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   VGH Bayern, 25.11.2004 - 15 B 03.245   

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VGH Bayern, 25.11.2004 - 15 B 03.245 (https://dejure.org/2004,69453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2004 - 15 B 03.245 (https://dejure.org/2004,69453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2004 - 15 B 03.245 (https://dejure.org/2004,69453)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Das durch § 63 Abs. 1 S. 1 HBO eingeräumte Ermessen ist nach Auffassung der Kammer ein tatbestandlich intendiertes Ermessen (vgl. Hinkel, in: Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung, Stand: Juni 2005, § 63 S. 8 m.w.N.; so auch für die dem § 63 Abs. 1 S. 1 HBO a.F. gleichlautende Norm des Art. 70 Abs. 1 BayBO: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 2004 - 15 B 03.245 -, Rn. 17 - 18, juris; a.A.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. März 2008 - 4 UE 2347/06 -, Rn. 40-43, juris).

    Denn bereits auf der Tatbestandsseite des § 63 Abs. 1 S. 1 HBO a.F. ist eine Abwägung vorzunehmen, die jeweils die vorgesehene Abweichung zu den genannten Einzelaspekten in Beziehung setzt und die betroffenen Belange untereinander koordiniert (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 2004 - 15 B 03.245 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    1.2 Ein aus § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO resultierender Anspruch auf Zulassung der Berufung ergibt sich ferner nicht aus dem in der Antragsbegründung enthaltenen Hinweis darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. November 2004 (15 B 03.245 - juris Rn. 18) das durch Art. 70 Abs. 1 Satz 1 BayBO in der in jenem Verfahren anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl S. 433; nachfolgend als "BayBO a.F." zitiert) eingeräumte Ermessen als ein "tatbestandlich intendiertes Ermessen" bezeichnet hat, während das Verwaltungsgericht - so das Vorbringen des Klägers - von einer "freien Ermessensentscheidung des Landratsamts" ausgegangen sei.

    Denn das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2004 (a.a.O. Rn. 18) gelangt - was auch von der Sache her auf der Hand liegt - zur Annahme eines intendierten Ermessens nur für den Fall, dass "die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung gegeben" sind; Dhom (in Simon/Busse, a.a.O. Rn. 39) postuliert eine Pflicht der Behörde, "sich regelmäßig für die Zulassung der Abweichung zu entscheiden", nur, "falls die Voraussetzungen [sc.: des Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO] bejaht werden".

    Der Umstand, dass danach "bereits auf der Tatbestandsseite des Art. 70 Abs. 1 Satz 1 BayBO ... eine Abwägung vorzunehmen [ist], die jeweils die vorgesehene Abweichung zu den genannten Einzelaspekten in Beziehung setzt und die betroffenen Belange untereinander koordiniert" (BayVGH, U.v. 25.11.2004 - 15 B 03.245 - juris Rn. 18), bildet gerade den ausschlaggebenden Grund dafür, das durch Art. 70 Abs. 1 Satz 1 BayBO a.F. (bzw. nunmehr Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO) eröffnete Ermessen als "intendierte" Behördenentscheidung anzusehen.

    Da auch der 15. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei Entscheidungen über die Bewilligung von Abweichungen von ansonsten einzuhaltenden Abstandsflächen ein intendiertes Ermessen nur annimmt, wenn "die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung gegeben" sind (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2004 - 15 B 03.245 - juris Rn. 18), steht insbesondere das Unterbleiben jedweder Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der beiden Fragestellungen einem Anspruch auf Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entgegen.

    Das Verwaltungsgericht hat sich nämlich gleichwohl nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2004 (15 B 03.245 - juris Rn. 18) gesetzt, das von einem intendierten Ermessen ausgeht.

  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 B 09.1239

    Sichtschutzwand; Abstandsflächen; Abweichung von nachbarschützenden und nicht

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998 vor, so ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Abweichung zuzulassen, es sei denn, besondere Umstände stünden dem entgegen (BayVGH vom 25.11.2004 Az. 15 B 03.245).
  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 S 18.02454

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Einbau von Wohnungen in leerstehendes

    Dabei ist zu beachten, dass Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO ein sog. intendiertes Ermessen enthält (Schwarzer/König, BayBO, Art. 63 Rn. 19 unter Verweis auf BayVGH, U. v. 25.11.2004 - 15 B 03.245; Weinmann in BeckOK-BayBO, 8. Ed., Art. 63 Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.05.2021 - AN 3 K 20.01482

    Nachbarklage gegen eine Sichtschutzwand

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 63 Abs. 1 BayBO vor, so ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Abweichung zuzulassen, es sei denn, besondere Umstände stünden dem entgegen (BayVGH, U.v. 25.11.2004 - 15 B 03.245 - juris Rn. 18).
  • VG München, 31.08.2021 - M 9 SN 21.976

    Klagebefugnis von Sondereigentümern als Nachbarn, Abweichung von den

    Angesichts der hohen Anforderungen, die das Gesetz an die Zulassung der Abweichung stellt, insbesondere, dass die Abweichung mit öffentlichen und privaten Belangen vereinbar sein muss, hat die Behörde, falls die Voraussetzungen bejaht werden, sich regelmäßig für die Zulassung der Abweichung zu entscheiden (sog. intendiertes Ermessen, vgl. BayVGH v. 25.11.2004 Nr. 15 B 03.245 und zuletzt BayVGH v. 6.8.2013 Nr. 15 CS 13.1076 sowie BayVGH v. 21.07.2015 Nr. 22 ZB 14.2340).
  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.48

    Drittanfechtungsklage; Baugenehmigung; Terrassenüberdachung; Abweichung;

    Denn bereits auf der Tatbestandsseite des Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO ist eine Abwägung vorzunehmen, die jeweils die vorgesehene Abweichung zu den genannten Einzelaspekten in Beziehung setzt und die betroffenen Belange untereinander koordiniert (BayVGH v. 25.11.2004 Az. 15 B 03.245 ; Dhom in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 107. Erg. 2012, Art. 63 RdNr. 39).
  • VG München, 11.03.2013 - M 8 K 12.3671

    Baunachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Einblickmöglichkeiten; Abstandsflächen;

    Denn bereits auf der Tatbestandsseite des Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO ist eine Abwägung vorzunehmen, die jeweils die vorgesehene Abweichung zu den genannten Einzelaspekten in Beziehung setzt und die betroffenen Belange untereinander koordiniert (BayVGH, Urt. v. 25.11.2004 - 15 B 03.245 - juris, zu Art. 70 BayBO 98).
  • VG München, 27.02.2019 - M 29 K 17.6134

    Zulassung einer Abweichung für Öffnungen in einer Brandwand

    Bemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem durch Art. 63 Abs. 1 BayBO eingeräumten Ermessen um ein tatbestandlich intendiertes Ermessen handelt, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung also in der Regel eine stattgebende Entscheidung geboten ist (BayVGH, U.v. 25.11.2004 - 15 B 03.245 - juris Rn. 18) und daher an die Darlegung der Ermessenserwägungen in der Begründung, wenn nicht ausnahmsweise eine Abweichung abgelehnt wird, keine hohen Anforderungen zu stellen sind.
  • VG München, 06.07.2009 - M 8 K 08.5723

    Keine nachbarschützende Wirkung einer vorderen Baulinie; Zulassung einer

    Bemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem durch Art. 63 Abs. 1 BayBO eingeräumten Ermessen um ein tatbestandlich intendiertes Ermessen handelt, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung also in der Regel eine stattgebende Entscheidung geboten ist (BayVGH vom 25.11.2004 Az.: 15 B 03.245 - juris) und daher an die Darlegung der Ermessenserwägungen in der Begründung, wenn nicht ausnahmsweise eine Abweichung abgelehnt wird, keine hohen Anforderungen zu stellen sind.
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