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   LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11 U.   

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LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11 U. (https://dejure.org/2012,62272)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2012 - 14c O 248/11 U. (https://dejure.org/2012,62272)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2012 - 14c O 248/11 U. (https://dejure.org/2012,62272)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 20 U 34/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    pp GmbH u.a. betreffend eine der angegriffenen Ausführungsform identische Dach- und Fassadenabdeckungsplatte hat das Oberlandesgericht Düsseldorf durch rechtskräftiges Urteil vom 23.03.2010 (Az. I-20 U 34/04, Anlage K 14) die dortigen Beklagten unter anderem zur Unterlassung verurteilt und zur Begründung ausgeführt, dass das Klagegeschmacksmuster über die erforderliche Eigentümlichkeit verfüge und die angegriffene Ausführungsform keinen anderen Gesamteindruck erwecke.

    Es kann aber insoweit nach Ansicht der Kammer dahinstehen, ob die sog. Ferse den Gesamteindruck der Dacheindeckungsplatten ohnehin nur gering prägt - wovon noch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Urteil vom 23.03.2010 (I - 20 U 34/04) ausgegangen ist - oder ob der in diesem Verfahren vorgelegte Formenschatz - seine im Einzelnen streitige Vorbekanntheit unterstellt - für die Bestimmung des Schutzbereiches herangezogen werden und zu einer stärkeren Gewichtung des Merkmales (6) für den Gesamteindruck führen könnte.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    In der Vergangenheit hatte die Beklagte das Klagegeschmacksmuster gegenüber der Flosbach KG mit einer Löschungsklage vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln angegriffen, die zuletzt vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 18.10.2007 zu Az. I ZR 100/05 (BGH GRUR 2008, 153 - Dacheindeckungsplatten, Anlage K 10) zurückgewiesen wurde.

    Die Beklagte ist mit dem von ihr erhobenen Einwand der Nichtigkeit wegen fehlender Neuheit bzw. Eigentümlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ausgeschlossen, weil sich die Kammer insoweit an das rechtskräftige Urteil des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 18.10.2007 (Az. I ZR 100/05) in der zwischen der Beklagten und der pp KG geführten Löschungsklage betreffend das Klagegeschmacksmuster gebunden sieht.

  • BPatG, 19.12.2007 - 5 W (pat) 403/07
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Das Gebrauchsmuster wurde auf Antrag der pp KG gelöscht, wobei der Bundesgerichthof die Rechtsbeschwerde gegen die entsprechende Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts vom 19.12.2007 - Az. 5 W (pat) 403/07 - durch Beschluss vom 24.03.2009 (X ZB 7/08, Anlage K 13) zurückgewiesen hat.

    Die unstetige Ausbildung des Übergangsbereichs des Bogenschnitts zur Längsseite, zutreffend definiert als der plötzliche Richtungswechsel des bogenförmigen Verlaufs in den sich anschließenden geraden Umfangsbereich in Form einer als Knick und Ecke augenfälligen Stelle (BPatG, Beschluss vom 19.12.2007, Az. 5 W (pat) 403/07, Anlage K 19), ergibt sich bereits aus der Geometrie der Platte selbst.

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Bei der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr ist darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung einer Benutzungsbefugnis ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Verletzungshandlungen vorausgesehen hätten (BGH GRUR 1966, 375; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04,1989, 4 O 328/88).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Die Lizenzanalogie ist seit Jahrzehnten als Methode der Schadensschätzung gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. BGHZ 99, 244, Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 42 Rz. 26 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 25.04.1989 - 4 O 328/88
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Bei der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr ist darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung einer Benutzungsbefugnis ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Verletzungshandlungen vorausgesehen hätten (BGH GRUR 1966, 375; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04,1989, 4 O 328/88).
  • LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95

    Teigportioniervorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Es bedarf insoweit keiner Entscheidung, ob auf die Lizenz von 3 % noch weitere lizenzerhöhende Aufschläge von jeweils 0, 5 % vorzunehmen wären, etwa wegen des fehlenden Bucheinsichtsrechts des Rechtsinhabers oder der durch den rechtskräftigen Abschluss des von der Beklagten angestrengten Löschungsverfahrens gewonnenen Rechtssicherheit im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit des Klagegeschmacksmusters (vgl. hierzu Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.1999, 4 O 295/95 - Teigportioniervorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05

    "Phaseolamin Phase 2" als zur unterstützenden Gewichtskontrolle bei Übergewicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Der Schadensersatzanspruch aus Verzug umfasst auch die dem Kläger aufgezwungenen Rechtsverfolgungskosten, zu denen der durch die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses gehörende Zinsschaden zählt (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006, 12 O 165/05).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    des Folgejahres für die im vergangenen Kalenderjahr entstandenen Lizenzgebühren zu zahlen ist (vgl. BGH GRUR 2010, 239 - BTK, Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rz. 1970).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11
    Dies folgt daraus, dass die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Frage im Vorprozess rechtskräftig entschieden wurde (BGH NJW 2008, 1227, Zöller-Vollkommer, a.a.O., vor § 322 Rz. 24 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87

    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

  • LG Köln, 12.05.2011 - 31 O 730/09
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    In dem vor der Kammer ab 2011 geführten Verfahren des Nebenintervenienten gegen die Beklagte wegen Verletzung der Klagedesigns auf Auskunft, Schadensersatzfeststellung sowie Feststellung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen gab die Kammer der Klage durch Urteil vom 20.03.2012 statt, soweit sich die Ansprüche auf den Zeitraum ab dem 23.09.2008 bezogen und eigene mithin Ansprüche des Nebenintervenienten betrafen (Az. 14c O 248/11).

    Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils in dem Verfahren vor der Kammer zum Az. 14c O 248/11 erhob die Klägerin mit Schriftsatz vom 27.06.2012, zugestellt am 10.07.2012, Klage, da sie der Ansicht ist, dass die Beklagte im Zeitraum vom 09.12.1998 (Eintragung der Designs) bis zum 22.09.2008 (Rechteübertragung auf den Nebenintervenienten) mit dem Vertrieb der angegriffenen Schieferdecksteine "Universal" und der Lizensierung der vermeintlich hieran bestehenden Rechte ihr Klagedesign 1, hilfsweise ihres Klagedesigns 2, verletzt habe.

    Die Kammer hat ferner auf Antrag der Klägerin die Akten des Henzler-Verfahrens (Az. 31 O 730/09 des Landgerichts Köln = Az. 6 U 111/11 des Oberlandesgerichts Köln), die Verfahrensakten in Sachen "Dacheindeckungsplatten" (Az. 31 O 409/04 des Landgerichts Köln = Az. 6 U 216/04 des Oberlandesgerichts Köln), die Verfahrensakten zu dem Az. 34 O 105/03 des Landgerichts Düsseldorf (= Az. I-20 U 34/04 des Oberlandesgerichts Düsseldorf) und die Verfahrensakten des Parallelverfahrens (Az. 14c O 248/11 des Landgerichts Düsseldorf = Az. I-20 U 66/12 des Oberlandesgerichts Düsseldorf) beigezogen; diese sind Gegenstand der mündlichen Verhandlungen gewesen.

    Diese nimmt der informierte Benutzer nicht nur in technischer Hinsicht wegen ihrer Funktion bei der gezielten Wasserabführung (sog. hängende Ferse oder "Tropfnase") und als Anhaltspunkt für eine gleichmäßige Verlegung der Platten, sondern gerade auch in ästhetischer Hinsicht als Ferse in dem hier beschriebenen Sinne wahr (LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2012, Az. 14c O 248/11, Rn. 48, juris).

    Hinzu kommt, dass die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Frage im Vorprozess rechtskräftig entschieden wurde (LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2012, Az. 14c O 248/11 unter Hinweis auf BGH NJW 2008, 1227, 1228 und Vollkommer, in: Zöller, ZPO 31. Aufl. 2016, vor § 322 Rn. 24 m.w.N.).

    Die Abweichung in diesem Merkmal ist damit so unbedeutend, dass diese selbst bei einem äußerst engen Schutzbereich des Klagedesigns 1 für den informierten Benutzer nicht aus dem übereinstimmenden Gesamteindruck herausführen würde (so LG Düsseldorf, 14c O 248/11).

    Bei der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr ist darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung einer Benutzungsbefugnis ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Verletzungshandlungen vorausgesehen hätten (BGH GRUR 1966, 375; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.2012, Az. 14c O 248/11).

    des Folgejahres für die im vergangenen Kalenderjahr entstandenen Lizenzgebühren zu zahlen ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 239 - BTK, LG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.2012, Az. 14c O 248/11 und Kühnen, in: Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 1970).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13

    Auch ein extremer Querulant ist prozessfähig!

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2012 (Az. 14c O 248/11) aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2012 (Az. 14c O 248/11) aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14

    Designverletzung Schieferplatten

    So springt neben den mehr oder weniger einheitlich ausgeprägten Unstetigkeitsstellen der Platten der unstetige (geknickte) Übergang des Eckbogens in die jeweilige gerade Seitenkante ins Auge (vgl. BPatG, Beschl. v. 19.12.2007, Az.: 5 W (pat) 403/17, juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2012, Az.: 14c O 248/11, juris).
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    So springt neben den mehr oder weniger einheitlich ausgeprägten Unstetigkeitsstellen der Platten der unstetige (geknickte) Übergang des Eckbogens in die jeweilige gerade Seitenkante ins Auge (vgl. BPatG, Beschl. v. 19.12.2007, Az.: 5 W (pat) 403/17, juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2012, Az.: 14c O 248/11, juris).
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