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ArbG Köln, 20.10.1999 - 15 BV 146/99 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats
Es wird festgestellt, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Oktober 2000 - 10 TaBV 27/00 - und der Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 1999 - 15 BV 146/99 - wirkungslos sind. - LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02
freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze, …
Nachdem der Antrag in erster Instanz zurückgewiesen worden war, hat das Bundesarbeitsgericht, nachdem zwischenzeitlich den Betrieb stillgelegt worden war und ein Betriebsrat nicht mehr bestand, das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 14.08.2001 - 1 ABR 52/00 - das Beschlussverfahren eingestellt und festgestellt, dass die in diesem Beschlussverfahren ergangenen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19.10.2000 - 10 TaBv 27/00 - und des Arbeitsgerichts Köln vom 20.10.1999 - 15 BV 146/99 - wirkungslos sind. - LAG Köln, 15.11.2002 - 12 Sa 688/02
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Jahressonderzahlung; Nachwirkung einer …
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