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   BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91   

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https://dejure.org/1992,25094
BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91 (https://dejure.org/1992,25094)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91 (https://dejure.org/1992,25094)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 10/91 (https://dejure.org/1992,25094)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89] = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89]) und dort gegebenenfalls auch einstweiligen Rechtsschutz (§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89] = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89]) und dort gegebenenfalls auch einstweiligen Rechtsschutz (§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Soweit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Gewährung von Leistungen auch ohne gesetzliche Ermächtigung zugelassen hat, sofern die dafür erforderlichen Mittel durch Haushaltsgesetz bereitgestellt worden sind (vgl BSGE 54, 286 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; SozR 1200 § 31 Nr. 1), handelte es sich um die Durchführung zeitlich und der Höhe der Mittel nach begrenzter, dringlicher Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsförderung und nicht - wie bei Sozialleistungen im allgemeinen und dem ErzG im besonderen - um Daueraufgaben der Verwaltung.
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 11/81
    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Ein Herstellungsanspruch könnte darauf nicht gestützt werden (vgl BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81 -;, DBlR 2770a AFG § 111, zur Frage der Tatbestandswirkung der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse für das Arbeitslosengeld).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Durch diese Grundgesetznorm wird der Staat zwar verpflichtet, die Familie auch in ihrem wirtschaftlichen Zusammenhalt durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 61, 18, 26 [BVerfG 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81]; 62, 323, 332 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 und BSGE 64, 296, 300 = SozR 7833 § 3 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Die Rechtsprechung hat das auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs: BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Die Neuregelung durch das BErzGGÄndG verstößt auch nicht, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gegen Verfassungsrecht oder internationale Abkommen (vgl Urteile vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - und 14b/4 REg 23/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Die Neuregelung durch das BErzGGÄndG verstößt auch nicht, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gegen Verfassungsrecht oder internationale Abkommen (vgl Urteile vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - und 14b/4 REg 23/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Wie der Verfassungsauftrag konkret erfüllt wird, bleibt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2600 § 60 Nr. 1; BVerfGE 82, 60, 81 mwN = SozR 3 - 5870 § 10 Nr. 1).
  • BVerfG, 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Beihilfe für die

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Durch diese Grundgesetznorm wird der Staat zwar verpflichtet, die Familie auch in ihrem wirtschaftlichen Zusammenhalt durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 61, 18, 26 [BVerfG 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81]; 62, 323, 332 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 und BSGE 64, 296, 300 = SozR 7833 § 3 Nr. 1 mwN).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Es ist jedoch zulässig und auch nicht ungewöhnlich, dass ein Anspruch von der Tatbestandswirkung einer anderweitig getroffenen Entscheidung abhängt, solange keine willkürliche rechtsmissbräuchliche Verzögerung vorliegt (vgl. BSG-Urteil vom 9. September 1992  14b/4 Reg 10/91, RegNr 20624).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und daß dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht, § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm sogar auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat sowohl zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91) als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des AuslRNG entschieden hat (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsakts mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits gemäß § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
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