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   LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14c O 94/13   

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https://dejure.org/2013,18518
LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14c O 94/13 (https://dejure.org/2013,18518)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2013 - 14c O 94/13 (https://dejure.org/2013,18518)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 14c O 94/13 (https://dejure.org/2013,18518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Das riecht nach Ärger: Henkel lässt Deo-Werbung verbieten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsfrist für Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann 2 Monate betragen, wenn eine Abmahnung erforderlich war

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kosmetikproduzent verklagt Mittbewerber wegen "unsichtbarem" Anti-Schweißmittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosmetikhersteller darf im Fernsehen nicht unter Inanspruchnahme der Spitzenstellung für ein Deodorant werben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosmetikhersteller darf im Fernsehen nicht unter Inanspruchnahme der Spitzenstellung für ein Deodorant werben

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Marketing: Wer darf mit Die Nummer 1 werben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Produktwerbung mit Die Nummer 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14c O 94/13
    Ausgegangen wird dabei vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2000, 619, 621 - Orientteppiche; vgl. auch Köhler/Bornkamm-Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rz. 2.87 m. w. N.).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14c O 94/13
    Bei der Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, sind zwar alle ihre Bestandteile einschließlich der Besonderheiten des für die Werbung verwendeten Kommunikationsmediums zu berücksichtigen; Fernsehwerbung besteht, wie dem durchschnittlichen Verbraucher bekannt ist, grundsätzlich aus Bild und Ton, so dass dem Verbraucher für seine geschäftliche Entscheidung wesentliche Informationen auch durch nur eingeblendete, nicht gesprochene Hinweise gegeben werden können (vgl. BGH NJW-RR 2009, 470 ff. - Fußpilz).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14c O 94/13
    Die Frist kann sich aber durchaus auf acht Wochen und im Ausnahmefall sogar darüber hinaus verlängern, wenn die Umstände des Falles dieses begründet erscheinen lassen, weil beispielsweise eine weitere Sachaufklärung, eine Abmahnung, Vergleichsgespräche, Auslandskorrespondenz mit Übersetzertätigkeit oder aufwändige Recherchen erforderlich waren (z. B. LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011, 14 c O 194/11, GRUR-RR 2011, 361).
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