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   LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06   

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LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06 (https://dejure.org/2006,5776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06 (https://dejure.org/2006,5776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 15 (4) Sa 62/06 (https://dejure.org/2006,5776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB
    Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer sog. Gleichstellungsabrede im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang; Arbeitsvertragliche Gleichstellung auf Arbeitnehmerseite vor dem Betriebsübergang; Notwendigkeit des Vorliegens einer (ausdrücklichen) "Tarifwechselklausel"; Gleichstellung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05

    Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    (entgegen LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05).

    All jene Arbeitnehmer, die zwar nicht tarifgebunden, aber mit einer Gleichstellungsabrede in ihrem Arbeitsvertrag versehen waren, würden nunmehr nicht gleich sonder besser gestellt, wenn individualrechtlich die in Bezug genommenen früheren Tarifverträge (statisch) weiterhin anzuwenden wären, so sie günstiger sind, als die nunmehr im Betrieb - wie hier aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit - geltenden Tarifverträge (so vertreten vom LAG Berlin 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 -).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. so z. B. BAG vom 30.08.2000 - 4 AZR 581/99 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag m. w. N.) setzt die Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden Tarifvertrages durch einen "anderen Tarifvertrag" nach dieser Norm die kongruente Tarifgebundenheit des neuen Inhabers und des Arbeitnehmers voraus.
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    b) Ob eine Bezugnahmeklausel bei beiderseitiger Tarifgebundenheit deklaratorisch oder konstitutiv wirkt, hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall beiderseitiger Tarifgebundenheit bei Vertragsschluss dahingehend beantwortet, dass es nicht von praktischer Bedeutung sei, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich auf eine konstitutiv wirkende dynamische Verweisung berufen könnten (BAG vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    "Die Gleichstellungsabrede hat zur Folge, dass sie dem Arbeitnehmer keine stärkere Position gibt, als er sie bei Tarifgebundenheit gehabt hätte (BAG vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - NZA 2003, Seite 390 ff.).".
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    Entsprechend heißt es auch in anderen Urteilen (BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 332/00 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag):.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    Die Gleichstellungsabrede ersetzt die nur möglicherweise fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers (vgl. so z. B. BAG vom 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - DB 2003, 2126).
  • ArbG Wuppertal, 22.11.2005 - 7 Ca 2758/05

    Bezugnahme Klausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    dass am 25.11.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - 7 Ca 2758/05 - wird aufgehoben, die Klage abgewiesen.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    Insofern ist § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB hier (unmittelbar) anzuwenden mit der Folge, dass der BMT-G II durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen der Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk abgelöst wurde, ohne dass insoweit das Günstigkeitsprinzip Anwendung findet (vgl. BAG vom 11.05.2005 - 4 AZR 315/04 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06
    a) Zu Recht geht die Klägerin davon aus, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel in ihrem Arbeitsvertrag um eine sogenannte Gleichstellungsabrede handelt, wobei bei dem hier zu entscheidenden "Altfall" noch die bislang geltenden Rechtssprechungsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. dazu BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - NZA 2006, Seite 607 ff.).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2006 - 15 (4) Sa 62/06 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2007 - 15 Sa 195/07

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede

    Hinweis: Parallelentscheidung zu LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 (Revision: 4 AZR 554/06); abweichend von LAG Düsseldorf vom 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06 (Revision: 4 AZR 767/06).

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (vom 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06 - jetzt 4 AZR 767/06 -) geht bei entsprechenden Klauseln weiterhin von einer Gleichstellungsabrede aus.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06

    Eingruppierung - Krankentransportfahrer - Gleichstellungsabrede -

    41 Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die einzelvertragliche Geltung für den Betriebsübernehmer auf einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB beruht, auch in diesem Fall genießt die günstigere einzelvertragliche Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 3 TVG Vorrang vor der Tarifgeltung (vgl. LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 m.w.Nw.; a. A. wohl LAG Düsseldorf vom 20. Juli 2006, 15 (4) Sa 62/06).
  • LAG Düsseldorf, 02.04.2009 - 15 Sa 1148/08

    Gleichstellungsabrede; Betriebsübergang; Tarifwechsel

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hob auf die Berufung der Beklagten hin mit Urteil vom 20.07.2006 diese Entscheidung auf und wies die Klage ab (Aktenzeichen 15 (4) Sa 62/06).
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