Rechtsprechung
   VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30328
VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15 (https://dejure.org/2016,30328)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.09.2016 - 15 A 610/15 (https://dejure.org/2016,30328)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. September 2016 - 15 A 610/15 (https://dejure.org/2016,30328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 VetVwGO ND 2014; § 1 VetVwGO ND 2014; § 3 VwKostG ND; § 13 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND; § 39 LFGB; Art 17 EGV 178/2002; Art 27 EGV 882/2004
    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle; Lebensmittelüberwachung; planmäßig; Regelkontrolle; Routinekontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen haben überwiegend Erfolg - dass Kosten für Routinekontrollen können zwar grundsätzlich erhoben werden, der entsprechende Gebührentarif ist aber unwirksam.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen haben überwiegend Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen haben überwiegend Erfolg - Gebührentarife jedoch unzulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit über die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Damit komme das Verwaltungskostenrecht der Länder nun im Bereich der Lebensmittelüberwachung uneingeschränkt zur Anwendung (a.a.O. Rn. 22; so auch VG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2016 - 6 A 121/15 -, juris Rn. 50).

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die streitgegenständliche Gebührennummer als rechtmäßig bestätigt (Urteil vom 06.06.2016 - 6 A 121/15 -, juris).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Veranlasser im kostenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, BeckRS 2012, 59705 = juris Rn. 32, m.w.N.).

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zulasten des Kostenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O, m.w.N.).

  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 2238/15

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Parallelverfahren 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Unterstellt die An- und Abfahrt dient drei verschiedenen Zwecken und dauert insgesamt 30 Minuten, wäre denkbar für jeden Zweck jeweils 10 Minuten, wie es der Beklagte hier umgesetzt hat, oder alternativ dreimal eine angebrochene Viertelstunde zu berechnen, wie es in dem heute entschiedenen Parallelverfahren 15 A 2238/15 der Fall war.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Erstattungsfähige Auslagen sind nämlich Aufwendungen, die die Behörde zunächst für die Amtshandlung bzw. das Verfahren im Einzelfall als Zahlungen an Dritte geleistet hat (Loeser/Barthel, NVwKostG, Stand: 07/2010, § 13 S. 2, Nr. 1; VGH B-W, Beschluss vom 21.03.2016 - 5 S 2450/12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Nach anderer Ansicht gelte eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.07.2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24.03.2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • VG Stade, 24.03.2003 - 6 A 1974/00

    Lebensmittelüberwachung; Planprobe; Planprobenkontingent; Verdachtsprobe;

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Nach anderer Ansicht gelte eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.07.2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24.03.2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02

    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen;

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Nach anderer Ansicht gelte eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.07.2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24.03.2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 1932/15

    Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Parallelverfahren 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Nach anderer Ansicht gelte eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.07.2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24.03.2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung);

    Auszug aus VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15
    Entgegen der klägerischen Auffassung führt auch das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 27.02.2009 aus, den Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme und Untersuchung gebe, wer das untersuchte Produkt in Verkehr bringe, denn er schaffe dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich mache (Urteil vom 27.02.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 26 f.).
  • VG Darmstadt, 04.03.2013 - 4 K 955/10

    Kosten für veterinärmedizinische Überwachungsmaßnahmen

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover - 15 A 610/15, 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15 - verstoße neben anderen Fehlern die Gebührenstaffel nach Jahresumsätzen in den Nrn. VI.2.4.2.1.

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).

    Zweifel an der Bestimmtheit bestehen auch nicht im Hinblick auf § 3 Abs. 3 NVwKostG (anders, wenn auch im Ergebnis nicht durchgreifend: VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 26).

    Dass § 3 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GOVV mit der Formulierung "je Beschäftigter oder Beschäftigtem" anders als § 3 Abs. 2 Satz 2 GOVV a.F., der eine Summierung der Fahrtzeiten aller eingesetzten Beschäftigten vorsah, nunmehr auch für den Fahrtzeitengebührenzuschlag - wie bereits zuvor die Kontrollgebühr selbst - einen nach Personen getrennten Ansatz bestimmt, entzieht etwaigen Bedenken, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 43), und dem folgend das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 23. März 2017 (- 6 A 174/15 -, Umdruck S. 12) im Hinblick auf "unklare" Rechenschritte bei mehreren eingesetzten Beschäftigten gehegt hat, die Grundlage.

    Denn die genannten Vorschriften waren aus den Gründen, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 37 ff.), ausgeführt hat, denen sich das Verwaltungsgericht Lüneburg unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 23. März 2017 (- 6 A 174/15 -, Umdruck S. 10 ff.) angeschlossen hat und die der Senat sich zu Eigen macht, unwirksam.

    Die frühere sachlich nicht gerechtfertigte Diskrepanz im Ansatz der eigentlichen "Kontrollzeit" nach § 2 Satz 5 GOVV in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Satz 5 AllGO (mit in der Regel 11, 50 EUR je angefangener Viertelstunde) und der Bewertung von Fahrtzeiten des Kontrollpersonals im Rahmen des Gebührenzuschlags nach § 3 Abs. 2 Satz 3 GOVV a.F. mit 18 EUR je angefangener Viertelstunde, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 42), moniert hat, ist durch den in § 3 Abs. 2 Satz 1, 3. Halbsatz GOVV enthaltenen Verweis auf § 1 Abs. 4 Satz 5 AllGO beseitigt worden.

    (1) Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 26.4.2012, a.a.O., S. 1469) geht der Senat - auch in Ansehung des 32. Erwägungsgrundes zur Lebensmittel-Kontroll-VO, nach welchem die Schaffung "einheitlicher Grundsätze" angestrebt wurde - davon aus, dass eine Berücksichtigung dieser Kriterien aus Art. 27 Abs. 5 Lebensmittel-Kontroll-VO verpflichtend ist und nicht etwa - wie das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 34) im Ausgangspunkt angenommen hat - fakultativ.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).

    Zweifel an der Bestimmtheit bestehen auch nicht im Hinblick auf § 3 Abs. 3 NVwKostG (anders, wenn auch im Ergebnis nicht durchgreifend: VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 26).

    Dass § 3 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GOVV mit der Formulierung "je Beschäftigter oder Beschäftigtem" anders als § 3 Abs. 2 Satz 2 GOVV a.F., der eine Summierung der Fahrtzeiten aller eingesetzten Beschäftigten vorsah, nunmehr auch für den Fahrtzeitengebührenzuschlag - wie bereits zuvor die Kontrollgebühr selbst - einen nach Personen getrennten Ansatz bestimmt, entzieht etwaigen Bedenken, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 43), und dem folgend das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 23. März 2017 (- 6 A 174/15 -, Umdruck S. 12) im Hinblick auf "unklare" Rechenschritte bei mehreren eingesetzten Beschäftigten gehegt hat, die Grundlage.

    Denn die genannten Vorschriften waren aus den Gründen, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 37 ff.), ausgeführt hat, denen sich das Verwaltungsgericht Lüneburg unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 23. März 2017 (- 6 A 174/15 -, Umdruck S. 10 ff.) angeschlossen hat und die der Senat sich zu Eigen macht, unwirksam.

    Die frühere sachlich nicht gerechtfertigte Diskrepanz im Ansatz der eigentlichen "Kontrollzeit" nach § 2 Satz 5 GOVV in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Satz 5 AllGO (mit in der Regel 11, 50 EUR je angefangener Viertelstunde) und der Bewertung von Fahrtzeiten des Kontrollpersonals im Rahmen des Gebührenzuschlags nach § 3 Abs. 2 Satz 3 GOVV a.F. mit 18 EUR je angefangener Viertelstunde, die das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 42), moniert hat, ist durch den in § 3 Abs. 2 Satz 1, 3. Halbsatz GOVV enthaltenen Verweis auf § 1 Abs. 4 Satz 5 AllGO beseitigt worden.

    (1) Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 26.4.2012, a.a.O., S. 1469) geht der Senat - auch in Ansehung des 32. Erwägungsgrundes zur Lebensmittel-Kontroll-VO, nach welchem die Schaffung "einheitlicher Grundsätze" angestrebt wurde - davon aus, dass eine Berücksichtigung dieser Kriterien aus Art. 27 Abs. 5 Lebensmittel-Kontroll-VO verpflichtend ist und nicht etwa - wie das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 15 A 610/15 -, juris Rn. 34) im Ausgangspunkt angenommen hat - fakultativ.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18

    Amtshandlung; Auslagen; Bombe; Ersatzvornahme; Evakuierungskosten; Kampfmittel;

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, Ge-wArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).".

    Zwar spricht einiges dafür, dass die ursprünglich im Zeitpunkt des Erlasses des Kostenbescheides geltende Fassung des § 3 Abs. 2 GOVV unwirksam gewesen ist (vgl. VG Hannover, Urteil v. 22. September 2016 - 15 A 610/15 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 174/15).

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Nach den Urteilen des VG Hannover vom 22.9.2016 (15 A 610/15, 1932/15 und 2238/15) würden die dort einschlägigen Gebührenziffern die unterschiedlichen Betriebs- und Umsatzgrößen nicht hinreichend abbilden.

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, Ge-wArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).".

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 23.10.2017 - 10 A 2005/17

    Auslagen; Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung; Quarantäne;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht