Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29500
VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09 (https://dejure.org/2010,29500)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.02.2010 - 15 A 162/09 (https://dejure.org/2010,29500)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 15 A 162/09 (https://dejure.org/2010,29500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege nach dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz; Vorliegen einer gesetzgeberischen Absicht zur Aufwertung der Kindertagespflege und der Gewährleistung eines Auskommens von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
    Diese Entscheidung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht bestätigt (Urteil vom 16.08.2006, 2 LB 46/05).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
    Auch wenn sich die Grundidee bezüglich der Erstattung von Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson an die sozialhilferechtliche Vorschrift des § 65 SGB XII anlehnt (vgl. die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 23 SGB VIII im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Drucksache 15/3676, S. 33), ist eine angemessene Alterssicherung hier nicht am Sozialhilfeniveau zu messen, wie dies nach Auffassung des BVerwG im Rahmen von § 65 SGB XII angebracht ist (BVerwG, Urteil vom 22.3.1990, 5 C 40/86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01

    Antragsberechtigung bei Kostenübernahmeanspruch bezüglich Aufwendungen von

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
    Damals konnten die Eltern eine Ermessensentscheidung darüber beanspruchen, ob die Tagespflege für ihre Kinder erforderlich und geeignet war, der in diesem Fall entstehende Zahlungsanspruch wegen der Tagespflege stand aber der Tagespflegeperson selbst zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.12.1996, BVerwGE 102, 274 ff [BVerwG 05.12.1996 - 5 C 51/95]; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 28.02.2001, 2 L 40/01 sowie 2 L 61/01).
  • VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04
    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
    Dementsprechend hat die Kammer mit Urteil vom 15.06.2005 (15 A 468/04) entschieden, dass sich aus § 23 SGB VIII in der Fassung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes keine subjektiven Rechtsansprüche der Tagespflegepersonen (und der Eltern) herleiten lassen; es komme lediglich ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der vom Jugendhilfeträger praktizierten Förderung in Betracht.
  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 51.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Anspruch auf Förderung eines Kindes in

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
    Damals konnten die Eltern eine Ermessensentscheidung darüber beanspruchen, ob die Tagespflege für ihre Kinder erforderlich und geeignet war, der in diesem Fall entstehende Zahlungsanspruch wegen der Tagespflege stand aber der Tagespflegeperson selbst zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.12.1996, BVerwGE 102, 274 ff [BVerwG 05.12.1996 - 5 C 51/95]; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 28.02.2001, 2 L 40/01 sowie 2 L 61/01).
  • VG Stuttgart, 30.07.2012 - 7 K 3/11

    Zum Anspruch einer Tagespflegeperson auf hälftige Erstattung von Beiträgen zur

    Die gesetzliche Regelung in § 23 SGB VIII über die laufende Geldleistung in der Kindertagespflege begründet ab dem 1.1.2009 wieder subjektive Rechte für Tagespflegepersonen, so dass diese bei Streitigkeiten hierüber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können (vgl. VG Aachen, U.v. 13.3.2012 - 2 K 589/11 -, juris; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2011 - 7 K 956/10 -, juris; VG Oldenburg, U.v. 21.2.2011 - 13 A 2020/10 -, juris; VG Schleswig-Holstein, U.v. 11.2.2010 - 15 A 162/09 -, juris; vgl. auch BT-Drs. 16/9299, S. 14).

    Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass eine selbständig tätige Tagespflegeperson rentenversicherungspflichtig ist, sofern die Einkünfte - wie hier - einen Betrag von 400 Euro monatlich überschreiten (vgl. hierzu auch VG Schleswig-Holstein, U.v. 11.2.2010 - 15 A 162/09 -, juris).

  • VG Stuttgart, 31.01.2020 - 9 K 5037/19

    Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung einer selbstständigen

    Die Kammer ist der Auffassung, dass dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vorliegend dem Beklagten, bei der Entscheidung über die Angemessenheit ein Beurteilungsspielraum zusteht (Grube in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 23 Rn. 25; a.A. ohne Begründung VG Schleswig, Urteil vom 11.02.2010 - 15 A 162/09 -, beck-online mit Verweis auf Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 23 Rn. 30, ebenso ohne Begründung).

    Die Frage der Angemessenheit ist darüber hinaus höchst komplex, denn sie bezieht sich sowohl auf die Art der Alterssicherung als auch auf die Höhe der Aufwendungen (Etzold in BeckOGK, SGB VIII, Stand 01.12.2019, § 23 Rn. 32 mit Verweis auf VG Schleswig, Urteil vom 11.02.2010 - 15 A 162/09 -, beck-online).

  • VG Stuttgart, 16.12.2011 - 7 K 956/10

    Vergütung von Kinder-Tagespflege

    Die gesetzliche Regelung in § 23 SGB VIII über die laufende Geldleistung in der Kindertagespflege begründet ab dem 1.1.2009 wieder subjektive Rechte für Tagespflegepersonen, so dass sie bei Streitigkeiten hierüber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können (vgl. etwa VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010 - 15 A 162/09 -, juris, m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 21.02.2011 - 13 A 2020/10

    Zur hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen

    Damit hat der Gesetzgeber geregelt, wer bezüglich der laufenden Geldleistung in den Fällen Leistungsempfänger sein soll, in denen der Jugendhilfeträger - wie hier - die Kindertagespflege bei einer vermittelten oder von den Eltern selbst ausgesuchten Tagespflegeperson fördert und damit durch den Wortlaut der Vorschrift klargestellt, dass der Anspruch auf die laufende Geldleistung der Tagespflegeperson zusteht (BT-Drs. 16/9299, S. 14; ähnlich auch Lakies, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 23 Rdnr. 22 ff.; zum Ganzen: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Februar 2010 - 15 A 162/09 - zit. nach juris).
  • VG Stuttgart, 30.07.2012 - 7 K 3281/10

    Kindertagespflege: Anspruch einer Tagespflegeperson auf hälftige Erstattung von

    Die gesetzliche Regelung in § 23 SGB VIII über die laufende Geldleistung in der Kindertagespflege begründet ab dem 1.1.2009 wieder subjektive Rechte für Tagespflegepersonen, so dass diese bei Streitigkeiten hierüber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können (vgl. VG Aachen, U.v. 13.3.2012 - 2 K 589/11 -, juris; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2011 - 7 K 956/10 -, juris; VG Oldenburg, U.v. 21.2.2011 - 13 A 2020/10 -, juris; VG Schleswig-Holstein, U.v. 11.2.2010 - 15 A 162/09 -, juris; vgl. auch BT-Drs. 16/9299, S. 14).
  • VG Stuttgart, 30.07.2012 - 7 K 4/11

    Kindertagespflege: Anspruch einer Tagespflegeperson auf hälftige Erstattung der

    Die gesetzliche Regelung in § 23 SGB VIII über die laufende Geldleistung in der Kindertagespflege begründet ab dem 1.1.2009 wieder subjektive Rechte für Tagespflegepersonen, so dass diese bei Streitigkeiten hierüber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können (vgl. VG Aachen, U.v. 13.3.2012 - 2 K 589/11 -, juris; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2011 - 7 K 956/10 -, juris; VG Oldenburg, U.v. 21.2.2011 - 13 A 2020/10 -, juris; VG Schleswig-Holstein, U.v. 11.2.2010 - 15 A 162/09 -, juris; vgl. auch BT-Drs. 16/9299, S. 14).
  • VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10

    Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt;

    Ungeachtet dessen begründet § 23 SGB VIII in der seit dem 01. Januar 2009 geltenden Fassung ein subjektives Recht für Tagespflegepersonen (ausführlich dazu s. VG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 2010 - 15 A 162/09 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht