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   VGH Bayern, 10.04.2006 - 15 BV 05.664   

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https://dejure.org/2006,26940
VGH Bayern, 10.04.2006 - 15 BV 05.664 (https://dejure.org/2006,26940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2006 - 15 BV 05.664 (https://dejure.org/2006,26940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2006 - 15 BV 05.664 (https://dejure.org/2006,26940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der wirtschaftlichen kommunalen Unternehmen von der Gebührenbefreiung bayerischer Gemeinden; Begriff des kommunalen Unternehmens; Regiebetriebe als kommunale Unternehmen; Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht; Ermittlung der Baukosten für die erforderliche ...

  • Judicialis

    KG Art. 4; ; KG Art. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Befreiung von Baugenehmigungsgebühr für Kläranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 20.12.2007 - 22 B 02.849

    Verwaltungsgebührenrecht: Wasserrechtliche Erlaubnis für gemeindliche

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat, ist eine Gemeinde hinsichtlich einer Entwässerungseinrichtung auch dann nicht gemäß Art. 4 Satz 1 Nr. 2 KG von der Zahlung von Gebühren für Amtshandlungen von Behörden des Staates befreit, wenn sie die Entwässerungseinrichtung in der Form eines Regiebetriebs führt (vgl. BayVGH vom 10.4.2006 Az. 15 BV 05.664, VGH n.F. 59, 87).
  • VGH Bayern, 06.05.2021 - 19 B 20.1978

    Ermittlung der für die Vermessungsgebühren maßgeblichen Baukosten

    Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2003 (Az. 2 B 99.2523, juris Rn. 28 ff. sowie Az. 2 B 00.1313 - juris Rn. 22 ff.) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2006 (15 BV 05.664 - juris Rn. 18 ff.) sind für die Höhe der Baukosten grundsätzlich die Angaben maßgebend, die der Bauherr hierzu im Baugenehmigungsverfahren entsprechend den Vorschriften der Bauvorlagenverordnung zu machen hat.
  • VG Regensburg, 26.09.2017 - RN 12 K 16.1608

    Gebührenbefreiung für Gemeinde bei Bau kultureller Einrichtung

    Soweit in Entscheidungen zur Gebührenbefreiung für der Abfall- oder Abwasserentsorgung dienende Unternehmen ausgeführt wird, dass die Differenzierung an Bedeutung verloren hat (z.B. BayVGH, U. v. 20.12.2007 -Az. 22 B 02.849 und U. v. 10.4.2006 - Az. 15 BV 05.664) ist anzuführen, dass es sich bei solchen Betrieben um eine eigenständige (dritte) Alternative der Ausnahmeregelung in Art. 4 Abs. 2 KG handelt.
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 19 BV 16.2449

    Die Berechnung der Vermessungsgebühren kann in der Regel nach den Baukosten

    Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2003 (Az. 2 B 99.2523, juris Rn. 28 ff. sowie Az. 2 B 00.1313 - juris Rn. 22 ff.) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2006 (15 BV 05.664, juris Rn. 18 ff.) sind für die Höhe der Baukosten grundsätzlich die Angaben maßgebend, die der Bauherr hierzu im Baugenehmigungsverfahren entsprechend den Vorschriften der Bauvorlagenverordnung zu machen hat.
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 19 B 20.330

    Verwaltungsgerichte, Korrektur der Kostenentscheidung, Baugenehmigungsgebühr,

    Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2003 (Az. 2 B 99.2523 - juris Rn. 28 ff. sowie Az. 2 B 00.1313 - juris Rn. 22 ff.) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2006 (Az.: 15 BV 05.664 - juris Rn. 18 ff.) sind für die Höhe der Baukosten grundsätzlich die Angaben maßgebend, die der Bauherr hierzu im Baugenehmigungsverfahren entsprechend den Vorschriften der Bauvorlagenverordnung zu machen hat.
  • VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 5 K 09.659

    Nachbaranfechtungsklage; bauliche Änderungen an bestehendem Hotelgebäude

    Handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, kann dieses regelmäßig nicht in genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Teile aufgeteilt werden (vgl. BayVGH vom 10.4.2006 Az: 15 BV 05.664; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Bd. I, Art. 55 Rd Nr. 13).
  • VG Augsburg, 30.06.2009 - Au 5 S 09.660

    Bauliche Änderungen an bestehendem Hotelgebäude (Eingangsbereich;

    Handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, kann dieses regelmäßig nicht in genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Teile aufgeteilt werden (vgl. BayVGH vom 10.4.2006 Az: 15 BV 05.664; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Bd. I, Art. 55 RdNr. 13).
  • VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.00418
    Dabei gilt nach der einschlägigen Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 10.4.2006 - 15 BV 05.664), der das Gericht folgt, dass der Begriff des kommunalen Unternehmens selbst im Kostengesetz und im kommunalen Wirtschaftsrecht im identischen Sinn gebraucht wird.
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