Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63395
OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,63395)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.04.2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,63395)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. April 2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,63395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,63395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersuchungshaftbefehl: Wiederinvollzugsetzung bei Realisierung der Straferwartung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls bei realisierter Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter Totschlag u.a.; Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Versuchter Totschlags u.a.; Haftbeschwerde des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 116 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
    Die Realisierung einer Straferwartung vermag allein die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls indes nicht zu rechtfertigen (OLG Frankfurt StV 2004, 493).
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 01.02.2006 im Verfahren 2 BvR 2056/05 hierzu ausgeführt (StV 2006, 139 ff.):.
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
    Neu hervorgetretene Umstände können unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung (vgl. auch BVerfG NStZ 2007, 379 = StV 2008, 25) nach Erlass der Haftverschonungsbeschlüsse vom 11.2.2010 bis zur Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls mit Beschluss vom 11.3.2011 jedoch nicht angenommen werden.
  • OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12

    Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Auslegung des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO übernommen (vgl. OLG Hamm, StV 2008, 29; OLG Nürnberg, StraFo 2011, 224; OLG Oldenburg, StV 2009, 141; OLG Stuttgart, StraFo 2009, 104; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 116 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12

    Strafverfahren: Wiederinvollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls wegen

    Dagegen können eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts und die Realisierung einer Straferwartung die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Beschlüsse des KG Berlin vom 11.09.1997, 3 AR 17/95 -4 Ws 205/97; des OLG Frankfurt vom 24.03.2010, 1 Ws 38/103; OLG Nürnberg vom 08.04.2011, 2 Ws 148/11).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116

    Auch sind keine sonstigen Umstände ersichtlich, wonach der Angeklagte von einer konkret niedrigeren Strafe als der verhängten bzw. der von der Staatsanwaltschaft beantragten hätte ausgehen dürfen, so dass auch sonst kein gesteigerter Fluchtanreiz anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.04.2011 - 2 Ws 148/11 und 2 Ws 149/11; BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147 - 149/2011, 1 Ws 147 - 149/11, 1 Ws 147/11, 1 Ws 148/11, 1 Ws 149/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14518
OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147 - 149/2011, 1 Ws 147 - 149/11, 1 Ws 147/11, 1 Ws 148/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,14518)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.04.2011 - 1 Ws 147 - 149/2011, 1 Ws 147 - 149/11, 1 Ws 147/11, 1 Ws 148/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,14518)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. April 2011 - 1 Ws 147 - 149/2011, 1 Ws 147 - 149/11, 1 Ws 147/11, 1 Ws 148/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,14518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; §§ 454 Abs. 3 Satz 1, 453 Abs. 2 Satz 3, 358 Abs. 2, 373, 331 StPO

  • Wolters Kluwer

    Das Verschlechterungsverbot gilt ausnahmsweise auch im Beschwerdeverfahren bei möglichem Wegfall von zu Unrecht angerechneter Leistungen auf die Strafe; Voraussetzungen für einVerbot der reformatio in peius bei zu Unrecht angerechneten Leistungen auf die Strafe

  • rechtsportal.de

    Verbot der reformatio in peius bei zu Unrecht angerechneten Leistungen auf die Strafe

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 2 StVK 132/05
  • LG Amberg - 2 StVK 133/05
  • LG Amberg - 2 StVK 164/10
  • OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147 - 149/2011, 1 Ws 147 - 149/11, 1 Ws 147/11, 1 Ws 148/11, 1 Ws 149/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 06.10.1995 - 3 Ws 616/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Mildere Maßnahmen als der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung stellen nur dann eine noch angemessene Reaktion auf das festgestellte Bewährungsversagen dar, wenn aufgrund neuer Tatsachen erwartet werden kann, dass der Verurteilte in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59; KG NStZ-RR 2000, 170, Mosbacher in: SSW-StGB § 56f Rdn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1995 - 1 Ws 965/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Danach rechtfertigen eine oder mehrere während der Bewährungszeit begangene Straftaten gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB einen Widerruf, wenn eine neue in die Zukunft gerichtete Prognose zu dem Ergebnis führt, dass die der Aussetzungsentscheidung zugrunde liegende Erwartung in ein künftiges positives Legalverhalten des Verurteilten nicht mit mehr zu rechtfertigen ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 185; OLG Stuttgart StV 2003, 346f.; Hubrach in: LK 12. Aufl. § 56f Rdn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2006 - 1 Ws 113/06

    Entscheidung über Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Ihr Bezugspunkt ist und war die zugrunde liegende Straftat und nicht das Bewährungsversagen (OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 189, 190 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.12.1995 - 2 Ws 195/95

    Widerruf von Strafaussetzung. Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Zwar sieht das Gesetz ein Verbot der reformatio in peius ausdrücklich nur für das Berufungs-, Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren vor (§§ 331, 358 Abs. 2, 373 Abs. 2 StPO), doch hat dieser Grundsatz ausnahmsweise auch im Beschwerdeverfahren zu gelten, wenn durch den angegriffenen Beschluss eine Rechtsfolge endgültig festgelegt worden ist (OLG Hamm NStZ 1996, 303, 304; OLG München JZ 1980, 365; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. vor § 304 Rdn. 5).
  • OLG München, 01.02.1980 - 2 Ws 92/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Zwar sieht das Gesetz ein Verbot der reformatio in peius ausdrücklich nur für das Berufungs-, Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren vor (§§ 331, 358 Abs. 2, 373 Abs. 2 StPO), doch hat dieser Grundsatz ausnahmsweise auch im Beschwerdeverfahren zu gelten, wenn durch den angegriffenen Beschluss eine Rechtsfolge endgültig festgelegt worden ist (OLG Hamm NStZ 1996, 303, 304; OLG München JZ 1980, 365; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. vor § 304 Rdn. 5).
  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11
    Mildere Maßnahmen als der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung stellen nur dann eine noch angemessene Reaktion auf das festgestellte Bewährungsversagen dar, wenn aufgrund neuer Tatsachen erwartet werden kann, dass der Verurteilte in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59; KG NStZ-RR 2000, 170, Mosbacher in: SSW-StGB § 56f Rdn. 25).
  • LG Arnsberg, 26.04.2017 - 2 Qs 29/17
    Dies ist auch der Fall bei einem Beschluss, durch den die noch zu verbüßende Strafe durch einen Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung mit Anrechnung von erbrachten Leistungen festgeschrieben wird (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.04.2011, 1 Ws 147-149/11, zit. nach NStZ-RR 2011, 289, 290; OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.1995, 2 Ws 195/95, zit. nach NStZ 1996, 303, 304; OLG München, Beschluss vom 01.02.1980, 2 Ws 92/80, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - O 149/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,83203
LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - O 149/11 (https://dejure.org/2011,83203)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2011 - O 149/11 (https://dejure.org/2011,83203)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2011 - O 149/11 (https://dejure.org/2011,83203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,83203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht