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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1985 - 15 B 2697/84   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1985 - 15 B 2697/84 (https://dejure.org/1985,5507)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.01.1985 - 15 B 2697/84 (https://dejure.org/1985,5507)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Januar 1985 - 15 B 2697/84 (https://dejure.org/1985,5507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 843
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Köln, 25.03.2015 - 4 K 7076/14

    Neuauszählung Kommunalwahl terminiert

    Auch wenn der wahlgesetzliche Prüfungsauftrag (an Wahlprüfungsausschuss, Rat und Gericht) die Befugnis einschließt, zu seiner Erledigung in alle bei der Gemeinde entstandenen, die Wahl betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.01.1985 - 15 B 2697/84 -, NVwZ 1985, 843.
  • VGH Hessen, 05.01.1987 - 2 TG 3234/86

    Kein Vertretungsverbot für Stadtverordnete im Kommunalverfassungsstreit;

    Anspruchsgegner muß also die Gemeinde als solche sein mit der Folge, daß kein Vertretungsverbot besteht, wenn Organe oder Organteile einer Gemeinde im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreits eine Verletzung ihrer Kompetenzen oder organschaftlichen Interessen gegenüber einem anderen Organ der Gemeinde geltend machen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.12.1955, BVerwGE 3, 30, 34 f; M Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 7.1.1985, NVwZ 1985, 843 m.w.N.; Schlempp/Schlempp, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Anm. 111 1 zu § 26; Schneider/Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Anm. 2 zu § 26; so grundsätzlich auch Senatsbeschluß vom 14.7.1978 - II N 2/78 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 7.5.1980 - 2 BvR 728/78 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17

    Rechtsgrundlage für das Recht auf Auskunft oder Einsicht in das Wählerverzeichnis

    Ob einzelnen Gemeindevertretern im Zusammenhang mit dieser Aufgabe Kontrollrechte gegenüber Wahlbehörden zustehen können, kann für die vorliegende Entscheidung dahinstehen (jedenfalls auf der Grundlage allgemeiner Einsichtsbefugnisse ablehnend: OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 1985 - 15 B 2697/84 - OVGE 30, 14, ferner Schumacher, Kommentar zur Brandenburgischen Kommunalverfassung, Bd 2, § 56 BbgKWahlG, Anm. 3.5), weil das Akteneinsichtsbegehren der Kläger außerhalb eines Wahleinspruchsverfahrens und auch nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Wahlprüfungsvorgang gestellt worden ist.
  • VG Köln, 30.07.2008 - 6 K 4783/06

    Universität Köln - Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den

    Ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. u. a. Beschluss vom 07.01.1985 - 15 B 2697/84 - NVwZ 1985, 843; ferner hierzu: Fehrmann, Rechtsfragen des Organstreits, NWVBl. 1989, 303, 306, 308.
  • VG Hannover, 21.04.2022 - 1 A 517/22

    Auskunftsrecht; Kommunalverfassungsstreit; Verfahrensfehler; Wahlprüfungsklage

    Bei deren Tätigkeit als Wahlprüfungsorgan handelt es sich um ein "durchaus eigentümliches Untersuchungsverfahren", das nicht auf eine Kontrolle der Tätigkeit des Gemeindedirektors, sondern darauf abzielt, im Wege einer Überprüfung der eigenen Legitimationsgrundlagen durch die neugewählte Vertretungskörperschaft möglichst bald Gewissheit über deren ordnungsgemäße Zusammensetzung zu gewinnen und so einen ungestörten Fortgang der gemeindlichen Funktionsausübung zu gewährleisten (OVG Münster, Beschl. v. 07.01.1985 -15 B 2697/84 -, NVwZ 1985, 843).
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