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   LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13   

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https://dejure.org/2016,50479
LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13 (https://dejure.org/2016,50479)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2016 - 14c O 194/13 (https://dejure.org/2016,50479)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 14c O 194/13 (https://dejure.org/2016,50479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de

    Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmuster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung eines Klagegeschmacksmusters (hier: Trensenarmbänder); Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes beim eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Beurteilung der Eigenart des Klagegeschmacksmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmuster

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbekanntes Geschmacksmuster schränkt weitere Gestaltungsfreiheit ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    F genügt vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, den den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 351; NJW-RR 1994, 567).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes ist beim eingetragenen Gemein-schaftsgeschmacksmuster - wie auch beim eingetragenen Design - die in der Anmeldung sichtbar wiedergegebene Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, und zwar auch dann, wenn F unterschiedliche Darstellungen der Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teiles davon enthält, wobei Abweichungen in der Darstellung nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände füh-ren (BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; BGH GRUR 2012, 1139 Rz. 17 ff. - Weinkaraffe).
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Streitwert: Für die Klage 100.000,- EUR; für die Drittwiderklage 150.000,- EUR, wobei in Höhe eines Teilbetrages von 100.000,- EUR der Drittwiderklageanspruch denselben Gegenstand wie die Klage betrifft und nur in Höhe eines Teilstreitwertes von 50.000,- EUR eine Addition mit dem Klagestreitwert stattfindet (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG, der auch für den Fall der Drittwiderklage anwendbar ist, vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2009, 11 W 34/09 bzw. 39/09, BeckRS 2010, 00063).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Drittwiderklage grundsätzlich unzulässig, wenn sie sich ausschließlich gegen einen am Prozess bis-lang nicht beteiligten Dritten richtet, allerdings kann in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme von diesem Grundsatz geboten sein (BGH NJW 2001, 2094 f. m.w.Nw.).
  • LG Düsseldorf, 18.04.2007 - 14c O 78/06

    Anspruch auf Unterlassung der fotografischen Wiedergabe von mit Textildesign

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    So hat die Kammer - im Rahmen der Prüfung des Art. 19 Abs. 2 GGV - für den Fall, dass die angegriffenen Ausführungsformen sämtliche Gestaltungsmerkmale des Klagegeschmacksmusters in identischer Form aufweisen (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, 14c O 78/06 - Streifen-Stoffmuster), oder für den Fall, dass neben dem übereinstimmenden Gesamteindruck besondere Umstände vorliegen, wie z.B. dass das "Original"-Produkt und das angegriffene Produkt vom selben Hersteller stammen (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2015, 14c O 55/15 - Stoffmuster) entschieden, dass den belangten Verletzer die Beweislast dafür trifft, dass F sich um eine unabhängige Parallelschöpfung handelt.
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    F genügt vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, den den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 351; NJW-RR 1994, 567).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Allerdings kann für das Verhalten der als Verletzer belangten Partei ein Anscheinsbeweis sprechen; so  ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, dass mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (BGH NJW 1991, 230 f. m.w.Nw.).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes ist beim eingetragenen Gemein-schaftsgeschmacksmuster - wie auch beim eingetragenen Design - die in der Anmeldung sichtbar wiedergegebene Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, und zwar auch dann, wenn F unterschiedliche Darstellungen der Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teiles davon enthält, wobei Abweichungen in der Darstellung nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände füh-ren (BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; BGH GRUR 2012, 1139 Rz. 17 ff. - Weinkaraffe).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    Ein Geschmacksmuster hat dann Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den F beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck jedes vorbekannten Geschmacksmusters unterscheidet (BGH GRUR 2010, 718 ff. - Verlängerte Limousinen).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15

    Geschmacksmuster bzgl. Darstellung von Tiermotiven auf Stoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
    So hat die Kammer - im Rahmen der Prüfung des Art. 19 Abs. 2 GGV - für den Fall, dass die angegriffenen Ausführungsformen sämtliche Gestaltungsmerkmale des Klagegeschmacksmusters in identischer Form aufweisen (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, 14c O 78/06 - Streifen-Stoffmuster), oder für den Fall, dass neben dem übereinstimmenden Gesamteindruck besondere Umstände vorliegen, wie z.B. dass das "Original"-Produkt und das angegriffene Produkt vom selben Hersteller stammen (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2015, 14c O 55/15 - Stoffmuster) entschieden, dass den belangten Verletzer die Beweislast dafür trifft, dass F sich um eine unabhängige Parallelschöpfung handelt.
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