Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42297
LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13 (https://dejure.org/2014,42297)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 (https://dejure.org/2014,42297)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 14c O 83/13 (https://dejure.org/2014,42297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,42297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 795, 797 - Handtasche).

    Allein der Umstand, dass ein Modell vielfach nachgeahmt wird, lässt die wettbewerbliche Eigenart jedenfalls dann nicht entfallen, sofern die prägenden Gestaltungsmerkmale infolge der Vielzahl oder des großen Umfangs von Nachahmungen noch nicht Allgemeingut geworden sind und der Verkehr noch zwischen dem Original und den Nachahmungen unterscheidet (vgl. BGH, GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 28 - Handtaschen).

    Denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (str. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80, Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 9.34b).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als auf die Unterschiede ankommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 27 - Gebäckpresse).

    Denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (str. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80, Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 9.34b).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als auf die Unterschiede ankommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Der Antragsgegner, der für die tatsächlichen Voraussetzungen des nachträglichen Entfallens einer einmal begründeten wettbewerblichen Eigenart darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH, GRUR 1998, 477 - Trachtenjanker), hat zwar eine Vielzahl von Taschen angeführt (Anlagen Ag 6 bis Ag 10), die seiner Ansicht nach die eigentümlichen Merkmale der Tasche "Le Pliage" nahezu identisch oder jedenfalls ähnlich aufweisen.

    Abgesehen davon, dass bei der bestehenden hochgradigen Übereinstimmung ohnehin eine Kenntnis des Antragsgegners von den Taschen der Antragsstellerin vermutet wird (vgl. BGH, GRUR 1998, 477, 480 - Trachtenjanker), ergibt sich die Kenntnis aus der vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien.

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Allein der Umstand, dass ein Modell vielfach nachgeahmt wird, lässt die wettbewerbliche Eigenart jedenfalls dann nicht entfallen, sofern die prägenden Gestaltungsmerkmale infolge der Vielzahl oder des großen Umfangs von Nachahmungen noch nicht Allgemeingut geworden sind und der Verkehr noch zwischen dem Original und den Nachahmungen unterscheidet (vgl. BGH, GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 28 - Handtaschen).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Eine solche ist anzunehmen, wenn die Nachahmung im Gesamteindruck nur unerhebliche Abweichungen zum Original aufweist (vgl. BGH, GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg) genügt bereits das Ausliefern der Nachahmung an einen Zwischenhändler.
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 27 - Gebäckpresse).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Schließlich genügt für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft, wenn der Verkehr bei einem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine neue Serie oder um eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (BGH, GRUR 2009, 1073 - Ausbeinmesser).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Die Bekanntheit eines Produktes im Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 1125, Rn. 24 - Femur-Teil).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13
    Entscheidend ist vielmehr, ob sie in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten ermöglicht (BGH, GRUR 2013, 1052, 1054 - Einkaufswagen III; Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 9.27).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14

    "Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

    Die Klägerin verweist hinsichtlich des von ihr ebenfalls angegriffenen Nachfolgemodells der hier beanstandeten Tasche auf das im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 - (Anlage K 29) und das im nachfolgenden Berufungsverfahren ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.12.2014 - 15 U 92/14 - (Anlage K 34) sowie auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2014 - 14c O 186/13 - im diesbezüglichen Hauptsacheverfahren (Anlage K 39).

    Nach den vorgenannten Maßstäben kommt den Taschen der Modellreihe "M" eine hochgradige wettbewerbliche Eigenart zu (OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1227; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 und LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2014 - 14c O 186/13).

    Vielmehr liegt die Verbrauchervorstellung, es handele sich um eine günstigere, komplett aus Nylon bestehende Modellvariante aus dem Hause der Klägerin oder um ein günstigeres Lizenzprodukt, durchaus nahe (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 14c O 83/13) wird zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 20.11.2014 - 14c O 186/13

    Schadensersatzanspruch wegen Vertriebs der Handtasche aus Nylon mit der

    Die Klägerin stellte daraufhin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die mit Beschluss der Kammer vom 27.05.2013 (LG Düsseldorf 14c O 83/13) erlassen und dem Beklagten am 06.06.2013 zugestellt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht