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Rechtsprechung
   AG Köln, 08.06.2005 - 147 C 86/05   

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https://dejure.org/2005,9482
AG Köln, 08.06.2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,9482)
AG Köln, Entscheidung vom 08.06.2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,9482)
AG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,9482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühr als erstattungsfähiger Schaden; Gebührenbemessung für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls als außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - 1,8 Geschäftsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Geschäftsgebühr bei Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallschadenregulierung - 1,8 Geschäftsgebühr bei überdurchschnittlicher Unfallregulierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.08.1991 - 7 WF 354/91

    Gleiche gebührenrechtliche Streitigkeit; Selber Sachverhalt; Antrag auf

    Auszug aus AG Köln, 08.06.2005 - 147 C 86/05
    Die Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG war nicht erforderlich, da vorliegend kein Streit zwischen Anwalt und Auftraggeber sondern zwischen Auftraggeber und einem ersatzpflichtigem Dritten gegeben ist (BVerwG JurBüro 1982, 857; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1992, 711).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Vielmehr besteht Streit zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten (vgl. BVerwG, JurBüro 1982, 857; AG Köln, JurBüro 2005, 647).
  • AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18

    Unfallgeschädigter darf trotz Prüfbericht des Versicherers auf eigenen

    Eine überdurchschnittliche Anwaltstätigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Haftpflichtversicherer des Schädigers in einer Verkehrsunfallsache die vom Sachverständigen ermittelten Werte ungerechtfertigt kürzt und daraufhin Rückfragen bei dem Sachverständigen und weitere Korrespondenz erforderlich wird (Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anhang I Streitwertkommentierung IX. Streitwerte im Verkehrsrecht Rn. 64 beck-online; AG Köln, Urteil vom 08.06.2005- 147 C 86/05).
  • AG Saarbrücken, 14.09.2007 - 37 C 1218/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Gewichtung von

    Die Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG war nicht erforderlich, da vorliegend kein Streit zwischen Auftraggeber und Anwalt, sondern zwischen Auftraggeber und einem ersatzpflichtigen Dritten gegeben ist ( Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.06.2005, 147 C 86/05 , zitiert nach [...]).
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   AG Köln, 18.11.2005 - 147 C 86/05   

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AG Köln, 18.11.2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,27295)
AG Köln, Entscheidung vom 18.11.2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,27295)
AG Köln, Entscheidung vom 18. November 2005 - 147 C 86/05 (https://dejure.org/2005,27295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.08.1991 - 7 WF 354/91

    Gleiche gebührenrechtliche Streitigkeit; Selber Sachverhalt; Antrag auf

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2005 - 147 C 86/05
    Die Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG war nicht erforderlich, da vorliegend kein Streit zwischen Anwalt und Auftraggeber sondern zwischen Auftraggeber und einem ersatzpflichtigem Dritten gegeben ist (BVerwG JurBüro 1982, 857; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1992, 711).
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