Rechtsprechung
EuGH, 14.07.1981 - 145/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Mascetti / Kommission
BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - KRITERIEN - BEGRÜNDUNG DER MASSNAHME
- EU-Kommission
Mascetti / Kommission
- Wolters Kluwer
Antrag mit dem Ziel der Aufhebung einer Kommissionsentscheidung gegen eine Kommissionsbeamtin; Fragen zur Berechnung des Dienstalters und des Zustehens von Dienstbezügen sowie ein Abgangsgeld für Atomanlagenbedienstete und die Höhe von Ruhegehaltsansprüchen nach ...
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 91 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatut Art. 91 Abs. 2
BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - KRITERIEN - BEGRÜNDUNG DER MASSNAHME - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91]
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.12.1976 - 2/76
Mascetti / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 145/80
Mit Urteil vom 16. Dezember 1976 (Rechtssache 2/76, Slg. S. 1975) wies der Gerichtshof die Klage mit der zweifachen Begründung ab, daß die Verwaltung in dieser Frage über einen weiten Ermessensspielraum verfüge und die Gewährung eines Urlaubs aus persönlichen Gründen kein geeignetes Mittel zur Lösung der beamtenrechtlichen Probleme des Falles sei.
- EuG, 01.10.1991 - T-38/91
Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Nur eine endgültige Stellungnahme der zuständigen Verwaltung könne die Fristen nach dem Statut in Lauf setzen, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Guillot/Kommission, Slg. 1974, 791) und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 145/80 (Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975) entschieden habe. - EuG, 14.01.1993 - T-88/91
F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Entschädigungen …
18 Nach gefestigter Rechtsprechung stellt eine Entscheidung nur dann eine endgültige Stellungnahme dar und kann den Betroffenen somit nur dann beschweren, wenn sie ausdrücklich und mit hinreichender Begründung den Willen der Verwaltung kundgibt, Rechtswirkungen zu erzeugen (z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 20. November 1980 in der Rechtssache 806/79, Gerin/Kommission, Slg. 1980, 3515, Randnr. 5, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 145/80, Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975, Randnr. 10, sowie das Urteil des Gerichts vom 3. April 1990 in der Rechtssache T-135/89, Pflöschner/Kommission, Slg. 1990, II-153, Randnr. 17). - EuG, 14.12.1989 - T-119/89
René Teissonnière gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 145/80, Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975 ) ist im Rahmen einer fortlaufenden Diskussion zwischen einem Organ und einem Beamten dieser berechtigt, einen Meinungsaustausch erst dann als eine endgültige Stellungnahme der Verwaltung anzusehen, wenn er das erste Schreiben von ihr erhält, das eine Begründung dieser Stellungnahme enthält. - Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Ernennung, …
Wäre ich nicht zu diesem Ergebnis gekommen, so würde ich wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 145/80 (Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975, 1989 ff.) die Auffassung vertreten, daß in einem Fall, in dem ein Organ eine nicht mit Gründen versehene Entscheidung erläßt, der Beamte daraufhin dagegen Beschwerde einlegt und in der Antwort auf diese Beschwerde Gründe angegeben werden, die nicht notwendigerweise in der ursprünglichen Entscheidung mitenthalten waren, diese die Beschwerde zurückweisende Antwort eine den Kläger beschwerende Maßnahme darstellen kann, die er unmittelbar anfechten kann.
Rechtsprechung
EuGH, 14.07.1983 - 145/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Mascetti / Kommission
Beamte - Reconstitution de carrière après absence - Intérêt à agir
- EU-Kommission
Mascetti / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Reconstitution de carrière après absence - Intérêt à agir.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.12.1976 - 2/76
Mascetti / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.07.1983 - 145/80
Die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage wies der Gerichtshof mit Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 2/76 (Slg. S. 1975) ab.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 145/80 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Maria Mascetti gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Reconstitution de carrière après absence - Intérêt à agir
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 145/80
- EuGH, 14.07.1981 - 145/80
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 145/80
- EuGH, 14.07.1983 - 145/80
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 145/80 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Maria Mascetti gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Fernbleiben vom Dienst - Strafverfahren
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 145/80
- EuGH, 14.07.1981 - 145/80
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 145/80
- EuGH, 14.07.1983 - 145/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 20.11.1980 - 806/79
Gerin / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 145/80
Außerdem hat sich der Gerichtshof kürzlich im Urteil vom 20. November 1980 in der Rechtssache 806/79 (Gerin, noch nicht veröffentlicht) sehr klar dahin gehend geäußert, daß eine Entscheidung eine Begründung enthalten muß, um als "beschwerende Maßnahme" im Sinne des Statuts angesehen werden zu können. - EuGH, 16.12.1976 - 2/76
Mascetti / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 145/80
Dieser wies mit Urteil vom 16. Dezember 1976 (Rechtssache 2/76, Slg. S. 1975) die Klage ab und führte aus, daß die Verwaltung bei der Entscheidung über einen Antrag auf Urlaub aus persönlichen Gründen über einen weiten Ermessensspielraum verfüge.