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   VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346   

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https://dejure.org/2006,2352
VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 (https://dejure.org/2006,2352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 (https://dejure.org/2006,2352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 15 CS 05.3346 (https://dejure.org/2006,2352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Mobilfunkmastes im Außenbereich; Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Verbesserung der Versorgungswahrscheinlichkeit als Privilegierung

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; ; BauGB § 36; ; BayBO Art. 74 Abs. 1; ; VwGO § 80a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Mobilfunkmast, Verbesserung der Netzabdeckung ("Dienen"), Standortwahl, Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Mobilfunkmasts im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressemeldung, 22.02.2006)

    Bayerische Gemeinde scheitert mit Widerspruch gegen Mobilfunkmasten

  • heise.de (Pressebericht, 22.02.2006)

    Bayerische Gemeinde scheitert mit Widerspruch gegen Mobilfunkmasten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2022
  • ZfBR 2006, 684
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346
    Andererseits soll das Merkmal des Dienens nach seiner eigentlichen Zielrichtung aber (nur) Vorhaben verhindern, die lediglich vordergründig den Privilegierungstatbestand erfüllen, in Wahrheit aber zu anderen Zwecken bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95/100).

    Die Wahl des Standortes ist keine Frage des Dienens (BVerwG vom 19.6.1991 NVwZ-RR 1992, 401; vom 16.6.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346
    Die Wahl des Standortes ist keine Frage des Dienens (BVerwG vom 19.6.1991 NVwZ-RR 1992, 401; vom 16.6.1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138) entspricht es allgemeiner Auffassung, dass "Dienen" mehr verlangt als bloße Förderlichkeit, aber weniger als Unentbehrlichkeit.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346
    Das in Art. 74 Abs. 1 BayBO eingeräumte Ermessen räumt der Baugenehmigungsbehörde bei der Frage der Ersetzung des Einvernehmens einen gewissen Freiraum ein, ob sie im Falle rechtswidrigen Verhaltens einer Gemeinde einschreitet oder nicht (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg vom 12.9.2003 NVwZ-RR 2004, 91 ff.; OVG RhPf vom 23.9.1998 NVwZ-RR 2000, 85 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346
    Das in Art. 74 Abs. 1 BayBO eingeräumte Ermessen räumt der Baugenehmigungsbehörde bei der Frage der Ersetzung des Einvernehmens einen gewissen Freiraum ein, ob sie im Falle rechtswidrigen Verhaltens einer Gemeinde einschreitet oder nicht (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg vom 12.9.2003 NVwZ-RR 2004, 91 ff.; OVG RhPf vom 23.9.1998 NVwZ-RR 2000, 85 ff.).
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

    Hiermit wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn die Baugenehmigungsbehörde unter Berufung auf ein ihr eingeräumtes Ermessen die rechtswidrige Verweigerung des Einvernehmens durch die Gemeinde nicht ersetzen und deshalb mit der Ablehnung des Bauantrages rechtswidrig in das Eigentumsrecht des Bauwilligen eingreifen dürfte (Ermessenreduzierung auf Null, Desens DÖV 2009, 197, 203 f; Jachmann BayVBl. 1995, 481, 482 f; de Witt/Krohn aaO M Rn. 95; Lasotta, aaO S. 209; ders. - allerdings zurückhaltender < Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung> - BayVBl. 1998, 609, 615; vgl. auch Lechner, in Simon/Busse, BayBO, 87. Ergänzungslieferung 2007, Art. 74 Rn. 61: Ermessenreduzierung auf Null in besonders gelagerten Fällen; ähnlich VG Frankfurt NVwZ-RR 2001, 371; Schrödter/Rieger, BauGB, 7. Aufl., § 36 Rn. 23: bei offenkundig rechtswidriger Versagung ist Ersetzung "intendiert"; von einem größeren Entscheidungsspielraum der Behörde gehen insbesondere aus Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 36 Rn. 41; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. § 36 Rn. 13; zur Frage, inwieweit die Gemeinde einen Ermessensfehlgebrauch beanstanden kann: VGH München ZfBR 2006, 684, 585 f; OVG Lüneburg BauR 2005, 679, 681 f; Jäde KommJur 2005, 368, 371 f).
  • BGH, 21.10.2021 - III ZR 166/20

    Haftung der Gemeinde bei Einvernehmensersetzung durch Kommunalaufsichtsbehörden

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit die "Kann"-Vorschrift des § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB und die sie gegebenenfalls ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen als bloße Befugnisnormen auf der Rechtsfolgenseite schon kein Ermessen, sondern nur eine gebundene Entscheidung eröffnen, oder jedenfalls eine Ermessensreduzierung beziehungsweise -intendierung anzunehmen ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2010, aaO; ebenfalls für eine gebundene Entscheidung: zB OVG Koblenz, NVwZ-RR 2000, 85 f; Söfker, aaO Rn. 41; Klinger, aaO S. 483; Dolderer, BauR 2000, 491, 498; Horn, aaO S. 414; Dippel, NVwZ 2011, 769, 774; Groß, BauR 1999, 560, 570; Jeromin, BauR 2011, 456, 461; für eine Ermessensreduzierung auf null: zB Desens DÖV 2009, 197, 203 f; für ein nur auf die Belange des Bauwilligen intendiertes Ermessen: zB VGH Kassel, aaO, BayVGH, ZfBR 2006, 684, 685 f; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl., § 36 Rn. 16, wenn die betroffene Genehmigungsentscheidung ihrerseits gebunden ist).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Auch dient das Ermessen regelmäßig nicht vorrangig der Würdigung gemeindlicher Interessen (BayVGH, Beschl. v. 13.2.2006 - 15 CS 05.3346 - ZfBR 2006, 684; vgl. auch bereits Senat, Urt. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBR 2008, 366).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Folgt man diesen Erwägungen, so spricht indes wenig dafür, dass der der für die Ersetzungsentscheidung zuständigen Behörde eingeräumte Ermessensspielraum vorrangig im Interesse der Gemeinde, die ihr Einvernehmen in rechtswidriger Weise versagt hat, auszufüllen ist und regelmäßig die Auseinandersetzung mit kommunalen Belangen erfordert (in diesem Sinne auch: Bay. VGH, Beschl. v. 13.2.2006 - 15 CS 05.3346 -, BRS 70 Nr. 94).
  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer

    Das in § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der Behörde eingeräumte Ermessen dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres - kommunalaufsichtsrechtliches - Verfahren erforderlich wird (im Anschluss an VGH München, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 -).

    Die Vorschrift dient nämlich der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres Verfahren (kommunalaufsichtliches Verfahren zur Ersetzung des Einvernehmens) erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 - in juris-online unter Bezugnahme auf Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 Rdnr. 40).

    Wie beim Opportunitätsgrundsatz im Allgemeinen besteht dieser Freiraum aber nicht vorrangig im Interesse des Betroffenen (hier: der Gemeinde) (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.02.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Der insoweit einschränkenden Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 - BauR 2006, 2022; Nieders. OVG, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 - ZfBR 2008, 366; Hess. VGH, Beschluss vom 08.09.2010 - 3 B 1271/10 - ZfBR 2011, 290) neigt der Senat allerdings eher nicht zu.
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Soweit man insoweit in der Rücknahme der Aufsichtsdichte eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sehen wollte, ist das bloßer Rechtsreflex (BayVGH, B.v. 13.2.2006 - 15 CS 05.3346 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096

    Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt

    Die Vorschrift dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres (kommunalaufsichtliches) Verfahren erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 RdNr. 40; Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, § 36 RdNr. 13; BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346).

    Das in Art. 67 Abs. 1 BayBO eingeräumte Ermessen räumt der Baugenehmigungsbehörde bei der Frage der Ersetzung des Einvernehmens zumindest in einer Reihe von Fallkonstellationen einen gewissen Freiraum ein, ob sie im Falle rechtswidrigen Verhaltens einer Gemeinde einschreitet oder nicht (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346; OVG Lüneburg vom 12.9.2003 NVwZ-RR 2004, 91; OVG RhPf vom 23.9.1998 NVwZ-RR 2000, 85).

    Die Ausübung des Ermessens setzt daher regelmäßig keine Auseinandersetzung mit den kommunalen Belangen voraus (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346).

  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2011 - 8 L 1993/11

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    OVG, NVwZ 2000, 1061; Bay. VGH, BayVBl. 2006, 605 = ZfBR 2006, 684; Hess. VGH, Beschl. v. 8.9.2010 - 3 B 1271/10 - VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -, NVwZ-RR 2002, 825 = …

    17 Zu dem in § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB eingeräumten Ermessen gilt Folgendes: Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens dient regelmäßig nicht auch der Würdigung gemeindlicher Interessen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 -, BayVBl. 2006, 605 = BauR 2006, 2022; Hornmann, a.a.O., § 61 Rn. 18).

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung;

    Die Vorschrift dient allein der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres kommunal-aufsichtliches Verfahren zur Ersetzung des Einvernehmens erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346; juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielen-berg, a.a.O., RdNr. 40 zu § 36).

    Wie beim Opportunitätsgrundsatz im Allgemeinen besteht dieser Freiraum aber nicht vorrangig im Interesse der Gemeinde; die Ausübung des Ermessens setzt daher regelmäßig auch keine Auseinandersetzung mit kommunalen Belangen voraus (BayVGH vom 13.2.2006 Az. 15 CS 05.3346; juris).

  • VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1172

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Mobilfunkantenne; Haupt- und

  • VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 5 K 07.1416

    Klage einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung des Einvernehmens erteilte

  • VG Ansbach, 23.10.2020 - AN 17 S 20.01693

    Baugenehmigung zum Bau eines Mobilfunkmastes

  • VG Würzburg, 17.12.2009 - W 5 K 08.2134

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Prüfungsumfang

  • VG Regensburg, 24.07.2008 - RO 2 K 07.2167

    Baugenehmigung (Mobilfunkmast)

  • VG Augsburg, 04.11.2011 - Au 4 S 11.1460

    Antrag der Stadtortgemeinde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

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