die Absicht gehabt habe, die Streichung der Haushaltszulage zu rügen, und vertritt im übrigen die Auffassung, daß eine Beschwerde, wenn sie auch knapp formuliert sein könne, doch "Gegenstand und Grund der Beschwerde hinreichend genau angeben [muß], damit die angerufene Behörde in Kenntnis der Sache darüber befinden kann" (Urteil in der Rechtssache Küster, 23/74, Slg. 1975, 353).
  • EuGH, 08.05.1973 - 33/72

    Gunnella / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
    Die Kommission stützt sich insoweit auf die Urteile in den Rechtssachen Goeth-Van der Schueren (56/72, Slg. 1973, 181), Gunnelia (33/72, Slg. 1973, 475) und Wack (1/76, Slg. 1976, 1017).
  • EuGH, 08.02.1973 - 56/72

    Van der Schueren / Kommission

  • EuGH, 03.02.1977 - 91/76

    De Lacroix / Gerichtshof

  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

  • EuGH, 16.03.1978 - 7/77

    Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

  • EuG, 28.02.1991 - T-124/89

    Eberhard Kormeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78 (Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125) trägt er vor, diese Vorschrift, nach der grundsätzlich jeder ohne rechtlichen Grund gezahlte Betrag zurückzuerstatten sei, sei nicht anwendbar, wenn sich der betroffene Beamte nicht über den Irrtum habe klarwerden können.

    Schließlich sei nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78 (Berghmans, a. a. O.) und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 36/72 (Meganck/Kommission, Slg. 1973, 527) gegebenenfalls der gute Glaube des betroffenen Beamten zu berücksichtigen, der die gezahlten Beträge behalten könne, deren Rückerstattung die Verwaltung in einem solchen Fall nicht mehr verlangen könne.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Von einem

    1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.

    Es kann auch sein, daß der Ehegatte Beamter einer anderen internationalen Organisation ist (z. B. Eurocontrol wie in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125), der alle oder einige Mitgliedstaaten angehören und deren Haushalt dann belastet würde.

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 85 Abs. 1 des Statuts für die Rückforderung eines ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrags der Nachweis erforderlich ist, dass der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung tatsächlich kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte kennen müssen (Urteil Berghmans/Kommission, 142/78, EU:C:1979:233, Rn. 9, und Urteil Ritto/Kommission, F-18/08, EU:F:2008:110, Rn. 29).
  • EuG, 14.06.2018 - T-568/16

    Spagnolli u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im

    Nach dieser Bestimmung ist "[j]eder ohne rechtlichen Grund gezahlte Betrag ... zurückzuerstatten, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass er ihn hätte kennen müssen." Aus dieser Bestimmung geht hervor, dass für die Rückforderung eines ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrags der Nachweis erforderlich ist, dass der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung tatsächlich kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte kennen müssen (Urteile vom 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, EU:C:1979:233, Rn. 9, vom 9. September 2008, Ritto/Kommission, F-18/08, EU:F:2008:110, Rn. 29, und vom 21. November 2013, Roulet/Kommission, F-72/12 und F-10/13, EU:F:2013:184, Rn. 46).
  • EuGöD, 09.09.2008 - F-18/08

    Ritto / Kommission

    11 und 13; 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, Slg. 1979, 3125, Randnr. 9.
  • EuG, 12.07.1990 - T-111/89

    Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt

    43 Da der Kläger bestreitet, den Mangel des rechtlichen Grundes gekannt zu haben, und da die Verwaltung den ihr obliegenden Nachweis einer derartigen Kenntnis nicht geführt hat, sind die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen ( vergleiche die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705, und vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmanse/Kommission, Slg. 1979, 3125 ).
  • EuG, 09.09.2008 - T-18/08

    Luis Ritto gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    11 und 13; 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, Slg. 1979, 3125, Randnr. 9.
  • EuG, 03.03.1993 - T-69/91

    Georgios Peroulakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    34 Wie der Gerichtshof weiter entschieden hat, sind zum einen die in Artikel 67 Absatz 1 des Statuts aufgezählten Familienzulagen nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt (Urteil vom 14. Juni 1988 in der Rechtssache 33/87, Christianos/Gerichtshof, Slg. 1988, 2995), und soll zum anderen Artikel 67 Absatz 2 des Statuts, der mit der Verpflichtung, anderweitig gezahlte Zulagen gleicher Art zum Zweck des Abzugs anzugeben, einen allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck bringt, offensichtlich verhindern, daß Familienzulagen mehrfach bezogen werden (Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125).
  • EuG, 10.05.1990 - T-117/89

    Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Er erwidert insbesondere, daß es der Verwaltung obliege, den Beweis zu erbringen, daß eine der Voraussetzungen des Artikels 85 des Statuts für die Rückforderung zuviel gezahlter Beträge erfuellt sei ( Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1978, 3125 ).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 08.10.1980 - I 142/78   

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FG Schleswig-Holstein, 08.10.1980 - I 142/78 (https://dejure.org/1980,22113)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.1980 - I 142/78 (https://dejure.org/1980,22113)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,10831)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,10831)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 1979 - 142/78 (https://dejure.org/1979,10831)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Marcelle Berghmans, verehelichte Exner, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.06.1973 - 71/72

    Kuhl / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    In der Rechtsprechung (Rechtssachen 36/72, François Meganck/Kommission, Urteil vom 30. Mai 1973, Slg. 1973, 527, und 71/72, Annemarie Kuhl/Rat, Urteil vom 27. Juni 1973, Slg. 1973, 705) ist schon hervorgehoben worden, es komme auf die Umstände an, unter denen eine Zahlung erbracht werde, und danach schließe eine verspätete Mitteilung der Änderung familiärer Verhältnisse die Berufung auf guten Glauben aus.

    Ich halte auch die von Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 71/72 geäußerte Ansicht für zutreffend, es komme für Artikel 85 nicht nur darauf an, ob der Zahlungsempfänger den Mangel des rechtlichen Grundes gekannt habe oder ob es sich um einen offensichtlichen Mangel handelte, sondern es spiele auch eine Rolle, ob der in Anspruch genommene Beamte durch eine unrichtige Erklärung oder durch das Fehlen einer Erklärung den Irrtum der Verwaltung, der zu der Zahlung führte, provoziert habe.

  • EuGH, 30.05.1973 - 36/72

    Meganck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    In der Rechtsprechung (Rechtssachen 36/72, François Meganck/Kommission, Urteil vom 30. Mai 1973, Slg. 1973, 527, und 71/72, Annemarie Kuhl/Rat, Urteil vom 27. Juni 1973, Slg. 1973, 705) ist schon hervorgehoben worden, es komme auf die Umstände an, unter denen eine Zahlung erbracht werde, und danach schließe eine verspätete Mitteilung der Änderung familiärer Verhältnisse die Berufung auf guten Glauben aus.
  • EuGH, 27.10.1977 - 126/75

    Giry / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    In Anlehnung an verschiedene zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (Rechtssachen 126/75, 34 und 92/76, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085) werde ich mir, obwohl ich insofern starke logische Bedenken habe, erlauben, die Zulässigkeitsfrage vorläufig auszuklammern und mich sogleich der Frage zuwenden, ob der Anspruch der Klägerin begründet erscheint.
  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    Dazu kann schon auf die Urteile der Rechtssachen 106/76 und 14/77 (Gerarda Emer-van den Branden/Kommission, Urteil vom 13. Oktober 1977, Slg. 1977, 1683) verwiesen werden, in denen davon die Rede ist, das Ziel des Absatzes 2 des Artikels 67 bestehe offensichtlich darin, zu verhindern, daß ein Ehepaar zweimal Familienzulagen für dieselben Kinder erhalte, wenn es sich um vergleichbare Zulagen handle, die den gleichen Zweck hätten.
  • EuGH, 26.10.1978 - 122/77

    Agneessens / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    In Anlehnung an verschiedene zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (Rechtssachen 126/75, 34 und 92/76, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085) werde ich mir, obwohl ich insofern starke logische Bedenken habe, erlauben, die Zulässigkeitsfrage vorläufig auszuklammern und mich sogleich der Frage zuwenden, ob der Anspruch der Klägerin begründet erscheint.
  • EuGH, 15.12.1977 - 95/76

    Bruns / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
    In Anlehnung an verschiedene zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (Rechtssachen 126/75, 34 und 92/76, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085) werde ich mir, obwohl ich insofern starke logische Bedenken habe, erlauben, die Zulässigkeitsfrage vorläufig auszuklammern und mich sogleich der Frage zuwenden, ob der Anspruch der Klägerin begründet erscheint.
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