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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 451
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben) zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris. Die letztgenannte Entscheidung hatte die rechtlichen Auswirkungen einer gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner und Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Gegenstand, in der - vergleichbar mit der vorliegend zu beurteilenden Situation - dem betroffenen Personenkreis unter Hinweis auf mehrere beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahren in Aussicht gestellt wurde, dass die zu erwartende Entscheidung auf gleich gelagerte Sachverhalte übertragen würde und dass insoweit weder Anträge noch Widersprüche erforderlich seien. Die entsprechende Textpassage hatte sich nachträglich als mehrdeutig zu Lasten der Versicherten herausgestellt. Das BSG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben), zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 285/06

    Dreifach erschlossenes Grundstück: Straßenbaubeitrag?

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2005 - 15 A 95/05 - und vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451.
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