Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19311
VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356 (https://dejure.org/2007,19311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2007 - 15 B 06.2356 (https://dejure.org/2007,19311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 15 B 06.2356 (https://dejure.org/2007,19311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage; Bewertung der Zulässigkeit eines privilegierten Bauvorhabens im Außenbereich anhand entgegenstehenderöffentlicher Belange; Frage der Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftenergieanlage; ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BNatSchG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; BayNatSchG Art. 6 a; ; BayNatSchG Art. 6 b Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Windkraftanlage; Naturpark Bayerischer Wald; Verunstaltung des Landschaftsbildes verneint; natürliche Eigenart der Landschaft; Erholungswert der Landschaft; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 26 B 01.2833
    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Allerdings ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes wegen der erhöhten Durchsetzungsfähigkeit privilegierter Vorhaben nur im Ausnahmefall anzunehmen, etwa dann, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; VGH BW vom 25.6.1991 BRS 52 Nr. 74; SächsOVG vom 28.5.2000 NuR 2002, 162).

    Denn die Verwendung neuer Baumaterialien und Bauformen ist in der Regel noch nicht dazu geeignet, eine Verunstaltung hervorzurufen (BVerwG vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; OVG SH vom 21.2.1996 Az. 1 L 202/95 nachgewiesen bei juris).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Denn die Verwendung neuer Baumaterialien und Bauformen ist in der Regel noch nicht dazu geeignet, eine Verunstaltung hervorzurufen (BVerwG vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; OVG SH vom 21.2.1996 Az. 1 L 202/95 nachgewiesen bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.1996 - 1 L 202/95

    Windkraftanlage; Natürliche Eigenart der Landschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Denn die Verwendung neuer Baumaterialien und Bauformen ist in der Regel noch nicht dazu geeignet, eine Verunstaltung hervorzurufen (BVerwG vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; OVG SH vom 21.2.1996 Az. 1 L 202/95 nachgewiesen bei juris).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Sind damit bereits die Zielvoraussetzungen nicht erfüllt, kann offen bleiben, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Ziel der Raumordnung im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB handelt (vgl. hierzu BVerwG vom 18.9.2003 BVerwGE 119, 54/60; Urteil des Senats vom 19.4.2004 BayVBl 2005, 80).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Das hat im Regelfall zur Folge, dass sich ein privilegiertes Vorhaben zu Lasten von öffentlichen Belangen auch dann noch durchsetzen kann, wenn unter gleichen Voraussetzungen ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB wegen dieser von ihm beeinträchtigten Belange (schon) unzulässig wäre (BVerwG vom 14.3.1975, BVerwGE 48, 109, 114 f.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Allerdings ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes wegen der erhöhten Durchsetzungsfähigkeit privilegierter Vorhaben nur im Ausnahmefall anzunehmen, etwa dann, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; VGH BW vom 25.6.1991 BRS 52 Nr. 74; SächsOVG vom 28.5.2000 NuR 2002, 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356
    Allerdings ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes wegen der erhöhten Durchsetzungsfähigkeit privilegierter Vorhaben nur im Ausnahmefall anzunehmen, etwa dann, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 26 B 01.2833; VGH BW vom 25.6.1991 BRS 52 Nr. 74; SächsOVG vom 28.5.2000 NuR 2002, 162).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Ein erneuter Augenschein durch den Verwaltungsgerichtshof ist nicht erforderlich (vgl. zum Entgegenstehen des öffentlichen Belangs der Verunstaltung des Landschaftsbilds BVerwG, U.v. 18.3.2003 - 4 B 7.03; BayVGH, U.v. 1.10.2007 - 15 B 06.2356; U.v. 23.6.2003 - 14 B 01.1423; U.v. 24.9.2007 - 14 B 05.2149).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    Es ist aber nicht evident, dass die Errichtung heutiger Windenergieanlagen bereits aufgrund ihrer Größe stets einen solchen massiven Eingriff darstellt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 1.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, Rnrn. 21 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18

    Sofortige Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Anordnung betreffend

    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 07.2226

    Bayern; Zielfestlegung in Regionalplan; Ausschlusswirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz

    Die durch die geplante Windkraftanlage zweifellos bewirkte Veränderung des Landschaftsbilds, die optisch allerdings je nach Standort des Betrachters nur sehr unterschiedlich stark wahrzunehmen ist, kann nicht schon als dessen Verunstaltung gewertet werden (vgl. BayVGH vom 1.10.2007 Az. 15 B 06.2356).
  • VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1014

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für zwei Windkraftanlagen

    Das Vorhaben verstößt nicht gegen § 5 der Verordnung des Bezirks N... über das "Landschaftsschutzgebiet B..." vom 17. Januar 2006 (RABl Nr. 3/2006, S. 15), wonach im Landschaftsschutzgebiet unter anderem solche Handlungen verboten sind, die geeignet sind, das Landschaftsbild zu beeinträchtigen, denn das Vorhaben unterliegt diesem Verbot nicht, weil es außerhalb der in § 2 der Verordnung bestimmten Grenzen des Landschaftsschutzgebiets errichtet werden soll (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2007 - 15 B 06.2356 - Rn. 19).

    Dem entsprechen die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 1. Oktober 2007 (15 B 06.2356 - Rn. 21).

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 15 ZB 08.2390

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Mobilfunksendemast im Außenbereich;

    Der in einer Verordnung ausgewiesene förmliche Landschaftsschutz endet mit den Grenzen des durch die Verordnung festgelegten Geltungsbereichs (vgl. BayVGH vom 1.10.2007 15 B 06.2356; BVerwG vom 8.5.2008 ZfBR 2008, 578).

    Allerdings ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes wegen der erhöhten Durchsetzungsfähigkeit privilegierter Vorhaben nur im Ausnahmefall anzunehmen, etwa dann, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (BayVGH vom 1.10.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

    Maßgeblich ist insofern eine grobe Unangemessenheit der strittigen Anlage in ästhetischer Hinsicht, die nur im Ausnahmefall anzunehmen ist, wenn entweder die Umgebung wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdig oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 358; BayVGH, U.v. 1.10.2007 - 15 B 06.2356 - Rn. 20; BayVGH, U.v. 24.9.2007 - 14 B 05.2149 u.a. - Rn. 39).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Sein im Jahr 2004 eingereichter geänderter Bauantrag wurde zwar vom Beklagten abgelehnt; mit Urteil vom 1. Oktober 2007 (Az. 15 B 06.2356) verpflichtete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beklagten aber zur Neuverbescheidung des Genehmigungsantrags.
  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 15 CS 07.3032

    Mobilfunksendemast im Außenbereich (Gebiet einer Landschaftsschutzverordnung);

    Nach dieser Vorschrift ist von einer relevanten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, insbesondere des Landschaftsbildes nur dann auszugehen, wenn das privilegierte Vorhaben in einer besonders schutzwürdigen Landschaft vorgesehen ist oder die Eingriffswirkung in die Landschaft besonders gravierend ist (BayVGH vom 1.10.2007 15 B 06.2356).
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.1846

    Voraussetzungen der Privilegierung eines Masts für den digitalen Behördenfunk

    Nach dieser Vorschrift ist von einer relevanten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, insbesondere des Landschaftsbildes nur dann auszugehen, wenn das privilegierte Vorhaben in einer besonders schutzwürdigen Landschaft vorgesehen ist oder die Eingriffswirkung in die Landschaft besonders gravierend ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.1.2008 15 CS 07.3032; v. 1.10.2007 - 15 B 06.2356 jeweils zit. nach juris).
  • VG Regensburg, 03.06.2008 - RN 6 K 07.2023

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage

  • VG Regensburg, 03.06.2008 - RN 6 K 07.1720

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht