Weitere Entscheidungen unten: RG, 05.02.1880 | Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981

Rechtsprechung
   EuGH, 27.05.1981 - 142/80, 143/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,715
EuGH, 27.05.1981 - 142/80, 143/80 (https://dejure.org/1981,715)
EuGH, Entscheidung vom 27.05.1981 - 142/80, 143/80 (https://dejure.org/1981,715)
EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 142/80, 143/80 (https://dejure.org/1981,715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - AUF DIE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES BESCHRÄNKTE WIRKUNG - ENTBINDUNG EINES MITGLIEDSTAATS VON DER BEACHTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission für das Vertragsverletzungsverfahren; Entbindung eines Mitgliedstaates von der Beachtung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch eine Stellungnahme oder Äußerung der Kommission; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; EWG-Vertrag Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - AUF DIE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES BESCHRÄNKTE WIRKUNG - ENTBINDUNG EINES MITGLIEDSTAATS VON DER BEACHTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 27.05.1981 - 143/80

    Rechtliche Wirkung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission für

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    URTEIL VOM 27.5.1981 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 142 UND 143/80 lungnahmen kann die Kommission weder einen Mitgliedstaat von der Beachtung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag entbinden noch die einzelnen daran hindern, die ihnen im Vertrag eingeräumten Rechte gegenüber möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrigen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen eines Mitgliedstaats gerichtlich geltend zu machen.

    In den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80 betreffend das dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Corte d'appello Mailand in dem vor dieser anhängigen Rechtsstreit AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO gegen.

    und FIRMA CARLO SALENGO, Genua, (Rechtssache 143/80) vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 95 EWG-Vertrag im Hinblick auf die italienischen Rechtsvorschriften über die Staatsabgabe auf eingeführten Branntwein erläßt.

    Mit Beschluß vom 19. November 1980 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 142/80 und 143/80 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 15.10.1969 - 16/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    c) Der Gerichtshof habe mit Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 377) festgestellt, daß Branntwein kein landwirtschaftliches Erzeugnis sei und daher nicht unter die in den Artikeln 38 bis 46 EWG-Vertrag im Agrarbereich vorgesehenen Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Vertrages falle.

    Das Gericht nennt in diesem Zusammenhang das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 377), in dem festgestellt worden ist, daß Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Sinne des Vertrages sind, das Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383), in dem der Gerichtshof erkannt hat, daß Handelshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit auch dann mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, wenn diese Hindernisse Teil einer nationalen Marktordnung sind, und schließlich die am 31. Juli 1978 an die Italienische Republik gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission zu einer differenzierenden Besteuerung sowohl bei Anwendung der Staatsabgabe als auch der Herstellungssteuer.

  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    Die Kommission habe ihre Auffassung insoweit jedoch geändert; in der an die Italienische Republik gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 31. Juli 1978 habe sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383) die Ansicht vertreten, daß die Staatsabgabe eine steuerliche Maßnahme darstelle, die protektionistischen Charakter habe und als solche mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar sei.

    Das Gericht nennt in diesem Zusammenhang das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 377), in dem festgestellt worden ist, daß Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Sinne des Vertrages sind, das Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383), in dem der Gerichtshof erkannt hat, daß Handelshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit auch dann mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, wenn diese Hindernisse Teil einer nationalen Marktordnung sind, und schließlich die am 31. Juli 1978 an die Italienische Republik gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission zu einer differenzierenden Besteuerung sowohl bei Anwendung der Staatsabgabe als auch der Herstellungssteuer.

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    Es steht den einzelstaatlichen Gerichten nach Gemeinschaftsrecht demnach frei, nach ihrem nationalen Recht den Umstand zu berücksichtigen, daß ohne rechtlichen Grund erhobene Abgaben in die Preise des abgabepflichtigen Unternehmens einfließen und auf die Abnehmer abgewälzt werden konnten (Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Amministrazione delle Finanze/Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205).
  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    Dagegen habe der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission, Slg. 1970, 487) entschieden: "Wird eine Beihilfe durch eine von bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen zu tragende Abgabe finanziert, so hat die Kommission nicht nur zu prüfen, ob ihre Finanzierungsweise mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar ist, sondern auch, ob diese Finanzierungsweise in Verbindung mit der aus der Abgabe gespeisten Beihilfe den Anforderungen der Artikel 92 und 93 genügt." Im Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557) habe der Gerichtshof entschieden: "Modalitäten einer Beihilfe .
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    Dagegen habe der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission, Slg. 1970, 487) entschieden: "Wird eine Beihilfe durch eine von bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen zu tragende Abgabe finanziert, so hat die Kommission nicht nur zu prüfen, ob ihre Finanzierungsweise mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar ist, sondern auch, ob diese Finanzierungsweise in Verbindung mit der aus der Abgabe gespeisten Beihilfe den Anforderungen der Artikel 92 und 93 genügt." Im Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557) habe der Gerichtshof entschieden: "Modalitäten einer Beihilfe .
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    31 Hierzu stützt sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455), in dem sich der Gerichtshof auf der Grundlage des allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit für befugt erklärt habe, ausnahmsweise die Möglichkeit der Betroffenen einzuschränken, sich auf seine Urteile zu berufen.
  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (s. zuletzt Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici S.p.A.) schränkt das Gemeinschaftsrecht beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung die Freiheit der Mitgliedstaaten nicht ein, für bestimmte Erzeugnisse nach Maßgabe objektiver Kriterien, etwa der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, eine differenzierende Besteuerung einzuführen.
  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    f) Diese Auffassung werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italienische Republik) nicht widerlegt.
  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
    c) Im Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 (Kommission/ Italienische Republik, Slg. 1980, 385) habe der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit bestimmter Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen unter der Voraussetzung anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienten, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwendeten.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    136 Schließlich ist zu dem aus der Beteiligung der Kommission an der Ausarbeitung der 3 + 2 -Regel hergeleiteten Argument daran zu erinnern, daß die Kommission, abgesehen von den Fällen, in denen ihr solche Befugnisse ausdrücklich eingeräumt werden, nicht berechtigt ist, Garantien hinsichtlich der Vereinbarkeit eines bestimmten Verhaltens mit dem Vertrag zu geben (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 in den Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 16).
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Außerdem kann sich nach dem System der Art. 226 EG bis 228 EG nur aus einem Urteil des Gerichtshofs ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. Mai 1981, Essevi und Salengo, 142/80 und 143/80, Slg. 1981, 1413, Randnrn. 15 und 16, und vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 45).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ist Teil eines Vorverfahrens (Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 15), das keine bindenden rechtlichen Wirkungen für den Adressaten der mit Gründen versehenen Stellungnahme entfaltet.

    Nach dem System der Artikel 169 bis 171 des Vertrages kann sich nur aus einem Urteil des Gerichtshofes ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne das Urteil Essevi und Salengo, Randnrn. 15 f.).

    Der mit Gründen versehenen Stellungnahme kommt eine rechtliche Wirkung somit nur im Hinblick auf die Anrufung des Gerichtshofes zu (Urteil Essevi und Salengo, Randnr. 18); kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 05.02.1880 - 142/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1880,719
RG, 05.02.1880 - 142/80 (https://dejure.org/1880,719)
RG, Entscheidung vom 05.02.1880 - 142/80 (https://dejure.org/1880,719)
RG, Entscheidung vom 05. Februar 1880 - 142/80 (https://dejure.org/1880,719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1880,719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erfordert der Thatbestand der Urkundenfälschung, daß der nach der falschen Urkunde verpflichteten Person gegenüber von derselben Gebrauch gemacht wird? 2. Gehört zur schweren Urkundenfälschung die Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteiles und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 186
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7575
Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80 (https://dejure.org/1981,7575)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.04.1981 - 142/80 (https://dejure.org/1981,7575)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. April 1981 - 142/80 (https://dejure.org/1981,7575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,7575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle Finanze dello Stato gegen Essevi SpA und Firma Carlo Salengo.

    Besteuerung von Branntwein

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
    Folglich unterscheide sich der Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italienische Republik) zugrunde liege.

    Rechtssache 73/79 (Kommission/Italienische Republik) im richtigen Licht erscheinen; dort hat der Gerichtshof bestätigt, daß die eventuelle Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit Artikel 95 ein hinreichender Grund für die Aufhebung der Maßnahme sein kann.

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
    In neuerer Zeit - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1807) - hat der Gerichtshof entschieden: "Wenn nationales Steuerrecht die Erzeugung bestimmter Arten von Branntwein oder bestimmte Gruppen von Erzeugern mittels Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begünstigt, dann müssen diese Vergünstigungen, auch wenn nur ein geringer Teil der nationalen Erzeugung in ihren Genuß gelangt oder sie aus besonderen sozialen Gründen gewährt werden, auf eingeführten Branntwein aus der Gemeinschaft erstreckt werden, der .
  • EuGH, 15.10.1969 - 16/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
    In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf den vorliegenden Fall daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits im Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/ Italienische Republik, Slg. 1969, 377) entschieden hat, daß Branntwein kein landwirtschaftliches Erzeugnis ist; damit.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
    Sechs Jahre später machte die Kommission mit Schreiben vom 31. Juli 1975 die italienische Regierung erneut auf das Problem der differenzierenden Besteuerung von Branntwein aufmerksam und setzte sie davon in Kenntnis, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383) keine dieser Differenzierungen mehr als gerechtfertigt angesehen werden könne.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
    Ich verweise zunächst auf das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht