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   EuGH, 14.07.1983 - 144/82   

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EuGH, 14.07.1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,973)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,973)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Detti / Gerichtshof

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - BESCHWERDE GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG EINES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - NICHT NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG - EINLEGUNG - BEGINN DER KLAGEFRIST - ZEITPUNKT DER ZUSTELLUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BESCHWERDE

  • EU-Kommission

    Detti / Gerichtshof

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - BESCHWERDE GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG EINES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - NICHT NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG - EINLEGUNG - BEGINN DER KLAGEFRIST - ZEITPUNKT DER ZUSTELLUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BESCHWERDE - [BEAMTENSTATUT , ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamter - Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses in einem Auswahlverfahren..

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Soweit der Kläger gleichwohl Beschwerde eingelegt hat, begann die Klagefrist gemäß Artikel 91 des Statuts mit dem Tag, an dem ihm die Entscheidung über seine Beschwerde mitgeteilt wurde (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1982, 2421, 2434).

    beschwerende Maßnahme dar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, a. a. O.).

    Zu dem Vorbringen des Klägers, daß der für die Übersetzungsprüfung aus dem Deutschen gewählte Text die Bewerber begünstigt habe, die sich für diese Sprache entschieden hätten, ist darauf hinzuweisen, daß dem Grundsatz der Gleichbehandlung in der Tat im Rahmen von Auswahlverfahren eine sehr grosse Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, a. a. O.) und daß es Sache des Prüfungsausschusses ist - der insoweit über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügt -, darauf zu achten, daß die Prüfungen für alle Bewerber eindeutig den gleichen Schwierigkeitsgrad aufweisen (vgl. Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O.).

    Dagegen schließt es die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht aus, daß jedem Bewerber die zahlenmässigen Ergebnisse mitgeteilt werden, die er bei der Bewertung seiner Befähigungsnachweise oder für seine Prüfungsleistungen erzielt hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1439, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, Slg. 1983, 2421, 2436).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86

    Giovanni Sergio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Außerdem wird beanstandet, daß die in der Ausschreibung unter III 1 für die Zulassung zur Weiterbildung festgesetzte Obergrenze vom Auswahlausschuß zu spät korri- 1 - Siehe Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, 2436.

    2 - Siehe Urteil in der Rechtssache 144/82.

    Richtiger ist es vielmehr, sich an das Urteil in der Rechtssache 144/82 zu halten (hier ging es um die Aufhebung einer Entscheidung, mit der die Aufnahme in eine Reserveliste nach Teilnahme an einem Auswahlverfahren abgelehnt wurde), das heißt, es ist eine billige Lösung zu suchen, ohne daß das ganze Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage gestellt wird.

  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82 (Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421) sei es unter diesen Umständen nicht erforderlich gewesen, die Ergebnisse des Auswahlverfahrens zu überprüfen.

    80 Im übrigen kann das beklagte Organ, wenn die Durchführung eines Nichtigkeitsurteils besonderen Schwierigkeiten begegnet, seiner Verpflichtung aus Artikel 176 EWG-Vertrag durch jede Entscheidung gerecht werden, die den Nachteil auf billige Weise ausgleicht, den der Betroffene durch die aufgehobene Entscheidung erlitten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 679; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti).

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Der Rat trägt dazu vor, daß es zur Wiederherstellung der Rechte der Bewerber, die durch Fehler bei einem Auswahlverfahren beeinträchtigt worden seien, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757) genüge, daß die Anstellungsbehörde des betreffenden Organs ein neues Auswahlverfahren auf einem dem ersten Auswahlverfahren gleichwertigen Niveau veranstalte.
  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    13 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei Aufhebung einer Prüfung im Rahmen eines allgemeinen Auswahlverfahrens zur Bildung einer Einstellungsreserve die Rechte eines Klägers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuß und die Anstellungsbehörde ihre Entscheidungen überprüfen und für diesen Fall eine billige Lösung zu erreichen suchen; es besteht keine Veranlassung, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die danach ausgesprochenen Ernennungen aufzuheben (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 322/85

    Volker Hoyer und andere gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Unter Hinweis auf seine fortdauernde Meinungsverschiedenheit mit dem Prüfungsausschuß bemerkt er, die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82 (Detti/Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1983, 2421), hindere die Anstellungsbehörde bedauerlicherweise daran, die Entscheidungen des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren abzuändern oder aufzuheben, selbst wenn sie offensichtlich unter schweren Mängeln litten.

    In der Tat kann gegen die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses, mit denen die Fähigkeiten eines Bewerbers bewertet werden, nach Ihrer Rechtsprechung unmittelbar Klage erhoben werden (Rechtssache 144/82, Detti, a. a. O.; Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kpmmission, Slg. 1972, 427).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST

    75 - Vgl. insbesondere Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtsache 144/82 (Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, Randnr. 33) und vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P (Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, Randnrn.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-412/92

    Parlament / Meskens

    28 Das Gericht hat weiterhin festgestellt: "Im übrigen kann das beklagte Organ, wenn die Durchführung eines Nichtigkeitsurteils besonderen Schwierigkeiten begegnet, seiner Verpflichtung aus Artikel 176 EWG-Vertrag durch jede Entscheidung gerecht werden, die den Nachteil auf billige Weise ausgleicht, den der Betroffene durch die aufgehobene Entscheidung erlitten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 679; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti).
  • EuG, 14.12.2022 - T-312/21

    SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines

    Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. e des Anhangs III des Statuts sind bei einem Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen in der Stellenausschreibung demnach die Art der Prüfungen und ihre Bewertung anzugeben (Urteil vom 21. März 2013, Taghani/Kommission, F-93/11, EU:F:2013:40, Rn. 65; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. Juli 1983, Detti/Gerichtshof, 144/82, EU:C:1983:211, Rn. 27).
  • EuGöD, 12.03.2014 - F-128/12

    CR / Parlament - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage

    Erstens hat in Bezug auf den Zweck des Vorverfahrens nach ständiger Rechtsprechung dieses Verfahren keinen Sinn, wenn Entscheidungen gerügt werden, die die Anstellungsbehörde nicht abändern kann (Urteile des Gerichtshofs vom 16. März 1978, Ritter von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, 7/77, Rn. 7, und vom 14. Juli 1983, Detti/Gerichtshof, 144/82, Rn. 16; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Rn. 34).
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

  • EuG, 05.06.2014 - T-269/13

    Brune / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

  • EuG, 13.12.1990 - T-160/89

    Gregoris Evangelos Kalavros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 27.11.1990 - C-242/90

    Kommission / Albani e.a

  • EuG, 01.03.2017 - T-472/15

    EAD / Gross

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95

    Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte -

  • EuG, 20.05.2003 - T-80/01

    Diehl-Leistner / Kommission

  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

  • EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07

    Zangerl-Posselt / Kommission - Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 307/85

    A. Gavanas gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss und Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-345/90

    Europäisches Parlament gegen Jack Hanning. - Rechtsmittel - Beamte -

  • EuGöD, 12.03.2009 - F-4/08

    Hambura / Parlament - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-412/92

    Europäisches Parlament gegen Mireille Meskens. - Rechtsmittel - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. -

  • EuGH, 08.11.1988 - 264/88

    Valle Fernandez / Kommission

  • EuG, 12.09.2018 - T-613/16

    PH / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-259/96

    Rat der Europäischen Union gegen Lieve de Nil und Christiane Impens.

  • EuG, 11.02.1993 - T-22/91

    Ines Raiola-Denti und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 52/85

    Jean-Pascal Rihoux und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86

    Georges Kolivas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuGöD, 10.03.2016 - F-152/15

    Kozak / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 255/85

    Horst Pressler-Hoeft gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   FG München, 26.06.1986 - X 118/83 E, X 144/82 E   

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FG München, 26.06.1986 - X 118/83 E, X 144/82 E (https://dejure.org/1986,24234)
FG München, Entscheidung vom 26.06.1986 - X 118/83 E, X 144/82 E (https://dejure.org/1986,24234)
FG München, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - X 118/83 E, X 144/82 E (https://dejure.org/1986,24234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   FG Baden-Württemberg, 13.12.1983 - I 144/82   

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FG Baden-Württemberg, 13.12.1983 - I 144/82 (https://dejure.org/1983,8936)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1983 - I 144/82 (https://dejure.org/1983,8936)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - I 144/82 (https://dejure.org/1983,8936)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1984, 581
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,9703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,9703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 144/82 (https://dejure.org/1983,9703)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Armelle Detti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamter - Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses in einem Auswahlverfahren.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    "Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt", so haben Sie gesagt, "werden die Rechte des Klägers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuß seine Entscheidung noch einmal überdenkt, ohne daß es erforderlich wäre, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die im Anschluß daran erfolgten Ernennungen aufzuheben" (Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnummer 25; ebenso die Urteile vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/ Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563).
  • EuGH, 28.06.1979 - 255/78

    Anselme u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    "Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt", so haben Sie gesagt, "werden die Rechte des Klägers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuß seine Entscheidung noch einmal überdenkt, ohne daß es erforderlich wäre, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die im Anschluß daran erfolgten Ernennungen aufzuheben" (Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnummer 25; ebenso die Urteile vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/ Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563).
  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    "Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt", so haben Sie gesagt, "werden die Rechte des Klägers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuß seine Entscheidung noch einmal überdenkt, ohne daß es erforderlich wäre, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die im Anschluß daran erfolgten Ernennungen aufzuheben" (Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnummer 25; ebenso die Urteile vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/ Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563).
  • EuGH, 04.12.1975 - 31/75

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    "Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt", so haben Sie gesagt, "werden die Rechte des Klägers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuß seine Entscheidung noch einmal überdenkt, ohne daß es erforderlich wäre, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die im Anschluß daran erfolgten Ernennungen aufzuheben" (Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnummer 25; ebenso die Urteile vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/ Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563).
  • EuGH, 16.03.1978 - 7/77

    Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    Daraus folgt, daß "Sinn und Wesen sowohl des Verwaltungsverfahrens als auch des gerichtlichen Verfahrens eine Auslegung von Artikel 91 Absatz 2 [verbieten], die - vom Buchstaben dieser Bestimmung ausgehend - einzig und allein darauf hinausliefe, das Verfahren ohne jeden Nutzen zu verlängern" (Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 7/77, von Wüllerstorff und Urbair gegen Kommission, Slg. 1978, 769, Randnummer 7 und 8 der Entscheidungsgründe.
  • EuGH, 27.10.1976 - 130/75

    Prais / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82
    Mit Recht hat der Gerichtshof festgestellt: "Handelt es sich um ein Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen, so gebietet der Gleichheitsgrundsatz, daß die Prüfungen für alle Bewerber unter den gleichen Bedingungen stattfinden, und im Falle schriftlicher Prüfungen ist es wegen der praktischen Schwierigkeit, die Arbeiten der Bewerber zu vergleichen, notwendig, daß die Prüfungen für alle gleich sind" (Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais gegen Rat, Slg. 1976, 1589, Randnummer 13).
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