Rechtsprechung
AG Mosbach, 15.03.2011 - 146/10 BHG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von Zahlungen des Gegners an den Rechtsanwalt in einem Beratungshilfemandat auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Zahlungen des Gegners an den Rechtsanwalt in einem Beratungshilfemandat auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beratungshilfe und Kostenerstattungsansprüche
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 698
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09
Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners
Auszug aus AG Mosbach, 15.03.2011 - 146/10
Hierbei bezieht sich der Antragstellervertreter auf einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 08.04.2009 (BeckRS 2009, 10463).So vertritt das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 08.04.2009 - 5 T 172/09, BeckRS 2009, 10463) die Auffassung, dass die Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Anwaltsvergütung erst dann gem. § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Rechtsanwaltsvergütung angerechnet würden, wenn der dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit gesetzlich zustehende Vergütungsanspruch voll befriedigt sei.
- OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11
Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners
Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).