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   EuGH, 16.10.1980 - 147/79   

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EuGH, 16.10.1980 - 147/79 (https://dejure.org/1980,821)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.1980 - 147/79 (https://dejure.org/1980,821)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 147/79 (https://dejure.org/1980,821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Hochstrass / Gerichtshof

    1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - ALLGEMEINE MASSNAHME , DIE DURCH EINZELENTSCHEIDUNGEN DURCHZUFÜHREN IST - NICHTANWENDUNG AUF EINEN EINZELFALL

  • EU-Kommission

    Hochstrass / Gerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Auslandszulage für die Beamten; Unzulässigkeit der Klage wegen dem mangelenden Rechtsschutzinteresse und mangels vorheriger Erhebung einer nach dem Beamtenstatut vorgeschriebenen Verwaltungsbeschwerde; Abhängigmachen der Gewährung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 912/78/EWG Art. 21 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Anhang VII; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - ALLGEMEINE MASSNAHME , DIE DURCH EINZELENTSCHEIDUNGEN DURCHZUFÜHREN IST - NICHTANWENDUNG AUF EINEN EINZELFALL - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.1979 - 257/78

    Deverd / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.10.1980 - 147/79
    Im Zusammenhang mit der Laufbahn eines Beamten sei eine Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit eine Diskriminierung; bei den Einzelheiten der Besoldung könne dieses Kriterium jedoch herangezogen werden (Urteil vom 14. Dezember 1979, Rechtssache 257/78, Evelyn Devred, geb.

    Kenny-Levick, Slg. 1979, 3767).

  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.10.1980 - 147/79
    Da die Expatriierungszulage die Nachteile ausgleichen soll, denen die Beamten wegen ihres Ausländerstatus unterliegen, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber bei seiner freien Würdigung dieses Sachverhalts zu Recht allein auf die Staatsangehörigkeit abgestellt, während er bei der Auslandszulage, deren Zweck es ist, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird", (Rechtssache 21/74, Airola, Urteil vom 20.2.1975, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe, Slg. 1975, 221), den ständigen Wohnsitz des Beamten als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen und die Staatsangehörigkeit lediglich in zweiter Linie berücksichtigt hat.
  • EuGH, 31.05.1979 - 156/78

    Newth / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.10.1980 - 147/79
    Der Rat habe somit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten, welche sich in einer vergleichbaren Lage befänden, nicht gewahrt (Urteil vom 31. Mai 1979, Rechtssache 156/78, Newth, Slg. 1979, 1941).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    In allen diesen Fällen liegen objektive Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor, die eine Ungleichbehandlung sowohl aus Gründen der Staatsangehörigkeit als auch aus anderen Gründen rechtfertigen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980 - Rechtssache 147/79 - Slg. 1980, 3005, 3019; Urteil vom 10. Februar 1994 - Rechtssache C-398/92 - Slg. 1994, I 467, 479).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2020 - C-517/19

    Alvarez y Bejarano u.a. / Kommission

    9 Vgl. Urteile vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12), vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission (C-443/07 P, EU:C:2008:767, Rn. 60 und 91), sowie vom 4. März 2010, Angé Serrano u. a./Parlament (C-496/08 P, EU:C:2010:116, Rn. 82, 86 und 93).

    21 Vgl. Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24, Rn. 6 bis 8), vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12), und vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission (C-452/93 P, EU:C:1994:332, Rn. 21).

    23 Vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12 und 13).

    35 Vgl. Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24, Rn. 9), vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12 und 13), sowie vom 15. Januar 1981, Vutera/Kommission (1322/79, EU:C:1981:6, Rn. 9).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-517/19

    Alvarez y Bejarano u.a. / Kommission

    33 Schließlich hat das Gericht unter Verweis auf Rn. 14 des Urteils vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238), darauf hingewiesen, dass sich selbst dann, wenn der Erlass einer allgemeinen abstrakten Regelung in Grenzfällen zu zufälligen Unzuträglichkeiten führe, dem Gesetzgeber die Bildung allgemeiner Kategorien nicht vorwerfen lasse, solange sie nicht ihrem Wesen nach im Hinblick auf das verfolgte Ziel diskriminierend sei (Rn. 85 des ersten angefochtenen Urteils und Rn. 83 des zweiten angefochtenen Urteils).

    Diese Zulage soll somit die Nachteile ausgleichen, denen die Beamten wegen ihres Ausländerstatus unterliegen, nämlich eine Reihe von Nachteilen rechtlicher wie auch tatsächlicher Art auf staatsbürgerlichem, familiärem, erzieherischem, kulturellem und politischem Gebiet, die die Staatsangehörigen dieses Staates nicht kennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof, 147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12).

    80 Im Übrigen sei dieses Vorbringen vom Gericht mit einer unzureichenden und knappen Begründung zurückgewiesen worden, da es sich in Rn. 85 des ersten angefochtenen Urteils und in Rn. 83 des zweiten angefochtenen Urteils darauf beschränkt habe, diese Situationen unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238), als "zufällige Unzuträglichkeiten" zu qualifizieren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1

    10 Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24, Rn. 6/8), vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12), und vom 2. Juli 1981, Garganese/Kommission (185/80, EU:C:1981:161, Rn. 11); vgl. auch Urteile des Gerichts vom 28. Februar 2019, Pozza/Parlament (T-216/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:118, Rn. 37), und des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 11. Juli 2007, B/Kommission (F-7/06, EU:F:2007:129, Rn. 35).

    21 Vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof (147/79, EU:C:1980:238, Rn. 12).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-485/08

    Gualtieri / Kommission - Rechtsmittel - Abgeordneter nationaler Sachverständiger

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber, selbst wenn der Erlass einer allgemeinen abstrakten Regelung in Grenzfällen vereinzelt zu Unzuträglichkeiten führt, allgemeine Kategorien bildet, solange diese nicht ihrem Wesen nach im Hinblick auf das verfolgte Ziel diskriminierend sind (Urteil vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof, 147/79, Slg. 1980, 3005, Randnr. 14).
  • OVG Bremen, 05.11.2007 - S1 B 252/07

    Leistungen nach dem SGB II für arbeitssuchende Unionsbürger - Arbeitssuchende;

    Wie der EuGH schon in der Rechtssache 147/79 - Hochstrass zu der Vorläufernorm des Art. 12 EG (Art. 7 EWGV) ausgeführt hat, stellt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit lediglich eine besondere Ausformung des allgemeinen Gleichheitssatzes dar.

    "Danach dürfen vergleichbare Lagen nicht unterschiedlich behandelt werden, soweit eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist" (Urt. v.16.10.1980, Slg. 1980, 3005, Rn 7).

  • EuGH, 10.02.2022 - C-522/20

    Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der

    Der Gerichtshof hat zu einem auf der Staatsangehörigkeit des Betroffenen beruhenden Kriterium außerdem festgestellt, dass es nicht zu beanstanden ist, dass der Unionsgesetzgeber, selbst wenn der Erlass einer allgemeinen abstrakten Regelung in Grenzfällen vereinzelt zu Unzuträglichkeiten führt, allgemeine Kategorien bildet, solange diese nicht ihrem Wesen nach im Hinblick auf das verfolgte Ziel diskriminierend sind (vgl. entsprechend Urteile vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof, 147/79, EU:C:1980:238, 188, Rn. 14, und vom 15. April 2010, Gualtieri/Kommission, C-485/08 P, EU:C:2010:188, Rn. 81).
  • EuG, 29.04.2015 - T-217/11

    Staelen / Bürgerbeauftragter

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, sofern eine unterschiedliche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg, EU:C:1977:160, Rn. 7, vom 16. Oktober 1980, Hochstrass/Gerichtshof, 147/79, Slg, EU:C:1980:238, Rn. 7, sowie vom 26. September 1990, Beltrante u. a./Rat, T-48/89, Slg, EU:T:1990:50, Rn. 34).
  • OVG Bremen, 05.11.2007 - S 1 B 252/07
    Wie der EuGH schon in der Rechtssache 147/79 ­ Hochstrass zu der Vorläufernorm des Art. 12 EG (Art. 7 EWGV) ausgeführt hat, stellt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit lediglich eine besondere Ausformung des allgemeinen Gleichheitssatzes dar.

    "Danach dürfen vergleichbare Lagen nicht unterschiedlich behandelt werden, soweit eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist" (Urt. v.16.10.1980, Slg. 1980, 3005, Rn 7).

  • EuG, 30.09.1998 - T-121/97

    Ryan / Rechnungshof

    Zum einen sei nämlich der Erlaß einer allgemeinen abstrakten Regelung nicht allein deshalb diskriminierend, weil sie in Grenzfällen zu zufälligen Unzuträglichkeiten führe (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1980 in der Rechtssache 147/79, Hochstraß/Gerichtshof, Slg. 1980, 3005, Randnr. 14).

    101 In dem zweiten vom Beklagten angeführten Urteil Hochstraß/Gerichtshof (zitiert in Randnr. 82 dieses Urteils) ist zwar entschieden worden, daß, "selbst wenn der Erlaß einer allgemeinen abstrakten Regelung in Grenzfällen zu zufälligen Unzuträglichkeiten führt, sich dem Gesetzgeber die Bildung allgemeiner Kategorien nicht vorwerfen [lässt]" (Randnr. 14).

  • EuG, 25.10.2005 - T-298/02

    Herrero Romeu / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4

  • OVG Bremen, 05.11.2007 - 2 1 B 252/07

    D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Unionsbürger, Arbeitssuche,

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-110/03

    Belgien / Kommission

  • EuG, 30.04.2019 - T-516/16

    Alvarez y Bejarano u.a. / Kommission

  • EuG, 25.09.2014 - T-86/13

    Grazyte / Kommission

  • EuG, 08.01.2003 - T-94/01

    Hirsch / EZB

  • EuG, 30.04.2019 - T-523/16

    Ardalic u.a. / Rat

  • EuG, 27.01.2016 - T-782/14

    DF / Kommission

  • EuGöD, 16.12.2015 - F-118/14

    Bärwinkel / Rat

  • EuGöD, 23.01.2007 - F-43/05

    Chassagne / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88

    Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 28.02.2019 - T-216/18

    Pozza/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage -

  • EuG, 30.06.1993 - T-46/90

    Antonio Devillez u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Vergütung für

  • EuGöD, 11.07.2007 - F-7/06

    B / Kommission

  • EuG, 26.09.1990 - T-48/89

    Fernando Beltrante u. a. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 02.07.1981 - 185/80

    Garganese / Kommission

  • EuGöD, 25.11.2008 - F-145/07

    Bosman / Rat

  • EuGöD, 04.11.2008 - F-126/07

    Van Beers / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1987 - 176/86

    Arlette Houyoux und Marie-Catherine Guery gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 270/83

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79

    Gaetano Vutera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1987 - 61/85

    Tamara von Neuhoff von der Ley, verheiratete Urhausen, gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1981 - 56/81

    Colette Novi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abgeordneter

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 330/85

    Claude Richter gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1984 - 188/83

    Hermann Witte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Gewährung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    René Hochstrass gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Expatriierungszulage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.10.1978 - 122/77

    Agneessens / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79
    Dieses Vorbringen der Parteien, das die enge Verbindung zwischen der gegen die Zulässigkeit der Klage erhobenen Einrede und der Begründetheit der Klage deutlich macht, rechtfertigt es meines Erachtens, in Anlehnung an verschiedene, zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (vgl. Rechtssachen 126/75, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085; 142/78, Marcelle Bergmanns/Kommission, Urteil vom 11. Oktober 1979) sogleich die Frage der Begründetheit der Klage zu prüfen.
  • EuGH, 15.12.1977 - 95/76

    Bruns / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79
    Dieses Vorbringen der Parteien, das die enge Verbindung zwischen der gegen die Zulässigkeit der Klage erhobenen Einrede und der Begründetheit der Klage deutlich macht, rechtfertigt es meines Erachtens, in Anlehnung an verschiedene, zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (vgl. Rechtssachen 126/75, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085; 142/78, Marcelle Bergmanns/Kommission, Urteil vom 11. Oktober 1979) sogleich die Frage der Begründetheit der Klage zu prüfen.
  • EuGH, 27.10.1977 - 126/75

    Giry / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79
    Dieses Vorbringen der Parteien, das die enge Verbindung zwischen der gegen die Zulässigkeit der Klage erhobenen Einrede und der Begründetheit der Klage deutlich macht, rechtfertigt es meines Erachtens, in Anlehnung an verschiedene, zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (vgl. Rechtssachen 126/75, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085; 142/78, Marcelle Bergmanns/Kommission, Urteil vom 11. Oktober 1979) sogleich die Frage der Begründetheit der Klage zu prüfen.
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79
    Im Gegensatz zu der Expatriierungszulage, über deren Rechtfertigung im vorliegenden Falle zu entscheiden ist, ist es allerdings, wie der Gerichtshof in den Urteilen der Rechtssachen 21/74 (Jeanne Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Chantal van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorhebt, Aufgabe der Auslandszulage, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird".
  • EuGH, 20.02.1975 - 37/74

    Van den Broeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79
    Im Gegensatz zu der Expatriierungszulage, über deren Rechtfertigung im vorliegenden Falle zu entscheiden ist, ist es allerdings, wie der Gerichtshof in den Urteilen der Rechtssachen 21/74 (Jeanne Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Chantal van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorhebt, Aufgabe der Auslandszulage, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird".
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.12.1983 - I 147/79   

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FG Hessen, 19.12.1983 - I 147/79 (https://dejure.org/1983,21086)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.12.1983 - I 147/79 (https://dejure.org/1983,21086)
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