Rechtsprechung
AG Chemnitz, 13.11.2017 - 15 C 88/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
Geschädigter muss nicht den billigsten Weg wählen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Coburg, 28.03.2017 - 14 C 101/17
Kfz-Haftpflichtversicherung und die Verbringungskosten
Auszug aus AG Chemnitz, 13.11.2017 - 15 C 88/17
Nach der gebotenen Auslegung gemäß 88 133, 157 BGB stellt dieses Abrechnungsschreiben unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten eine Regulierungszusage der Beklagten und damit ein entsprechendes dekleratorisches Schuldanerkenntnis der Verbringungskosten dem Grunde nach gegenüber gegenüber der Klägerin dar (vgl. ebenso AG Coburg, Urteil vom 28.03.2017 - 14 C 101/17 -, Rn. 9f., zitiert nach Juris):.