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   BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92   

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BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92 (https://dejure.org/1993,322)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 14a RKa 6/92 (https://dejure.org/1993,322)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 14a RKa 6/92 (https://dejure.org/1993,322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 788
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 6/90

    Vorliegen einer Angelegenheit der Kassenzahnärzte oder des Kassenzahnarztrechts;

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Anschluß an die Rechtsprechung des 6. Senats (BSG SozR 3-5555 § 12 Nrn 1 und 2) entschieden, daß sich eine öffentlich-rechtliche Schadensersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen aus dem Gesamtzusammenhang des EKV-Zahnärzte ergibt (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 und SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 6/90 - ).

    Für die Feststellung eines solchen Schadensersatzanspruchs und die darauf gestützte Belastung des Honorarkontos des Zahnarztes ist mangels einer speziellen Zuweisung der Vorstand der KZÄV als allgemeine Vertragsinstanz zuständig; er kann insoweit das Rechtsverhältnis zum Vertragszahnarzt durch Verwaltungsakt regeln (BSG SozR 3-5555 § 12 Nrn 1, 2 und 3 ferner SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 6/90 - ).

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Über die Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Maßnahme, die je nach der Besetzung des entscheidenden Verwaltungsträgers die Zuordnung zu den abzugrenzenden Rechtskreisen bestimmt (vgl BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 und BSGE 67, 256, 257 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1), ist hier nicht zu entscheiden.

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Anschluß an die Rechtsprechung des 6. Senats (BSG SozR 3-5555 § 12 Nrn 1 und 2) entschieden, daß sich eine öffentlich-rechtliche Schadensersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen aus dem Gesamtzusammenhang des EKV-Zahnärzte ergibt (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 und SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 6/90 - ).

  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Anschluß an die Rechtsprechung des 6. Senats (BSG SozR 3-5555 § 12 Nrn 1 und 2) entschieden, daß sich eine öffentlich-rechtliche Schadensersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen aus dem Gesamtzusammenhang des EKV-Zahnärzte ergibt (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 und SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 6/90 - ).

    Für die Feststellung eines solchen Schadensersatzanspruchs und die darauf gestützte Belastung des Honorarkontos des Zahnarztes ist mangels einer speziellen Zuweisung der Vorstand der KZÄV als allgemeine Vertragsinstanz zuständig; er kann insoweit das Rechtsverhältnis zum Vertragszahnarzt durch Verwaltungsakt regeln (BSG SozR 3-5555 § 12 Nrn 1, 2 und 3 ferner SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 6/90 - ).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Diese können die Möglichkeit des Gesetzgebers begrenzen, auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage, in der ein Prozeßbeteiligter sich befindet, einzuwirken und eine unter der Geltung des alten Rechts entstandene prozessuale Rechtsposition nachträglich zu verändern oder zu beseitigen (BVerfGE 63, 343, 359; BVerfG NJW 1993, 1123 = DVBl 1992, 1531 = NVwZ 1992, 1182).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Allerdings ergreifen Änderungen des Prozeßrechts in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich auch schwebende Verfahren, soweit nicht Übergangsbestimmungen etwas anderes vorschreiben oder sich Abweichendes aus Sinn und Zweck der Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen ergibt (BVerfGE 39, 156, 167; 65, 76, 98; BSGE 70, 133 f = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6 S 15 mwN).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Diese können die Möglichkeit des Gesetzgebers begrenzen, auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage, in der ein Prozeßbeteiligter sich befindet, einzuwirken und eine unter der Geltung des alten Rechts entstandene prozessuale Rechtsposition nachträglich zu verändern oder zu beseitigen (BVerfGE 63, 343, 359; BVerfG NJW 1993, 1123 = DVBl 1992, 1531 = NVwZ 1992, 1182).
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66

    Die BVGVwV § 30 Nr 4 vom 1965-01-23 idF des 2. NOG-KOV mit ihren zum Teil

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Damit fehlt es an einem wesentlichen Erfordernis für das Wirksamwerden dieser Vereinbarung als Rechtsnorm, wozu gehört, daß der Normunterworfene die Möglichkeit erhält, in einem dafür vorgesehenen und für ihn zugänglichen Verkündungsblatt sich über alle Bestandteile der Norm zu unterrichten (vgl BSGE 29, 41 ff; 34, 115, 118).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Allerdings ergreifen Änderungen des Prozeßrechts in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich auch schwebende Verfahren, soweit nicht Übergangsbestimmungen etwas anderes vorschreiben oder sich Abweichendes aus Sinn und Zweck der Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen ergibt (BVerfGE 39, 156, 167; 65, 76, 98; BSGE 70, 133 f = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6 S 15 mwN).
  • Drs-Bund, 07.09.1992 - BT-Drs 12/3209
    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Die konkret auf die Ergänzung des § 193 Abs. 4 SGG bezogenen Äußerungen (BT-Drucks 12/3209 S 33, 83; 12/3608 S 58, 153; 12/3930 S 137; BR-Drucks 560/92 S 73, 201; 856/92 S 79, 80) gehen hierauf auch nicht andeutungsweise ein, sondern beschränken sich auf die Darlegung, daß es nach der Erweiterung des Katalogs der Streitigkeiten in der Sozialgerichtsbarkeit, bei denen die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert abgerechnet werden, "in bestimmten Fällen nicht mehr angemessen (sei), staatliche Einrichtungen - soweit sie Kläger oder Beklagter sind - mit den außergerichtlichen Kosten für eigene Prozeßbevollmächtigte auch dann zu belasten, wenn sie obsiegen".
  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69

    Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
    Damit fehlt es an einem wesentlichen Erfordernis für das Wirksamwerden dieser Vereinbarung als Rechtsnorm, wozu gehört, daß der Normunterworfene die Möglichkeit erhält, in einem dafür vorgesehenen und für ihn zugänglichen Verkündungsblatt sich über alle Bestandteile der Norm zu unterrichten (vgl BSGE 29, 41 ff; 34, 115, 118).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

  • BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86

    Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch -

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89

    Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.1988 - L 1 Ka 680/88

    Krankenversicherung; Schadensersatzansprüche; Ersatzkasse; Kassenzahnärztliche

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 29/77

    Beiladung von Rehabilitanden bei Streit über deren versicherungsrechtliche

  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 13/67

    Wirksamkeit der Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte (BMV-Z)

  • BSG, 24.09.1968 - 6 RKa 31/66

    Sozialgerichtsverfahren - Verfahrensgegenstand - Abstrakte Normenkontrolle -

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RK 2/84

    Vertrauensärztlicher Dienst - Krankenversicherung - Beteiligung der Krankenkasse

  • BSG, 20.07.1988 - 6 RKa 2/88

    Kassenarztrecht - Sachliche Zuständigkeit - Sozialgericht

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 51/85

    Statthaftigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Streitigkeit zwischen

  • BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83

    Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Denn es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt der Darlegungen des Revisionsklägers ergibt, dass er sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung rechtlich auseinandergesetzt hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (vgl BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 164 RdNr 9c, 11 mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Denn es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt der Darlegungen des Revisionsklägers ergibt, dass er sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandergesetzt hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Meinung ist (BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 164 RdNr 9c, 11 mwN) .
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei

    Soweit die Verletzung ungeschriebenen Rechts oder richterrechtlich entwickelter Grundsätze gerügt wird, wäre die Erfüllung dieser Anforderung vielfach nicht möglich (BSG Urteil vom 21.4.1993 - 14a RKa 6/92 - SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2) .
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