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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 15 A 2219/89   

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https://dejure.org/1992,9613
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 15 A 2219/89 (https://dejure.org/1992,9613)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.1992 - 15 A 2219/89 (https://dejure.org/1992,9613)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 15 A 2219/89 (https://dejure.org/1992,9613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufsichtsmittel; Beanstandung; Aufhebungsverfügung; Anordnungsverfügung; Kumulative Anwendung; Erfolglosigkeit; Rechtsverstoß; Feststellender Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18

    Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet

    Nachdem schon der Kläger die Haushaltssatzung erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2016 beschlossen hatte, wäre für den Beklagten keine ausreichende Zeit für das im Falle einer Beanstandung grundsätzlich gebotene (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. April 1995, - 15 B 947/95 -, juris Rn 12, und Urteil vom 18. Januar 1992, - 15 A 2219/89 -, juris Rn 5) gestufte Vorgehen verblieben.
  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17

    Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit

    Zwar ist es grundsätzlich nicht möglich, die Aufsichtsmittel der Beanstandung und Anordnung kumulativ anzuwenden, da die Beanstandung der Gemeinde zunächst die Gelegenheit zu einer internen Selbstkorrektur der beanstandeten Rechtsverstöße geben soll (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 15 A 2219/89 -, Rn. 6, juris).

    Eine kumulative Anwendung liegt hier jedoch nicht vor, denn die Beanstandung der Beschlüsse dient erkennbar lediglich der Begründung der nachfolgenden Anordnung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 1992, a. a. O., Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1994 - 15 A 1389/91

    Wahl der Ortsvorsteher durch den Rat

    vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 15 A 2219/89 -NVwZ-RR 1992, 449 = NWVB1 1992, 320.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1995 - 15 B 947/95

    Kommunalrecht: Verhältnis der Aufsichtsmittel der Beanstandung und der Anordnung

    Die Vorschaltung einer Beanstandung erschwert der Aufsichtsbehörde die Ausübung ihres Anordnungsrechts nämlich nicht unwesentlich, da beide Aufsichtsmittel nicht kumulativ, sondern allenfalls nacheinander angewandt werden können (siehe Urteil des Senats vom 18.01.1992 - 15 A 2219/89 -, NWVBl. 1992, 320).
  • OVG Berlin, 26.11.2002 - 8 B 13.00

    Rundfunkrechtliche Aufsicht, Mittel der Aufsicht, Beanstandung rechtswidrigen

    Insbesondere hat es zu Recht ein "Mittelerfindungsrecht" der Beklagten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Beschränkung der Staatsaufsicht (vgl. BVerfGE, a.a.O.), die selbstverständlich auch für die zur Verfügung gestellten Aufsichtsmittel gilt, und auch deshalb zutreffend abgelehnt, weil von einer (bewussten) Lückenhaftigkeit des medienstaatsvertraglichen Aufsichtsintrumentariums keine Rede sein könne (zum enumerativen Charakter einer gesetzlichen Aufzählung der Rechtsaufsichtsmittel auch in anderen Bereichen, vgl. u.a. OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 15 A 2219/89 - NWVBl. 1992, 320 f.; OVG Lüneburg Beschluss vom 22. Juli 1996 - 3 M 1747/96 - zitiert nach juris).
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