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   LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13   

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LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13 (https://dejure.org/2015,59175)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2015 - 14c O 98/13 (https://dejure.org/2015,59175)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2015 - 14c O 98/13 (https://dejure.org/2015,59175)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13
    Es fehlt indes an dem für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Verschulden des Verwarners, wenn dieser sich fach- und rechtskundigen Rat eingeholt (BGH NJW 1976, 2162) und die Überzeugung erlangt hat, dass das Schutzrecht Bestand hat (BGHZ 62, 29, 39; vgl. auch Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823 Rz. 132, Beck OK BGB-Spindler, § 823 Rz. 123).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13
    Zwar war die Abmahnung mangels Rechtsbeständigkeit der Klagegeschmacksmuster unberechtigt und kann eine unberechtigte Schutzrechtsabmahnung nach ständiger Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als absolutem Schutzrecht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (grundlegend: BGH, Großer Senat, NJW 2005, 3141).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13
    Schon deshalb würde der informierte Benutzer, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es X seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (vgl. GRUR 2013, 178 Rz. 53 - PepsiCo ./. Grupo Promer), die Farbgebung zur Bestimmung des Gesamteindrucks deutlich untergewichten.
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13
    Es fehlt indes an dem für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Verschulden des Verwarners, wenn dieser sich fach- und rechtskundigen Rat eingeholt (BGH NJW 1976, 2162) und die Überzeugung erlangt hat, dass das Schutzrecht Bestand hat (BGHZ 62, 29, 39; vgl. auch Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823 Rz. 132, Beck OK BGB-Spindler, § 823 Rz. 123).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen

    Selbst wenn man also die zur Frage der Nichtigkeit eines Designs, dessen Merkmale sämtlich aus Gründen der Funktionalität entsprechend gestaltet worden waren, ergangene Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) auf einzelne Merkmale und ihre Kombination anwenden und deshalb Merkmale unberücksichtigt lassen wollte, so lassen sich im Streitfall bei gebotener objektiver Betrachtung keine Merkmale und keine Merkmalskombination feststellen, deren Gestaltung allein auf Erwägungen der Funktionalität beruhen (vgl. auch die Urteile der Kammer vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung jeweils in Betracht gezogen wurde, sowie der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 98/16

    Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster-

    Selbst wenn man also die zur Frage der Nichtigkeit eines Designs, dessen Merkmale sämtlich aus Gründen der Funktionalität entsprechend gestaltet worden waren, ergangene Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) auf einzelne Merkmale und ihre Kombination anwenden und deshalb Merkmale unberücksichtigt lassen wollte, so lassen sich im Streitfall bei gebotener objektiver Betrachtung keine Merkmale und keine Merkmalskombination feststellen, deren Gestaltung allein auf Erwägungen der Funktionalität beruhen (vgl. auch die Urteile der Kammer vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung jeweils in Betracht gezogen wurde, sowie der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Selbst wenn man also die zur Frage der Nichtigkeit eines Designs, dessen Merkmale sämtlich aus Gründen der Funktionalität entsprechend gestaltet worden waren, ergangene Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) auf einzelne Merkmale und ihre Kombination anwenden und deshalb Merkmale unberücksichtigt lassen wollte, so lassen sich im Streitfall bei gebotener objektiver Betrachtung keine Merkmale und keine Merkmalskombination feststellen, deren Gestaltung allein auf Erwägungen der Funktionalität beruhen (vgl. auch die Urteile der Kammer vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung jeweils in Betracht gezogen wurde, sowie der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14c O 59/18
    Denn wie bereits von der erkennenden Kammer in der erstinstanzlichen DOCERAM-Entscheidung (LG Düsseldorf, Urt. v. 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, Rn. 103, zitiert nach juris) unter Heranziehung der Häcksler-Entscheidung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R 690/2007-3 - Häcksler) ausgeführt und in der DOCERAM-Entscheidung des EuGH bestätigt, kommt auch in Betracht, dass trotz bestehender Designalternativen die Erscheinungsform für den Entwerfer keine Rolle gespielt hat, sondern die technische Funktion der einzige, die Merkmale bestimmende Faktor ist.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2017 - 14c O 33/17
    Selbst wenn man - wie die Kammer in den Urteilen vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16 in Betracht gezogen hat (vgl. hierzu auch der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15) - der Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) folgt, wonach dann, wenn die gestalterische Wirkung keinerlei Bedeutung für das Produktdesign hat, sondern dieses allein auf Erwägungen der Funktionalität beruht, kein Anlass für die Gewährung von Geschmacksmusterschutz besteht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 107/16
    Selbst wenn man - wie die Kammer in den Urteilen vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16 in Betracht gezogen hat (vgl. hierzu auch der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15) - der Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) folgt, wonach dann, wenn die gestalterische Wirkung keinerlei Bedeutung für das Produktdesign hat, sondern dieses allein auf Erwägungen der Funktionalität beruht, kein Anlass für die Gewährung von Geschmacksmusterschutz besteht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
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