Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.1979 - 144/78   

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https://dejure.org/1979,974
EuGH, 22.02.1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,974)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,974)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Tinelli

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - DEM RAT OBLIEGENDE VERPFLICHTUNGEN - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Tinelli

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer ; Fragen der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren innderhalb der europäischen Gemeinschaft zuwandernde und ...

  • Judicialis

    VO 1408/71 Art. 89; ; VO 3 Art. 50; ; EWG Art. 51; ; EWG Art. 177; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - DEM RAT OBLIEGENDE VERPFLICHTUNGEN - GRENZEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 51]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.03.1977 - 79/76

    Fossi

    Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 144/78
    Die deutsche Regierung betont, der Gerichtshof habe in dem Urteil in der Rechtssache 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667) für zulässig erklärt, daß die Fremd- und Auslandsrentengesetzgebung, welche Eingliederungsmaßnahmen für Vertriebene und Flüchtlinge in Form von Entschädigungen für bestimmte verlorengegangene Ansprüche und Anwartschaften enthalte, nicht als dem Bereich der sozialen Sicherheit angehörig angesehen werde, zumindest soweit diese Gesetzgebung Leistungen aus außerhalb des Bundesgebiets zurückgelegten Versicherungszeiten regle, sie also die Renten betreffe.

    8 In seinem Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Bestimmungen der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 1408/71, die die Gleichbehandlung eigener Staatsangehöriger und Angehöriger anderer Mitgliedstaaten der Gemeinschaft vorsehen, nicht für Leistungen der in der deutschen Gesetzgebung vorgesehenen Art gelten, soweit es sich um Versicherungszeiten handelt, die vor 1945 außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind.

  • EuGH, 08.04.1976 - 112/75

    Sécurité sociale Nancy / Hirardin

    Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 144/78
    Für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits könnten nützliche Hinweise aus den Urteilen in den "Algeriensachen", insbesondere aus demjenigen in der Rechtssache 112/75 (Hirardin, Slg. 1976, 553) gewonnen werden.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-396/05

    DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

    Dazu verweisen sie auf die Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Fossi (79/76, Slg. 1977, 667), und vom 22. Februar 1979, Tinelli (144/78, Slg. 1979, 757), in denen die Gültigkeit des Ausschlusses von Leistungen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden vom Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 bestätigt worden sei.
  • SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Belgien bei

    Der EuGH hat zwar in den Rechtssachen 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667= SozR 6050 Art. 3 EWG-V 1408/71 Nr. 2) und 144/78 (Tinelli, Slg. 1979, 757 = SozR 6050 Allg EWG-V 1408/71) entschieden, dass Leistungen dann nicht als dem Bereich der sozialen Sicherheit zugehörig anzusehen sind, wenn "die seinerzeit zuständigen Versicherungsträger, bei denen die von der betreffenden Vorschrift erfassten Personen versichert waren, nicht mehr bestehen oder sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland befinden, da ferner die in Rede stehenden deutschen Rechtsvorschriften bestimmte Härtefälle mildern sollen, die durch die Ereignisse im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, da schließlich die Zahlung der streitigen Leistungen an die eigenen Staatsangehörigen Ermessenssache ist, wenn diese im Ausland wohnen".

    Der häufiger erwähnte "Eingliederungsgedanke" (vgl. z.B die oben bereits erwähnte Stellungnahme der Bundesregierung in der Rechtssache Tinelli, Az. 144/78, Slg. 1979, 757= SozR Allg EWG-V 1408/71 Nr. 1) ist für die Kammer kein Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Leistungsexportgebotes.

  • SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 4299/03

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Spanien und

    Der EuGH hat zwar in den Rechtssachen 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667= SozR 6050 Art. 3 EWG-V 1408/71 Nr. 2) und 144/78 (Tinelli, Slg. 1979, 757 = SozR 6050 Allg EWG-V 1408/71) entschieden, dass Leistungen dann nicht als dem Bereich der sozialen Sicherheit zugehörig anzusehen sind, wenn "die seinerzeit zuständigen Versicherungsträger, bei denen die von der betreffenden Vorschrift erfassten Personen versichert waren, nicht mehr bestehen oder sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland befinden, da ferner die in Rede stehenden deutschen Rechtsvorschriften bestimmte Härtefälle mildern sollen, die durch die Ereignisse im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, da schließlich die Zahlung der streitigen Leistungen an die eigenen Staatsangehörigen Ermessenssache ist, wenn diese im Ausland wohnen".

    Der häufiger erwähnte "Eingliederungsgedanke" (vgl. z.B die oben bereits erwähnte Stellungnahme der Bundesregierung in der Rechtssache Tinelli, Az. 144/78, Slg. 1979, 757= SozR Allg EWG-V 1408/71 Nr. 1) ist für die Kammer kein Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Leistungsexportgebotes.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - Rentenzahlung nach Österreich -

    Ebenso wenig dürfte es sich bei Leistungen aus Fremdrentenzeiten um Leistungen aus einem "Leistungssystem für Opfer des Krieges" handeln, auf das gemäß Art. 4 Abs. 4 EWGV 1408/71 die Verordnung - und damit auch deren Anhang III - keine Anwendung findet (vgl aber EuGH Urteil vom 22. Februar 1979 - 144/78 - EuGHE I 1979, 757 = SozR 6050 Allg Nr. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05

    Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten -

    11 - Urteil vom 22. Februar 1979, Tinelli (144/78, Slg. 1979, 757).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - L 1 RA 34/01

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Österreich bei

    22. Februar 1979 - 144/78 - EuGHE I 1979, 757 = SozR 6050 Allg Nr. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-499/06

    Nerkowska - Unterstützung für Opfer des Krieges und seiner Folgen, die von einem

    4 - Für eine vergleichbare Erwägung, die ebenfalls zum Ausschluss der Einstufung als Leistungen der sozialen Sicherheit führt: Leistungen für Kriegsgefangene, vgl. Urteile vom 6. Juli 1978, Directeur régional de la Sécurité sociale de Nancy (9/78, Slg. 1978, 1661), vom 16. September 2004, Baldinger (C-386/02, Slg. 2004, I-8411); Militär-Invaliditätsrenten, vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 31. Mai 1979, Even und ONPTS (207/78, Slg. 1979, 2019); Leistungen aufgrund einer Regelung, die bestimmte Situationen erleichtern soll, die durch Ereignisse im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Regime und dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Fossi (79/76, Slg. 1977, 667), und vom 22. Februar 1979, Tinelli (144/78, Slg. 1979, 757).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979 - 144/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,9856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,9856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1979 - 144/78 (https://dejure.org/1979,9856)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Renzo Tinelli gegen Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie.

    Soziale Sicherheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.03.1977 - 87/76

    Bozzone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979 - 144/78
    Die italienische Regierung beruft sich schließlich auf die Urteile des Gerichtshofes in den "Algerien-Sachen", insbesondere in den Rechtssachen 112/75 (Sécurité Sociale de Nancy/Hirardin, Slg. 1976, 553) und 87/76 Bozzone/Office de Sécurité Sociale d'Outre-Mer, Slg. 1977, 687).
  • EuGH, 08.04.1976 - 112/75

    Sécurité sociale Nancy / Hirardin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979 - 144/78
    Die italienische Regierung beruft sich schließlich auf die Urteile des Gerichtshofes in den "Algerien-Sachen", insbesondere in den Rechtssachen 112/75 (Sécurité Sociale de Nancy/Hirardin, Slg. 1976, 553) und 87/76 Bozzone/Office de Sécurité Sociale d'Outre-Mer, Slg. 1977, 687).
  • EuGH, 31.03.1977 - 79/76

    Fossi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1979 - 144/78
    meine Herren Richter! Der Rat, die Kommission und die deutsche Regierung sind sich darin einig, daß die vorliegende Rechtssache, was das Grundsätzliche betrifft, von der Rechtssache 79/76 (Fossi/Bundesknappschaft, Slg. 1977, 667) nicht zu unterscheiden ist.
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