Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.1983 - 149/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,628
EuGH, 03.02.1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Robards

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Robards

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der ... Gemeinschaft zu- und abwandern Art.1 Buchst. f; ; der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN - [RATSVERORDNUNGEN NR. 574/72 , ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A , UND NR. 1408/71 , ARTIKEL 73]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus EuGH, 03.02.1983 - 149/82
    Bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer seien, könne man die Ansicht vertreten, sie besäßen konkurrierende Ansprüche und die Verordnungen ließen unter diesen Umständen das Wohnland vorgehen, selbst wenn nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) dieser Vorrang mit der Zusicherung des Differenzbetrags zwischen dem aufgrund der Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats geschuldeten und dem im Wohnland gewährten Betrag verbunden sei.

    Hinsichtlich ihrer beiden jüngeren Kinder wurde diese Entscheidung auf Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 gestützt, später jedoch gemäß dem im Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 104/80, Beeck/Bundesanstalt 'für Arbeit, Sig.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt auch, dass das nationale Gericht seinerseits auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, Randnr. 19, Meilicke, Randnr. 25, und Inspire Art, Randnr. 45).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Überdies lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, dass zwar Familiensituationen nach einer Scheidung von der Verordnung Nr. 1408/71 nicht ausdrücklich erfasst werden, dass es sich jedoch nicht rechtfertigen lässt, derartige Situationen vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen (vgl. Urteile vom 3. Februar 1983, Robards, 149/82, Slg. 1983, 171, Randnr. 15, Kulzer, Randnr. 32, vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, Slg. 2002, I-1205, Randnr. 42, und vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Hierzu ist nämlich darauf hinzuweisen, dass die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe bei Vorabentscheidungsersuchen darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Februar 1983, Robards, 149/82, Slg. 1983, 171, Randnr. 19, vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec, C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnr. 12, und vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7627
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82 (https://dejure.org/1982,7627)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1982 - 149/82 (https://dejure.org/1982,7627)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 149/82 (https://dejure.org/1982,7627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Stephanie Robards gegen Insurance Officer.

    Soziale Sicherheit - Familienleistungen nach Ehescheidung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82
    Letzterer räumte allerdings ein, daß Frau Robards nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere nach den Urteilen vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Kurt Beeck/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. S. 503, und vom 6.3.1979 in der Rechtssache 100/78, Claudino Rossi/Caisse de Compensation pour Allocations Familiales des Régions de Charleroi et Namur, Slg. S. 831) Anspruch auf die Differenz zwischen dem höheren britischen Leistungssatz und dem ihrem Ehemann in Irland gezahlten Kindergeld habe.

    Liegt daher der Betrag der Beihilfen, deren Zahlung ausgesetzt wird, über demjenigen der Beihilfen, die wegen Ausübung einer Erwerbstätigkeit gezahlt werden, dann ist die Antikumulierungsvorschrift ... nur teilweise anzuwenden und der Unterschiedsbetrag als Ergänzung zu gewähren" (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Kurt Beeck/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. S. 503, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 15.07.1964 - 100/63

    J.G. van der Veen, Witwe von J. Kalsbeek gegen Bestuur der Sociale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82
    nicht erreicht, sondern verfehlt [würde], wenn der Arbeitnehmer, ohne mindestens gleichwertige Ansprüche zu erlangen, mit dem Verlust in einem Mitgliedstaat schon erworbener Leistungsansprüche dafür büßen müßte, daß er von der ihm gewährleisteten Freizügigkeit Gebrauch machte" (Urteil vom 15.7. 1964 in der Rechtssache 100/63, van der Veen, Sig.
  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82
    Letzterer räumte allerdings ein, daß Frau Robards nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere nach den Urteilen vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Kurt Beeck/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. S. 503, und vom 6.3.1979 in der Rechtssache 100/78, Claudino Rossi/Caisse de Compensation pour Allocations Familiales des Régions de Charleroi et Namur, Slg. S. 831) Anspruch auf die Differenz zwischen dem höheren britischen Leistungssatz und dem ihrem Ehemann in Irland gezahlten Kindergeld habe.
  • EuGH, 20.04.1978 - 134/77

    Ragazzoni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82
    Sie selbst haben diesen Grundsatz im Urteil vom 20. April 1978 in der Rechtssache 134/77 (Ragazzoni/"Assubel", Slg. S. 963, Randnummern 7/11 und 12 der Entscheidungsgründe) aufgestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 29.08.1984 - V 149/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,21247
FG Hamburg, 29.08.1984 - V 149/82 (https://dejure.org/1984,21247)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.1984 - V 149/82 (https://dejure.org/1984,21247)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 1984 - V 149/82 (https://dejure.org/1984,21247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,21247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1985, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auch gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten können eigenständige Gewerbebetriebe sein, wenn keine sachliche Verbindung wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Art gegeben ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1961 IV 426/60, HFR 1961, 272; vom 22. März 1977 VIII R 77/74, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 25. April 1989 VIII R 294/84, n. v.; das Urteil des FG Hamburg vom 29. August 1984 V 149/82, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 135 bestätigend).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 62/87

    Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die beiden vom Kläger betriebenen Tankstellen nicht überhaupt als selbständige Gewerbebetriebe anzusehen sind (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 29. August 1984 V 149/82, EFG 1985, 135, bestätigt durch das nicht veröffentlichte Urteil des BFH vom 25. April 1989 VIII R 294/84).
  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

    Ebenso werde zu Recht angenommen, dass die von einem Steuerpflichtigen in ein und derselben Gemeinde betriebenen zwei Tankstellen nicht ein einziger, sondern zwei unterschiedliche Gewerbebetriebe seien könnten (Hinweis auf BFH in BFH/NV 1990, 261; Urteil des FG Hamburg vom 29.08.1984 V 149/82, EFG 1985, 135).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht