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   BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91   

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https://dejure.org/1992,27624
BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91 (https://dejure.org/1992,27624)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91 (https://dejure.org/1992,27624)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 14/91 (https://dejure.org/1992,27624)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91
    Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 9.9.1992 - 14b/4 REg 24/91 -, das vollständig dokumentiert ist.
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und daß dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht, § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm sogar auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat sowohl zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91) als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des AuslRNG entschieden hat (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsakts mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits gemäß § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
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