Rechtsprechung
LG Bielefeld, 27.08.2013 - 15 O 59/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbung für Bach-Blütenprodukte zur Einnahme bei emotionaler Aufregung ist zu unterlassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung für ein Produkt; Werbung für Bachblüten-Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gesundheitsbezogene Angaben mit Bachblüten-Produkten
- Jurion (Kurzinformation)
Werbung für Bachblüten-Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Unzulässigen gesundheitsbezogenen Werbung mit nicht erwiesenen emotionalen Wirkungseffekten
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 27.08.2013 - 15 O 59/13
- OLG Hamm, 07.10.2014 - 4 U 138/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 01.03.2012 - 3 U 160/10
Praebiotik, Zur Unterstützung einer gesunden Darmflora - Wettbewerbsverstoß: …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.08.2013 - 15 O 59/13
Denn die Legalisierungswirkung des Art. 28 Abs. 2 HCVO könnte sich allenfalls auf die verwendeten Produktbezeichnungen beziehen, nicht jedoch auf die außerhalb der Produktbezeichnungen befindlichen streitgegenständlichen Zusätze (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 423, 425). - BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus LG Bielefeld, 27.08.2013 - 15 O 59/13
Der Begriff des Zusammenhangs (im Sinne der genannten Vorschrift) ist dabei weit zu verstehen; daher erfaßt der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (vgl. zuletzt BGH GRUR 2013, 958 -Vitalpilze, RN 10). - OLG Hamm, 14.03.2013 - 4 U 5/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der krampfvermeidenden Wirkung eines …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.08.2013 - 15 O 59/13
3 Nach Art. 10 Abs. 1 HCVO sind gesundheitsbezogene Angaben nur dann zulässig, wenn sie -erstensden allgemeinen Anforderungen der Art. 3 bis 7 HCVO und -zweitensden in Art. 10 bis 19 dieser Verordnung aufgestellten speziellen Anforderungen entsprechen sowie -drittensgemäß dieser Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2013, 4 U 5/13, juris, RN 43/44).