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   VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 2238/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,60898
VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 2238/15 (https://dejure.org/2016,60898)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.09.2016 - 15 A 2238/15 (https://dejure.org/2016,60898)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. September 2016 - 15 A 2238/15 (https://dejure.org/2016,60898)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen haben überwiegend Erfolg - dass Kosten für Routinekontrollen können zwar grundsätzlich erhoben werden, der entsprechende Gebührentarif ist aber unwirksam.

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit über die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover - 15 A 610/15, 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15 - verstoße neben anderen Fehlern die Gebührenstaffel nach Jahresumsätzen in den Nrn. VI.2.4.2.1.
  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Parallelverfahren 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Unterstellt die An- und Abfahrt dient drei verschiedenen Zwecken und dauert insgesamt 30 Minuten, wäre denkbar für jeden Zweck jeweils 10 Minuten, wie es der Beklagte hier umgesetzt hat, oder alternativ dreimal eine angebrochene Viertelstunde zu berechnen, wie es in dem heute entschiedenen Parallelverfahren 15 A 2238/15 der Fall war.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 15. Kammer - vom 22. September 2016 (15 A 2238/15) zu ändern und die Klage der Klägerin gegen den Bescheid vom 18. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23. August 2017 vollständig abzuweisen.
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