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   LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07 U.   

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https://dejure.org/2008,76965
LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07 U. (https://dejure.org/2008,76965)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2008 - 14c O 249/07 U. (https://dejure.org/2008,76965)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 14c O 249/07 U. (https://dejure.org/2008,76965)
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  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Die Schadensersatzpflicht beginnt einen Monat, nachdem das Muster innerhalb der Gemeinschaft öffentlich zugänglich gemacht worden ist (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein - zum GeschmMG a.F.).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Im anzuwendenden deutschen Recht ist ein durch § 46 Abs. 5 GeschmMG zugelassener Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben anerkannt, der dem Verletzten die Prüfung ermöglichen soll, in welcher Höhe ihm ein Kompensationsanspruch, also insbesondere ein Schadensersatzanspruch, ein Gewinnherausgabeanspruch oder ein Bereicherungsanspruch zusteht (BGH GRUR 1980, 227, 233 - Monumenta Germaniae Historia; Eichmann/von Falckenstein, a.a.O., § 42 Rz. 19 ff.; Ruhl, a.a.O., Art. 89 Rz 100 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.02.2003 - 6 U 201/02

    Dringlichkeit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsbegehrens; Lauterkeit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Eine generelle Pflicht zur Beobachtung der Marktes ist schon aus Gründen der Durchführbarkeit für die betroffenen Unternehmen bedenklich und jedenfalls dann abzulehnen, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Mitbewerber eine Schutzrechtsverletzung zu erwarten ist (grundsätzlich ablehnend für eine Marktbeobachtungspflicht zur Vermeidung des Dringlichkeitsverlustes auch OLG Köln, GRUR-RR 2003, 187, 188).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 179/82

    Happening; Urheberrecht an einem in einer Hochschule veranstalteten Happening

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Dieser hat angegeben, lediglich als Gehilfe bei der Umsetzung der Beschreibung in eine Entwurfszeichnung mitgewirkt zu haben; dies aber ist - wie auch der Einsatz technischer Hilfsmittel - für die Entstehung des Geschmacksmusters ohne Bedeutung (BGH GRUR 2003, 231, 233 - Staatsbibliothek; BGH GRUR 1985, 529 - Happening).
  • BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57

    Schlafzimmermodell

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Ein vorbekannte Merkmale enthaltendes Geschmacksmuster hat also Eigenart, wenn es sich als ganzes hinreichend von jedem vorbekannten Geschmacksmuster abgrenzt (vgl. zum GeschmG a.F. BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombination).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00

    Staatsbibliothek

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Dieser hat angegeben, lediglich als Gehilfe bei der Umsetzung der Beschreibung in eine Entwurfszeichnung mitgewirkt zu haben; dies aber ist - wie auch der Einsatz technischer Hilfsmittel - für die Entstehung des Geschmacksmusters ohne Bedeutung (BGH GRUR 2003, 231, 233 - Staatsbibliothek; BGH GRUR 1985, 529 - Happening).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2007 - 20 U 128/06

    Geschmacksmusterrechtsverletzung bei Herstellung und Vertrieb einer Alufelge für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Es ist angesichts der zahlreichen, bis in die Details reichenden Übereinstimmungen mithin zu vermuten, dass es sich nicht um eine Parallelentwicklung, sondern um eine Nachbildung handelt (vgl. zu den hier anzuwendenden Grundsätzen zur Beweislastumkehr vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2006, Az. 14 c O 2/06, OL Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, Az. I-20 U 128/06).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07
    Ein vorbekannte Merkmale enthaltendes Geschmacksmuster hat also Eigenart, wenn es sich als ganzes hinreichend von jedem vorbekannten Geschmacksmuster abgrenzt (vgl. zum GeschmG a.F. BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombination).
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