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   VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04   

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VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04 (https://dejure.org/2005,35755)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2005 - 15 A 468/04 (https://dejure.org/2005,35755)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 (https://dejure.org/2005,35755)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) vom 27. Dezember 2004, BGBl. I 3852, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten war, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit auch die Regelungen über die vom Jugendhilfeträger zu ersetzenden Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass nunmehr in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus diesen Vorschriften ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut wurden, vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Sigmaringen, 19.01.2006 - 2 K 958/05

    Tagespflege; Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung eines Antrags auf

    Die Rechtsauffassung, der "subjektive Rechtsanspruch auf Tagespflegeleistungen" sei ab dem 01.01.2005 entfallen und eine Klagemöglichkeit sei daher nicht mehr gegeben, ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend (aA. VG Schleswig, Urt. v. 15.06.2005 - 15 A 468/04 -, juris).

    Weiter ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien nicht, dass der Gesetzgeber mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz hinsichtlich der Tagespflege subjektive Rechte der Personensorgeberechtigten abschaffen wollte (a.A. VG Schleswig, Urt. v. 15.06.2005 - 15 A 468/04 -, juris; Schmid/Wiesner, Rechtsfragen der Kindertagespflege nach den Tagesbetreuungsausbaugesetz, ZfJ 2005, 274 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 12 A 3888/05

    Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld aus einem Pflegevertrag; Anspruch auf

    - 15 A 122/04 -, juris, Soweit der Gesetzgeber der Pflegeperson Ansprüche hat zuerkennen wollen, hat er dies - wie in § 23 SGB VIII - vgl. insoweit Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1089/11

    Anspruch einer Tagespflegeperson auf laufende Geldleistungen für die Betreuung

    Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) vom 27. Dezember 2004, BGBl. I 3852, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten war, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit auch die Regelungen über die vom Jugendhilfeträger zu ersetzenden Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass nunmehr in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus diesen Vorschriften ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut wurden, vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege

    Dementsprechend hat die Kammer mit Urteil vom 15.06.2005 (15 A 468/04) entschieden, dass sich aus § 23 SGB VIII in der Fassung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes keine subjektiven Rechtsansprüche der Tagespflegepersonen (und der Eltern) herleiten lassen; es komme lediglich ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der vom Jugendhilfeträger praktizierten Förderung in Betracht.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 589/11

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen;

    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit auch die Regelungen über die vom Jugendhilfeträger zu ersetzenden Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass nunmehr in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus diesen Vorschriften ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut wurden, vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 - juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 948/11

    Voraussetzung für den Zugang von öffentlich geförderter Tagespflege; Satzung des

    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 717/11

    Voraussetzung für den Zugang von öffentlich geförderter Tagespflege; Satzung des

    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1781/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der U. so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in U. betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1016/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 519/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Köln, 15.05.2013 - 26 K 1011/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf die finanzielle Hilfe nach §§ 24 Abs. 3 S. 1,

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