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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20   

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https://dejure.org/2020,36668
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20 (https://dejure.org/2020,36668)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 (https://dejure.org/2020,36668)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 (https://dejure.org/2020,36668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Querdenken"-Kundgebung in Duisburg bleibt verboten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Querdenken"-Kundgebungsverbot in Duisburg hat Bestand - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Querdenken-Kundgebungsverbot in Duisburg bleibt bestehen

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2020 - 15 B 755/20

    Aufzug Standkundgebung Coronaschutzverordnung Mindestabstand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20
    vgl. zu dieser Problematik bei Aufzügen OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris Rn. 23.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 24 L 2335/20

    Querdenken-Demo in Duisburg darf nicht stattfinden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20
    Die Beschwerde des Antragstellers mit dem Antrag, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2020 (Az. 24 L 2335/20) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage 24 K 6952/20 gegen die damit angefochtene Verbotsverfügung der Antragsgegnerin vom 18. November 2020 anzuordnen, hat keinen Erfolg.
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 16.
  • VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20

    Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot

    Zum anderen ist mit Blick auf die Gesamtumstände des Einzelfalls nicht davon auszugehen, dass eine wenige Tage bzw. Stunden vor der geplanten Versammlung angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl tatsächlich zu einem geringeren Zulauf führen würde und in der Praxis wirksam durchgesetzt werden könnte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.11.2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 15).

    Auch eine Zugangskontrolle zum Versammlungsort, durch die eine Beschränkung der Teilnehmerzahl am konkreten Versammlungsort durchgesetzt werden könnte, birgt die Gefahr, dass es an den Zugangspunkten zu erheblichen Menschenansammlungen kommt (so auch OVG NRW, Beschl. v. 20.11.2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 15).

  • OVG Thüringen, 26.02.2021 - 3 EO 134/21

    Verbot einer gegen die staatliche Coronapolitik gerichteten Demonstration

    Im Übrigen ist auch nicht davon auszugehen, dass eine wenige Tage vor einer geplanten Versammlung angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl tatsächlich zu einem geringeren Zulauf führt und in der Praxis wirksam durchgesetzt werden kann (vgl. hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 - juris).
  • VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21

    Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel

    Denn die Teilnehmer bewegen sich nicht gleichmäßig und es kann je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen, zumal auch die Teilnehmerzahl oft nicht wirksam zu begrenzen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 25 NE 21.1814 -, juris Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2020 - 5 L 3330/20

    Verbot einer Versammlung ohne ausreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept

    Es ist nicht davon auszugehen, dass eine wenige Tage oder gar Stunden vor der geplanten Versammlung angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl tatsächlich zu einem geringeren Zulauf führen würde und in der Praxis wirksam durchgesetzt werden könnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 15 = BeckRS 2020, 32552 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 15 B 339/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 11, und vom 24. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris Rn. 23.
  • VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21

    Karlsruhe: Eilantrag gegen Auflagen für Querdenken-Demonstration erfolglos

    2.2.1.1.2 Mobile Aufzüge gehen aufgrund ihres dynamischen Geschehens naturgemäß mit der abstrakte Gefahr einher, dass es zu Unterschreitungen des nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 CoronaVO aus Infektionsschutzgesichtspunkten gebotenen Mindestabstandes kommen kann; denn erfahrungsgemäß bewegen sich die Teilnehmer nicht gleichmäßig und kann es je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; s.a. VGH München, Beschluss vom 16.04.2021 - 10 CS 21.1114 - juris, Rn. 33).
  • VG Weimar, 25.02.2021 - 1 E 222/21

    Eilantrag abgelehnt - Verbot einer Versammlung am 27. Februar 2021 ind Erfurt mit

    Im anderen Fall wäre der Infektionsschutz hingegen wegen Überschreitung einer nach der oben genannten Vorschrift unbedenklichen Teilnehmerzahl gefährdet (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 15 B 804/21

    Aufzug; Begrenzung der Teilnehmerzahl; Mindestabstand

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 11, und vom 24. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - 15 B 835/21

    Durchführung einer angemeldeten Versammlung als ortsfeste Kundgebung hinsichtlich

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 15 B 1834/20 -, juris Rn. 11, und vom 24. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris Rn. 23.
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