Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20487
VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01 (https://dejure.org/2002,20487)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2002 - 15 A 133/01 (https://dejure.org/2002,20487)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2002 - 15 A 133/01 (https://dejure.org/2002,20487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BefrVO SH § 1 Abs. 1 Nr. 7; ; BSHG § 76 Abs. 2 a; ; BSHG § 76 Abs. 2 Nr. 3; ; BSHG § 76 Abs. 2 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    In welchem Umfange Kfz-Haftpflichtbeiträge als "gesetzlich vorgeschrieben" i.S. dieser Vorschrift anzusehen sind, etwa wenn der Antragsteller auf das Fahrzeug zur Erzielung seines Einkommens angewiesen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offengelassen (vgl. BVerwG FEVS 29, 372), bedarf aber vorliegend auch keiner abschließenden Klärung, weil der Kläger den auf die Kfz-Haftpflicht entfallenden Betrag nicht hinreichend substantiiert dargetan hat und dieser schon deshalb nicht abzugsfähig ist.

    Gegen eine Berücksichtigung der Kfz-Steuer als Werbungskosten nach Nr. 4 des § 76 Abs. 2 BSHG kann auch nicht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.81 (FEVS 29, 372) argumentiert werden, denn in jener Entscheidung ging es lediglich um eine Anrechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer als "gesetzlich vorgeschriebene Beiträge" nach Nr. 3. Die Frage nach einer abschließenden Regelung durch § 3 Abs. 6 Nr. 2a DVO zu § 76, wurde vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    Dass es sich nicht um eine dynamische Verweisung handelt, ergibt sich bereits aus folgender Überlegung: Grundsätzlich sind nach der Rechtsprechung des Bundsverfassungsgerichtes (BVerfGE 47, 285 ) beide Formen der Verweisung möglich.

    Verweist allerdings - wie vorliegend - ein Landesgesetzgeber auf Normen des Bundesgesetzgebers, so kann es aus rechtsstaatlichen und demokratischen Gesichtpunkten geboten sein, diese Bezugnahme als statische Verweisung zu verstehen (vgl. BVerfGE 47, 285 ).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96

    Rundfunkgebührenbefreiung;; Einkommen; Rundfunkgebührenbefreiung; Verweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    (vgl. ebenso für die gleichlautenden Bestimmungen in den BefrVOen der Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg: Nds.OVG, Beschluss vom 17.9.1997 - 12 L 5418/96 - VGH Bad.-Württ. Urteil v. 17.06.99 - 2 S 256/99 -, JURIS).
  • VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 321/00

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    Dahinstehen kann, ob - wie dies die Kammer mit Urteil vom 13. November 2002 - 15 A 321/00 - angenommen hat, im Rahmen der "Kosten der Unterkunft" (§ 1 Abs. 1 Ziffer 7 Buchstabe d BefrVO) die Warmmiete, d.h. die Miete einschließlich der Heizkosten, oder nur die Bruttokaltmiete zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensermittlung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    Insbesondere darf sich der zuständige Gesetzgeber bei einer Delegation von Normsetzungsbefugnissen an andere seiner Verantwortung für den Inhalt der Normierung nicht vollständig entäußern (vgl. BVerfGE 78, 32 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 2 S 256/99

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01
    (vgl. ebenso für die gleichlautenden Bestimmungen in den BefrVOen der Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg: Nds.OVG, Beschluss vom 17.9.1997 - 12 L 5418/96 - VGH Bad.-Württ. Urteil v. 17.06.99 - 2 S 256/99 -, JURIS).
  • VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 321/00

    Rundfunkgebührenbefreiung, Unterkunftskosten, Heizung, Warmmiete

    Dem steht nicht entgegen, dass § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 8 BefrVO ein eigenes, vom BSHG abgehobenes, geschlossenes Regelungssystem darstellt (vgl. Urteil der Kammer vom 13.11.2002 - 15 A 133/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht