Rechtsprechung
AG Wuppertal, 03.08.2005 - 145 IK 726/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung des Schuldners im Insolvenzverfahren
- zvi-online.de
InsO §§ 4, 290, 291; ZPO § 91
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Kreditangaben durch Kreditvermittler nach Blankounterschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO §§ 4, 290, 291; ZPO § 91
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Kreditangaben durch Kreditvermittler nach Blankounterschrift
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 10.07.2006 - 25 T 540/06
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben zu Altschulden …
Für den Fall einer blanko unterschriebenen Selbstauskunft entspricht es jedoch überwiegender Rechtsprechung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, ZVI 2005, Seite 505; LG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 86 T 44/05 - Beschluss der Kammer vom 22. April 2005 - 25 T 905/04 -).