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   AG Hamburg, 18.03.2004 - 147 Ds 6001 Js 680/02   

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https://dejure.org/2004,27860
AG Hamburg, 18.03.2004 - 147 Ds 6001 Js 680/02 (https://dejure.org/2004,27860)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2004 - 147 Ds 6001 Js 680/02 (https://dejure.org/2004,27860)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2004 - 147 Ds 6001 Js 680/02 (https://dejure.org/2004,27860)
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    Betäubungsmittelstrafrecht: Betäubungsmittelbegriff, Pilze

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

    Der Einwand, es sei ausnahmsweise eine biologisch-systematische Begriffsbestimmung geboten und Pilze seien daher vor Inkrafttreten der 19. BtMÄndV nicht erfasst gewesen, da die in den Anlagen zu § 1 Abs. 1 BtMG genannten Begriffe allesamt wissenschaftlicher Art seien (so AG Hamburg StraFo 2004, 360, 361), dringt nicht durch.
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09

    Zu den Anforderungen des Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG im Falle des

    Doch fand sich in jüngerer Zeit auch eine gegenteilige Auffassung, die im Wesentlichen darauf abstellte, nach einem zeitgemäßen Sprachgebrauch stellten Pilze keine Pflanzen dar, weshalb sie von dem vor Inkrafttreten der 19. BtMÄndV geltenden Gesetzestext nicht (mehr) erfasst seien (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 Ss 341/05 -, juris, Rn. 10 ff.; AG Hamburg, Urteil vom 18. März 2004 - 147 Ds 6001 Js 680/02 -, StraFo 2004, S. 360).

    Schließlich vermag auch die vom Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom 18. März 2004 (147 Ds 6001 Js 680/02, StraFo 2004, S. 360) vertretene Auffassung nicht zu überzeugen, wonach im Falle des Betäubungsmittelrechts ausnahmsweise allein auf den biologisch-systematischen Sprachgebrauch und nicht auf die alltagssprachliche Verwendung der Begriffe "Pilz" und "Pflanze" abzustellen sei.

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