Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1986 - 142/85   

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https://dejure.org/1986,2019
EuGH, 23.10.1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,2019)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,2019)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,2019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Schwiering / Rechnungshof

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - IDENTITÄT VON GEGENSTAND UND GRUND

  • EU-Kommission

    Schwiering / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung und Förderung einer einverständlichen Beilegung des zwischen den Beamten und der Verwaltung entstandenen Streits als Ziel des Art. 90 Beamtenstatut; Aufrechterhaltung der dienstrechtlichen Stellung eines Beamten; Verpflichtung der Anstellungsbehörde zur ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 90
    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - IDENTITÄT VON GEGENSTAND UND GRUND - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Das vorgerichtliche Verfahren nach Artikel 90 des Statuts soll insgesamt eine gütliche Regelung des Streites zwischen dem Beamten und der Verwaltung ermöglichen und fördern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    Zur Begründetheit des Rechtsmittelgrundes trägt die EUA vor, das Gericht habe im angefochtenen Urteil zu Recht entschieden, dass die Entscheidung vom 24. September 1999 keine direkte Folge des Schreibens der GD IX der Kommission vom 22. September 1999 gewesen sei, wie der Rechtsmittelführer vortrage, sondern erlassen worden sei, weil das streitige Auswahlverfahren nur organisiert worden sei, um die Anomalien des Dienstverhältnisses des Rechtsmittelführers zu beseitigen, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes einen Ermessensmissbrauch darstelle (u. a. Urteile vom 29. September 1976 in der Rechtssache 105/75, Giuffrida/Rat, Slg. 1976, 1395, und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177).
  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

    Er schließt hieraus erstens, daß die Verwaltung in seinem Interesse aufgrund der Fürsorgepflicht und des Grundsatzes der ordnungsgemässen Verwaltung, so wie sie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177 ) und vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85 ( Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551 ) ausgelegt habe, verpflichtet gewesen sei, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen und, zweitens, daß der Prüfungsausschuß Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts hätte anwenden müssen, da die Frist noch nicht abgelaufen und die Zahl der Bewerber gering gewesen sei.
  • EuG, 21.05.2014 - T-347/12

    Mocová / Kommission

    Erstens ist in Bezug auf den Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde sowie den Zweck des Vorverfahrens zu betonen, dass das in Art. 90 des Statuts vorgesehene vorprozessuale Verfahren, das gemäß Art. 46 der BSB auf Bedienstete auf Zeit anwendbar ist, insgesamt betrachtet den Zweck hat, eine einverständliche Beilegung des zwischen dem Beamten und der Verwaltung entstandenen Streits zu ermöglichen und zu fördern (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof, 142/85, Slg. 1986, 3177, Rn. 11, und vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, Slg. 1989, 689, Rn. 9; Urteil des Gerichts vom 29. März 1990, Alexandrakis/Kommission, T-57/89, Slg. 1990, II-143, Rn. 8), und die Behörde, zu der der Beamte gehört, dazu zwingen soll, ihre Entscheidung im Licht der möglichen Einwände des Beamten zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission, 101/79, Slg. 1980, 3069, Rn. 31; Beschluss des Gerichts vom 28. Januar 1993, Piette de Stachelski/Kommission, T-53/92, Slg. 1993, II-35, Rn. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    18: - Zitiert oben in Nr. 11.19: - Die EUA bezieht sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1976 in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida/Rat, Slg. 1976, 1395) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85 (Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177), auch zitiert in Randnr. 23 des angefochtenen Urteils.
  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    47 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Übereinstimmung der Schriftsätze im vorgerichtlichen Verfahren mit der Klageschrift "genügt [es], daß der Beamte... vor dem Gerichtshof Anträge stellt, die denselben Gegenstand haben wie die in der Beschwerde enthaltenen Anträge, und Rügen erhebt, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen" (siehe insbesondere Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177).
  • EuGöD, 10.07.2014 - F-22/13

    Mészáros / Kommission

    Where the selection board wrongly allows a candidate to take part in a competition and subsequently places him on the reserve list, the appointing authority must express its refusal to appoint that candidate by way of a reasoned decision from which the Tribunal can judge whether the refusal is well-founded ( Schwiering v Court of Auditors , 142/85, EU:C:1986:405, paragraphs 19 and 20, and Eklund v Commission , F-57/11, EU:F:2012:145, paragraph 49).
  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Das Beschwerdeverfahren soll es der Anstellungsbehörde ermöglichen, ihre Entscheidung im Lichte möglicher Einwände des Betroffenen noch einmal zu überprüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31), und das vorprozessuale Verfahren nach Artikel 90 des Statuts soll in seiner Gesamtheit eine einverständliche Beilegung des zwischen dem Beamten und der Verwaltung entstandenen Streits ermöglichen und fördern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177, Randnr. 11).
  • EuGöD, 06.10.2015 - F-119/14

    FE / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

    Ist beispielsweise offenkundig, dass die Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen, aufgrund eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers rechtswidrig ist, so muss es die Anstellungsbehörde, der die Reserveliste mit dem Namen des Bewerbers, der inzwischen die Prüfungen bestanden hat, vom Prüfungsausschuss übermittelt wurde, ablehnen, den erfolgreichen Teilnehmer zu ernennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof, 142/85, EU:C:1986:405, Rn. 19 und 20, und vom 23. Oktober 2012, Eklund/Kommission, F-57/11, EU:F:2012:145, Rn. 49).
  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

    Das Vorverfahren nach Artikel 90 des Statuts soll insgesamt eine gütliche Regelung des Streits zwischen den Beamten und der Verwaltung ermöglichen und fördern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177, Randnr. 11).
  • EuG, 09.06.2015 - T-556/14

    Navarro / Kommission

  • EuGöD, 18.06.2009 - F-43/08

    Spee / Europol

  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1987 - 401/85

    Francesco Schina gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 03.05.2007 - F-123/05

    Bracke / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88

    Casto Del Amo Martinez gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Fehlende

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85   

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https://dejure.org/1986,16994
Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,16994)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,16994)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - 142/85 (https://dejure.org/1986,16994)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hartmut Schwiering gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Wirkung eines Urteils des Gerichtshofes, mit dem eine Entscheidung über die Ernennung eines Beamten, der vorher Bediensteter auf Zeit war, aufgehoben wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.10.1984 - 257/83

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    meine Herren Richter! 1. Diese Rechtssache ist die Verlängerung derjenigen Rechtssache, über die Sie in Ihrem Urteil vom 16. Oktober 1984 (Rechtssache 257/83, C. Williams/Rechnungshof, Slg. 1984, 3547) zu befinden hatten, mit dem Sie auf die Klage von Herrn Williams hin die Entscheidung vom 24. März 1983 über die Ernennung von Herrn Schwiering zum Beamten auf Probe der Besoldungsgruppe A 5 im Anschluß an ein internes Auswahlverfahren aufgehoben haben.

    In Ihrem Urteil in der Rechtssache 257/83 haben Sie entschieden, daß die Entscheidung über die Ernennung zum Beamten auf Probe "als nie getroffen anzusehen" sei (Randnr. 24 der Entscheidungsgründe).

    Mit Schreiben vom 25. Oktober 1984 an den Beklagten machte Herr Schwiering geltend, er habe die durch das Urteil in der Rechtssache 257/83 entstandene Lage nicht zu vertreten und nehme den Zeitvertrag nur "unter dem ausdrücklichen Vorbehalt an, daß er vor einer endgültigen Regelung [seiner Situation, insbesondere in bezug auf die Einkommenseinbuße] gegebenenfalls noch verlängert werden kann".

  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    5. Hinsichtlich der Zulässigkeit ist auf Ihre ständige Rechtsprechung zu verweisen, wie sie noch ganz kürzlich in Ihrem Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85 (Rihoux u. a./Kommission, Slg. 1986, 1555) bestätigt worden ist.
  • EuGH, 29.09.1976 - 105/75

    Giuffrida / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    Der Rechnungshof verweist schließlich auf Ihr Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida/Rat, Sig. 1976, 1395), wonach es einen Ermessensmißbrauch darstelle, wenn die Anstellungsbehörde ein Auswahlverfahren allein zu dem Zweck veranstalte, die Anomalien des Dienstverhältnisses eines bestimmten Beamten zu beseitigen.
  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    Hingegen soll diese Vorschrift den möglichen Rechtsstreit nicht streng und endgültig begrenzen, solange nur die Klageanträge weder den Grund noch den Gegenstand der Beschwerde ändern (Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139; Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen/Kommission, Slg. 1986, 197)" (Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    Hingegen soll diese Vorschrift den möglichen Rechtsstreit nicht streng und endgültig begrenzen, solange nur die Klageanträge weder den Grund noch den Gegenstand der Beschwerde ändern (Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139; Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen/Kommission, Slg. 1986, 197)" (Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 142/85
    Hingegen soll diese Vorschrift den möglichen Rechtsstreit nicht streng und endgültig begrenzen, solange nur die Klageanträge weder den Grund noch den Gegenstand der Beschwerde ändern (Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139; Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen/Kommission, Slg. 1986, 197)" (Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).
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