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   LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11   

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https://dejure.org/2012,3022
LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11 (https://dejure.org/2012,3022)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2012 - 14c O 292/11 (https://dejure.org/2012,3022)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 14c O 292/11 (https://dejure.org/2012,3022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Geschmacksmusterverletzung bei einem Taschencomputer bzw. Tablet-Computer; Einrede der Nichtigkeit eines Geschmacksmusters wegen Widersprüchlichkeit in der Wiedergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Geschmacksmusterverletzung bei einem Taschencomputer bzw. Tablet-Computer; Einrede der Nichtigkeit eines Geschmacksmusters wegen Widersprüchlichkeit in der Wiedergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Samsung darf weiterhin Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen / Keine Verwechselungsgefahr mit iPad

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Apple verliert im Tablet-Streit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Verkaufsverbot für Tablet-PC Samsung "Galaxy Tab 10.1 N" - Apple unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • heise.de (Pressebericht, 09.02.2012)

    Kein Verbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1N

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    IPad vs. Galaxy - die unendliche Geschichte

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz: Kein Verkaufsverbot für das optisch veränderte Samsung "Galaxy Tab 10.1 N"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz: Kein Verkaufsverbot für das optisch veränderte Samsung "Galaxy Tab 10.1 N"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Apple scheitert mit vorläufigem Verkaufsverbot von Samsung "Galaxy Tab 10.1 N"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1 N"

  • taz.de (Pressebericht, 22.12.2011)

    Rückschlag für Apple im Designstreit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1 N"

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung «Galaxy Tab 10.1 N»

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 N

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für Samsung wegen Galaxy Tab 10.1 N

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für Samsung wegen Galaxy Tab 10.1 N

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1 N" aufgehoben - Im Design geändertes "Galaxy Tab 10.1 N" unterscheidet sich hinreichend deutlich von Apples Tablet-PC

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 22.12.2011)

    Mündliche Verhandlung über neuen Antrag der Firma Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Firma Samsung Deutschland

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.12.2011)

    Apple ./. Samsung: Galaxy Tab 10.1N bleibt im Handel

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.12.2011)

    Tablet-Streit: Apple droht Niederlage gegen Samsung

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 N

Besprechungen u.ä.

  • makinggames.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewerbliche Schutzrechte am Beispiel von Apple ./. Samsung

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.04.2012)

    Apple geht weiter gegen modifiziertes Galaxy Tab vor

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: vgl. nur BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2008, 1115 Rdnr. 20 - Icon; BGH GRUR 2007, 795 Rdnr. 25 - Handtaschen).

    Die wettbewerbliche Eigenart kann aus den übereinstimmenden Merkmalen der beiden Exemplare hergeleitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 27 - Handtaschen).

    Dies folgt aus dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 80, LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795 Rdnr. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rz. 9.34).

    Dabei ist bei der Beurteilung der Ähnlichkeit auf die Gesamtwirkung abzustellen, da der Verkehr ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahrnimmt, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2001, 251, 253 - Messerkennzeichnung; GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 795 Rdnr. 32 - Handtaschen).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LikeaBIKE, BGH, GRUR 2009, 79 Rdnr. 27 Gebäckpresse).

    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: vgl. nur BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2008, 1115 Rdnr. 20 - Icon; BGH GRUR 2007, 795 Rdnr. 25 - Handtaschen).

    Dies folgt aus dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 80, LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795 Rdnr. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rz. 9.34).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Auch scheidet die wettbewerbliche Eigenart und damit ein Schutz vor Nachahmungen nicht deshalb aus, weil mit der technischen Gestaltung eine gemeinfreie technische Lösung verwirklicht würde, d.h. Merkmale aus technischen Gründen zwingend bei gleichartigen Konstruktionen verwendet werden müssten, und der erstrebte technische Erfolg nicht anderweitig realisierbar wäre (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - Modulgerüst; BGH GRUR 2007, 339 Rdnr. 27 - Stufenleitern).

    Eine fast identische Leistungsübernahme liegt nur vor, wenn die Nachahmung nur geringfügige, im Gesamteindruck unerhebliche Abweichungen vom Original aufweist (BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Derartige Designalternativen lassen sich für jedes Merkmal des Verfügungsgeschmacksmusters den von den Parteien vorgelegten Mustern aus dem Formenschatz und dem Marktumfeld entnehmen, die abweichende Gehäuseformen, Rand- und Korpusgestaltungen aufweisen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 22.04.2010, I ZR 89/08 - Verlängerte Limousinen, zitiert nach juris, Rdnr. 45).

    Ob ein Geschmacksmuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen), weshalb auch die Kombination für sich jeweils vorbekannter Elemente einem Geschmacksmuster die erforderliche Eigenart zu vermitteln vermag.

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Einen für den fraglichen Wirtschaftsbereich wichtigen Markt werden die inländischen Fachkreise in ihre Beobachtung einbeziehen (BGH, GRUR 2009, 79 Tz. 23 - Gebäckpresse).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LikeaBIKE, BGH, GRUR 2009, 79 Rdnr. 27 Gebäckpresse).

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Dass der Anmelder diese punktiert gezeichnet hat, ist bei verständiger Würdigung für den informierten Benutzer nur so zu verstehen, dass diese Elemente in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht am Schutz teilnehmen (vgl. EuG, Urteil vom 14.06.2011, T-68/10, Sphere Time, zitiert nach juris, Rdnr. 63, 64).

    Der informierte Benutzer, der das Produkt, welches das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (vgl. EuG, GRUR Int 2011, 746 Tz. 51 - N, kann der vorstehenden Explosionszeichnung die Gestaltung des offenbarten Musters entnehmen, wobei er selbst die Erzeugnisangabe "Flachbildschirm ohne Rahmen" berücksichtigt.

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Er kennt daher verschiedene Geschmacksmuster, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt und besitzt gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und er benutzt die Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit (EuGH, GRURInt 2012, 43 Tz. 59 - PepsiCo).

    Dies führt bei Bemessung des Schutzumfangs letztlich dazu, dass für den informierten Benutzer, der über eine von der tatsächlichen Verwendung für konkrete Produkte losgelöste Geschmacksmusterkenntnis im betroffenen Wirtschaftsbereich verfügt (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts vom 31.01.2012, Bl. 34 unter Bezugnahme auf EuGH, GRURInt 2012, 43 Tz. 59 - PepsiCo), die Bedeutung des schmalen Rahmens im Lichte des Formenschatzes geringer ist als von der erkennenden Kammer noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das D. angenommen.

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Die wettbewerbliche Eigenart geht verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals durch eine Vielzahl von Nachahmungen Allgemeingut geworden sind (BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: vgl. nur BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2008, 1115 Rdnr. 20 - Icon; BGH GRUR 2007, 795 Rdnr. 25 - Handtaschen).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
    Der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft) achtet schon deswegen auf die Herkunft des Geräts, weil mit der Entscheidung für einen Hersteller die Festlegung auf ein bestimmtes Betriebssystem verbunden ist.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2007 - 20 U 128/06

    Geschmacksmusterrechtsverletzung bei Herstellung und Vertrieb einer Alufelge für

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

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