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   LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 14d O 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33379
LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 14d O 4/15 (https://dejure.org/2015,33379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2015 - 14d O 4/15 (https://dejure.org/2015,33379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 14d O 4/15 (https://dejure.org/2015,33379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Stromkosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Notwendigkeit von verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten in einem vom Lieferanten vorgegebenen Angebotsmuster und zur Auslegung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nach § 41 Abs. 3 S. 2 EnWG

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderkündigungsrecht in AGB bei Preisanpassung wegen gestiegener EEG-Umlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 56/18

    Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen § 41 Abs. 2 S. 1 EnWG bei Abschluss

    Eine etwaige Wahlmöglichkeit, die die Beklagte Kunden nach der Ausfüllung des Online-Angebotes noch vor Annahme des Angebots zur Verfügung stellte, könnte nichts daran ändern, dass die Kunden, die mit dem Lastschriftverfahren nicht einverstanden sind oder die nicht über ein Bankkonto verfügen und die Bestellung deshalb nicht ausfüllen können, von dem Online-Angebot von vornherein ausgeschlossen sind und von einer Wahlmöglichkeit auch keine Kenntnis erlangen können (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 14d O 4/15, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 2 U 89/17

    Bestellung eines Stromlieferungsvertrages im Internet mit nur einer

    Zur Begründung hat es unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 22.10.2015, Az.: 14d O 4/15, ausgeführt, die Beklagte verstoße gegen die verbraucherschützende Vorschrift des § 41 Abs. 2 S.1 EnWG, indem sie den Bestellvorgang von der Eingabe von Bankdaten und der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig mache.

    2. Der Kläger kann als qualifizierte und eingetragene Einrichtung nach §§ 3 Nr. 1, 4 UKlaG von der Beklagten gem. § 2 Abs. 1 S.1 UKlaG i.V.m. § 41 Abs. 2 S.1 EnWG verlangen, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet in der aus dem Urteilstenor ersichtlichen Weise Stromlieferungsverträge anzubieten.Durch die verbraucherschützende Vorschrift des § 41 Abs. 2 S.1 EnWG (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.08.2016, Az.: 33 O 2/16 Tz.53; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 14d O 4/15 Tz.26) soll sichergestellt werden, dass dem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten offeriert werden.Als nicht haltbar erweist sich die Rechtsauffassung der Beklagten, entgegen dem erstinstanzlich tenorierten Unterlassungsgebot seien Angebote auf Abgabe einer Bestellung des Energieversorgers mit § 41 Abs. 2 S.1 EnWG vereinbar, in denen der Versorger dem Kunden erst nach Abgabe der Bestellung aber vor Vertragsschluss weitere Zahlungsmöglichkeiten anbietet.

    a) Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung der Landgerichte Düsseldorf, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 14d O 4/15, und Köln, Urt. v. 16.08.2016, Az.: 33 O 2/16, sowie dem nachgehend, des Oberlandesgerichts Köln, Urt. v. 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16, (MDR 2017, 754 Tz.9 ff) an, nach der das Angebot weiterer Zahlungsmöglichkeiten erst nach Abgabe der Bestellung nicht § 41 Abs. 2 S.1 EnWG entspricht.Nach dem Urteil des BGH v. 05.06.2013, Az.: VIII ZR 131/12 (= WM 2013, 1260) obsolet geworden ist der Streit um die Auslegung des Begriffs "Zahlungsmöglichkeiten" (vgl. dazu Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 41 Rn.22; OLG Hamm, Urt. v. 09.12.2011, Az.: 19 U 38/11 Tz.122).

  • LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 14d O 12/16

    Außerordentliche Kündigung eines Energielieferungsvertrages; Rechtfertigung einer

    Auch eine einseitig vorgenommene Preisänderung stellt nach der Rechtsprechung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 5. Juli 2016 - I-20 U 11/16) und der Kammer (Urteil vom 22. Oktober 2015 - 14d O 4/15) eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen dar.
  • LG Dortmund, 28.03.2017 - 25 O 292/16
    Insoweit hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22. Oktober 2015 - Az. 14d O 4/15 -, Juris-RN 24 f.) ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 12 O 7/16
    Die unstreitige Tatsache, dass die Beklagte die Eingabe der Bankdaten und die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Voraussetzung für die Abgabe einer Bestellung der Verbraucher über die dem Klageantrag zu 1. zu entnehmenden Online-Portale macht, stellt einen Verstoß gegen § 41 Absatz 2 S. 1 EnWG als verbraucherschützende Vorschrift dar (so für einen ähnlich gelagerten Fall bereits: LG Düsseldorf EnWZ 2016, 46).
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