Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts als Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 03.03.2004 - 7 L 187/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 451
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93
Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 15 B 461/03
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 15 B 461/03 -, S. 3 des amtl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 15 A 3212/94
Gesamtveranlagung oder Teilveranlagung zu einem Kanalanschlussbeitrag; Grundsatz …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04
vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 15 A 3212/94 -, Gemhlt.
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben) zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).
Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris. Die letztgenannte Entscheidung hatte die rechtlichen Auswirkungen einer gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner und Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Gegenstand, in der - vergleichbar mit der vorliegend zu beurteilenden Situation - dem betroffenen Personenkreis unter Hinweis auf mehrere beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahren in Aussicht gestellt wurde, dass die zu erwartende Entscheidung auf gleich gelagerte Sachverhalte übertragen würde und dass insoweit weder Anträge noch Widersprüche erforderlich seien. Die entsprechende Textpassage hatte sich nachträglich als mehrdeutig zu Lasten der Versicherten herausgestellt. Das BSG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben), zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).
Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 285/06
Dreifach erschlossenes Grundstück: Straßenbaubeitrag?
OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2005 - 15 A 95/05 - und vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
Vorliegen einer atypische Erschließungssituation
OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 15 A 2667/02
Kanalanschlussbeitragspflicht
OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, S. 2 des amtl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - 15 A 1619/17
Straßenbaubeitrag; Vorausleistungen; Bauprogramm; Mehrfacherschließung; Wohnweg; …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 2008 - 15 A 285/06 -, Rn. 41 ff., Beschlüsse vom 15. November 2005 - 15 A 95/05 -, juris Rn. 4, vom 30. Juni 2004 - 15 B 577/04 -, juris Rn. 11. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 15 A 95/05
Wirtschaftlicher Vorteil durch doppelte verkehrsmäßige Erschließung bei einer …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451; Beschluss vom 19. November 1997 - 15 A 4674/95 -, S. 4 des amtl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - 15 B 1432/04
Wirtschaftliche Einheit eines Grundstückteils; Erforderliches Mindestmaß für die …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 15 B 577/04 -, S. 3 f. des amtl. - VG Magdeburg, 26.08.2005 - 4 A 310/03 Hierfür ist maßgeblich, wie der Bürger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung verstehen musste, wobei Unklarheiten gegen zu Lasten der Behörde gehen (BVerwG, Urteil vom 11.02.1983 - 7 C 70/80 -, NVwZ 1984, 36; OVG NW, Beschluss vom 30.06.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451).