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OLG Karlsruhe, 05.12.2003 - 15 AR 48/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung in Fällen mit Auslandsberührung; Vorliegen der internationalen Zuständigkeit gegenüber sämtlichen Streitgenossen; Bindung des Prozessgerichts durch eine Gerichtsstandsvereinbarung im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2003 - 15 AR 48/03
d) Eine Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn auf einen der Antragsgegner, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, die Vorschriften der EuGVVO anwendbar sind (vgl. BGH, NJW 1988, 646;… anders Zöller/Geimer a.a.O.).
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19
Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil
Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss dem zu bestimmenden Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12). - BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit
Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21 a) In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH, NJW 1980, 2646; BGH, Beschl. v. 11.07.1990 - XII ARZ 28/90, BeckRS 1990, 31064391; BayObLG, Beschl. v. 20.02.2003 - 1 Z AR 160/02, BeckRS 2003, 2439; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.12.2003 - 15 AR 48/03, NJOZ 2004, 1303;… OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2016 - 32 SA 43/1, NZKart 2017, 79 Rn. 1;… Cepl/Voß/Zöllner, a.a.O., § 36 Rn. 23;… Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 21).